Auch Tote haben Recht auf Urlaub
Wer nicht lebt, braucht keinen Urlaub mehr - diesen Grundsatz deutscher Gerichte hat der Europäische Gerichtshof gekippt. Damit kann sich eine Witwe 140,5 Tage Jahresurlaub ihres verstorbenen Gatten auszahlen lassen.
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Der Spiegel
Auch Tote haben Recht auf Urlaub
Auch Tote haben Recht auf Urlaub
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."