berichtet gestern im Aufmacher des Lokalteils und im Hauptkommentar auf Seite 2
über die Praxis der Hamburger ARGE bei Leistungsempfängern die sich in einer
stationären Therapie befinden (also im Krankenhaus, einer Reha oder sonstigen Kur)
ganz grundsätzlich immer die laufenden Leistungen um 35% zu kürzen.
Tatsächlich laufen in dem besonderen Fall auch die gerichtlichen Bewertungen dieser Kürzung
sehr weit auseinander, eine höchstrichterliche Entscheidung steht noch aus und das wird auch noch dauern.
In Berlin, München, Freiburg und Osnabrück haben Sozialgerichte gegen die Kürzung entschieden,
in Hamburg und beim Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen aber diese Kürzungen bestätigt.
Der grosse Bericht des Abendblatts
Der Kommentar dazu
Darüberhinaus liefert das Abendblatt auch eine Übersicht über weitere Kürzungen des Leistungsbezugs :
Schon vor über einer Woche berichtete das Abendblatt ausführlich darüber, dass LeistungsempfängerDas Hamburger Abendblatt hat geschrieben:Wann Behörden die Leistungen kürzen
Nicht nur bei einem Krankenhausaufenthalt drohen Hartz-IV-Empfängern Kürzungen. Auch in anderen Bereichen müssen sie mit Einschnitten und Überprüfungen rechnen.
- Bekommt ein Hartz-IV-Empfänger zum Beispiel einen Urlaub geschenkt, muss er fürchten, dass die Behörden die Zahlungen kürzen. Wer in den Genuss von Vollpension oder gar "all inclusive" kommt, dem drohen Abzüge beim Lebensunterhalt.
- Bekommt ein Kind eines Hartz-IV-Empfängers zur Konfirmation von Oma und Opa Geld geschenkt, kann das als zusätzliches Einkommen der Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden. So bereits geschehen im niedersächsischen Rotenburg.
- Bekamen Sozialhilfeempfänger früher noch einen Zuschuss für die Tierhaltung, gibt es diese Extras heute nicht mehr. Wer Arbeitslosengeld II bekommt, erhält eine Überweisung auf sein Konto, mit der alles abgedeckt ist. Einzelleistungen wie nach dem Sozialhilfegesetz gibt es nicht mehr.
- Ein Lottogewinn wird grundsätzlich auf die jeweiligen Freibeträge, die beim Arbeitslosengeld II nach Hartz IV gelten, angerechnet. Übersteigt der Gewinn den Freibetrag, muss der Gewinner zunächst diesen Überschuss aufbrauchen, bevor er wieder Leistungen von der Arbeitsagentur beanspruchen kann.
- Auf der anderen Seite hat die Arge ihre Mitarbeiter per Dienstanweisung dazu aufgefordert, Hartz-IV-Empfängern zu verschweigen, dass sie Anspruch auf eine HVV-Ermäßigung, eine sogenannte Sozialkarte haben (wir berichteten).
- Um gegen möglichen Missbrauch vorzugehen, werden die zuständigen Behörden schon bald die Konten von Leistungsempfängern abrufen können. Die Regelung, mit der den Sozialbehörden die Überprüfung erlaubt wird, soll nach der Verkündung der Unternehmenssteuerreform in Kraft treten, bestätigte am Mittwoch ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums. Dies könnte in wenigen Wochen der Fall sein.
(zitiert aus dem Hamburger Abendblatt vom 20.7.2007)
die sich zu einem Urlaub abmelden (der ihnen bis zu 21 Tagen laut Sozialgesetzbuch zusteht)
offenbar regelmässig automatisch durch ihre ARGE-Dienststelle daraufhin überprüft werden
ob diese gemeldete Urlaubsdauer denn auch eingehalten wird und
- noch viel wichtiger - ob es denn womöglich irgendwelche "Zuwendungen" von Dritten gibt,
die eine Kürzung der Leistungen möglich machen könnten (etwa eine Einladung in den Urlaub).
Weil es in genau dieselbe Richtung geht hänge ich hier auch noch einmal eine Meldung der taz an.
Die berichtete in ihrer Hamburg-Ausgabe gestern von einer Entscheidung der ARGE Hamburg-Altona
die Kosten für eine einwöchige Ferienreise zweier zehnjähriger Kinder in Höhe von jeweils 65,- €
pro Nase mit einer privaten Abenteuerspielplatz-Initiative nicht zu übernehmen.
