Gefängnis für Gitarre spielenden und blau fahrenden Taxifahrer
Kaum zu fassen: Ein Zürcher Taxichauffeur fährt am späten Nachmittag vom Central her freihändig übers Limmatquai. Grund für das zirkusreife Kunststück: Der wohl - zu- musikalisch veranlagte Lenker hat die Hände nicht am Steuer, sondern spielt auf einer kleinen Gitarre.
Das Solokonzert des Taxifahrers bleibt nicht ohne Folgen, weil er nicht nur eine Sicherheitslinie überfährt, sondern dabei ausgerechnet ein vor dem Fussgängerstreifen wartendes Auto der Stadtpolizei überholt. Danach überrollt er beinahe eine Passantin.
Der heute 44-jährige Taxichauffeur soll allerdings nicht nur mit Musik, sondern auch mit Alkohol am Steuer das Gesetz übertreten haben. Nur wenige Monate nach der Gitarreneinlage folgt eine Blaufahrt. Mit 1,75 Promille Alkohol im Blut klemmt er einem Automobilisten den Vortritt ab und fährt in dessen Fahrertür hinein. Ohne sich um den angerichteten Schaden zu kümmern oder seine Adresse zu hinterlassen, setzt der Taxifahrer sich vom Tatort ab.
Im letzten Sommer hat sich das Bezirksgericht Zürich mit den Eskapaden des Angeklagten auseinander gesetzt. Im nun veröffentlichten Urteil verurteilt das Gericht den fehlbaren Lenker wegen versuchter Vereitelung einer Blutprobe, grober Verletzung von Verkehrsregeln sowie weiterer Delikte zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von 6 Monaten. Der Strafvollzug wird infolge der Alkoholabhängigkeit des Lenkers zu Gunsten einer ambulanten Therapie aufgeschoben. AttiIa Szenogrady
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Jonny weiß alles
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