Interessante Argumentation.Rechter Burschi scheitert mit Berufung
Es ist die nächste Schlappe für den rechten Burschenschaftler Rudolf Sch.: Im Rechtsstreit um die Veröffentlichung von Mail-Inhalten hat die taz einen weiteren Erfolg vor Gericht erzielt. Wie das Oberlandesgericht Braunschweig nun feststellte, ist die Klage des Burschenschaftlers, der Mitglied in der erzkonservativen “Karlsruher Burschenschaft Tuiskonia” ist, gegenüber der taz aussichtlos. Sch. wollte der taz verbieten lassen, weiterhin aus Mails zu zitieren, in denen er zu einem Putsch des rechten Flügels im ohnehin schon rechtskonservativen Dachverband “Deutsche Burschenschaft” aufgerufen hatte. Doch die Rechnung ging nicht auf.
(...)
Vor diesem Hintergrund sah auch das Oberlandesgericht Braunschweig ein öffentliches Interesse an dem Fall. Bei den Mails, aus denen zitiert worden sei, handele es sich eben nicht um Mails aus der Privatsphäre des Klägers – sondern aus dessen Sozialsphäre. Nachdem bereits das Landgricht Braunschweig der Argumentation der taz gefolgt war, wies nun auch das Oberlandesgericht das Begehr des Burschenschaftlers zurück. Somit darf die taz auch weiterhin gegen den dessen Willen relevante Auszüge aus seinen Mails veröffentlichen – und sagen, was Sache ist, am rechten Rand.
http://blogs.taz.de/hausblog/2011/12/01 ... -berufung/
Rechter Burschi scheitert mit Berufung
Rechter Burschi scheitert mit Berufung
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."