http://www.kostenlose-urteile.de/newsview2138A.htmWird ein Taxi verkehrsbehindernd auf einem (Bussen vorbehaltenen) Halteplatz abgestellt und dadurch beim Einschwenken eines Busses in diesen Halteplatz beschädigt, trifft das Taxiunternehmen ein Mitverschulden an dem Unfall.
Vielleicht ganz interessant für die Julius-Steher.