Internet-Bremse: Verbraucherzentrale mahnt Telekom ab
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat die Telekom abgemahnt. Dabei geht es um die Regeln zur Drosselung der Internet-Geschwindigkeit, die seit dem 2. Mai für Neukunden gelten. Die Verbraucherzentrale teilte mit, es sei unangemessen, das Surf-Tempo trotz eines Flatrate-Vertrages erheblich zu bremsen, sobald ein bestimmtes Datenvolumen erreicht ist. Unter Umständen sei eine zeitgemäße Nutzung des Internets dann nicht mehr möglich. Die Verbraucherschützer fordern die Telekom auf, die Regelung zurückzunehmen. Gebe das Unternehmen bis zum 16. Mai keine Unterlassungserklärung ab, müssten die Gerichte entscheiden.
Wegen Unangemessenheit wird man wohl kaum abmahnen können. Ich kenne den Wortlaut zwar nicht, aber wenn er sich darauf beschränkt, dürfte die Abmahnung ins Leere laufen. Entscheidend ist, ob der Vertrag deutlich genug sagt, was der Nutzer bekommt. Und daran habe ich wenig Zweifel, vom unsäglichen Gebrauch des Wortes Flatrate mal abgesehen, dessen Nutzung hier aber kaum singulär ist.