Facebook schadet dem Taxigewerbe
Wer wie ein Taxiunternehmer Beförderungen gegen Entgelt vornimmt, muss dafür berechtigt sein. Bei solchen Mitfahrangeboten fährt das Risiko mit. Privatleuten droht eine Abmahnung.
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Wer „schwarz“ fährt, ist ein Fall für den Zoll, sagt Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamtes Oldenburg. Er warnt: „Wir durchstöbern die sozialen Medien nach solchen Angeboten.“ Wer Steuern und Sozialabgaben hintertreibe, mache sich strafbar.
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WZ Online
Facebook schadet dem Taxigewerbe
Facebook schadet dem Taxigewerbe
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
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