Rucksacktrinker dürfen mitfeiern
Städte und Gemeinden verbieten bei Volksfesten vermehrt das Mitführen und den Verzehr mitgebrachter alkoholischer Getränke, um insbesondere jugendlichem Alkoholkonsum zu begegnen. Dabei erklärten bereits mehrere Gerichte solche Sperrzonen für rechtswidrig. Florian Albrecht hält das Vorglüh-Verbot für nicht mit der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung vereinbar.
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Legal Tribune Online
Rucksacktrinker dürfen mitfeiern
Rucksacktrinker dürfen mitfeiern
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."