Bei Ausländern in Deutschland sind die Kosten für einen Deutschkurs nicht steuerlich abzugsfähig.
Das Gericht ist zu der Erkenntnis gelangt daß es sich bei solchen Kosten um nicht abziehbare Kosten der allgemeinen Lebensführung handelt, selbst wenn die erlangten Sprachkenntnisse für einen angestrebten Ausbildungs- oder Arbeitsplatz förderlich seien.
Begründung :
Sprachkenntnisse ermöglichen, sich im privaten Alltag auf deutsch zu verständigen.
Der berufliche Nutzen überwiegt nicht.
Folgerichtig gibt es also für das Privatvergnügen aktiver Eigenbemühungen zur Integration auch keine steuerliche Förderung
Wenn ich irgendetwas oder irgendjemand aus ganzem Herzen hasse, dann sind das freilaufende Hunde aus der "Der tut nix, der will nur spielen"-Fraktion sowie deutsche Juristen.
Für letzteres entschuldige ich mich gern ausdrücklich bei den Herren Tucholsky, Ströbele, Gysi, Neskovic und jener Handvoll anderer die es vielleicht sonst noch verdient haben mögen - die wissen aber mit Sicherheit selbst ganz gut um ihre Zunftkollegen. Insbesondere Tucholsky hat schon vor fast einem Jahrhundert Dinge darüber geschrieben die leider zum grössten Teil heute noch nahezu unverändert gelten.
