Blindenhund, blinder Fahrer oder vollkranker Unternehmer?
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Gast
Blindenhund, blinder Fahrer oder vollkranker Unternehmer?
Ich weiß ja gar nicht, ob diese Geschichte nicht sogar besser in die Abteilung Humor gehört... Aber dieser Satz eines Offenbacher Taxiunternehmers über seine Fahrer hat bereits jetzt Kultstatus:
"Michael Reibert, Chef des betroffenen Taxi-Unternehmens, gibt zwar zu, dass Blindenhunde laut Bundespersonenbeförderungsgesetz grundsätzlich kostenlos befördert werden müssen, will zu dem speziellen Fall jedoch keine Stellung beziehen. "Ich lege für keinen meiner Fahrer die Hand ins Feuer", so der Taxi-Unternehmer. Beim Straßenverkehrsamt der Stadt Offenbach bemüht man sich derzeit um eine Klärung der strittigen Frage. "Wir überprüfen den Fall gerade", sagt Rainer Buck. "Wir ziehen die entsprechenden Gesetzestexte zu Rate und wollen noch eine Stellungnahme des Taxi-Unternehmers und des Fahrers einholen."
Gruß Gerald (dachte eigentlich, dass ich mich eingeloggt habe; der Beitrag ist also von mir!)
"Michael Reibert, Chef des betroffenen Taxi-Unternehmens, gibt zwar zu, dass Blindenhunde laut Bundespersonenbeförderungsgesetz grundsätzlich kostenlos befördert werden müssen, will zu dem speziellen Fall jedoch keine Stellung beziehen. "Ich lege für keinen meiner Fahrer die Hand ins Feuer", so der Taxi-Unternehmer. Beim Straßenverkehrsamt der Stadt Offenbach bemüht man sich derzeit um eine Klärung der strittigen Frage. "Wir überprüfen den Fall gerade", sagt Rainer Buck. "Wir ziehen die entsprechenden Gesetzestexte zu Rate und wollen noch eine Stellungnahme des Taxi-Unternehmers und des Fahrers einholen."
Gruß Gerald (dachte eigentlich, dass ich mich eingeloggt habe; der Beitrag ist also von mir!)
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Ulli
Kurze Frage Gerald:
So wie Du dich in deinem Beitrag ausgedrückt hast, hat die Sache wohl eine Vorgeschichte.
Kann aber auch sein, dass ich mich irre.
Bitte um weitere Info - einen ähnlich gelagerten Fall habe ich vor wenigen Tagen zur Anzeige gebracht.
Freundliche Grüße
Ulli
Ps.: Damit unser Gewerbe endlich sauber wird, habe ich folgendes Schreiben ans Ordnungamt geschickt:
Sehr geehrter Herr Hintz,
normalerweise widerstrebt es mir, Kollegen "anzuschwärzen", aber wenn es darum geht, Schaden von der gesamten Düsseldorfer Taxifahrerschaft abzuwenden, bleibt mir leider nichts anderes übrig. Es geht um folgenden Vorfall:
Am 06.01.2005 um 19:25 Uhr stand ich auf Position2 am Halteplatz Wehrhahn, Oststraße 11. Auf Position 1 stand der Kollege mit der Ordnungsnummer xxx (Mercedes E-Klasse, amtl. Kennzeichen D – A xxx). Eine hilfsbereite Person brachte einen blinden Fahrgast samt seinem Blindenhund zu dem Kollegen. Nach kurzer Diskussion kam dann der Fahrgast zu mir, um die Fahrt mit mir anzutreten.
Meine Nachfrage ergab, dass sich der Kollege wegen des – ausgebildeten – Blindenhundes geweigert hatte, den Fahrauftrag anzunehmen. Der Fahrgast war über dieses Verhalten sehr enttäuscht und verbittert. Bei dem Fahrgast, der auch als Zeuge zur Verfügung steht, handelt es sich um Herrn xxx xxx, xxx xxxweg xx, Telefon (0211) xx xx xx. Bei dem Hund handelt es sich um einen belgischen Schäferhund, voll ausgebildet als Blindenhund, im Wert von ca. 15.000,00 €UR.
Nach meinem Kenntnisstand ist eine Ablehnung der Fahrt unter diesen Gegebenheiten nicht zulässig. Ich würde es begrüßen, wenn Sie auf den Kollegen einwirken könnten, so dass er in Zukunft solche Fahrten ausführt, da er mit seinem Verhalten in diesem Fall ein schlechtes Licht auf ALLE Düsseldorfer Taxifahrer wirft. Sollten Sie Rückfragen haben, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
(editiert am 14.01.2005 um 07.38 Uhr von admin)
So wie Du dich in deinem Beitrag ausgedrückt hast, hat die Sache wohl eine Vorgeschichte.
Kann aber auch sein, dass ich mich irre.
Bitte um weitere Info - einen ähnlich gelagerten Fall habe ich vor wenigen Tagen zur Anzeige gebracht.
Freundliche Grüße
Ulli
Ps.: Damit unser Gewerbe endlich sauber wird, habe ich folgendes Schreiben ans Ordnungamt geschickt:
Sehr geehrter Herr Hintz,
normalerweise widerstrebt es mir, Kollegen "anzuschwärzen", aber wenn es darum geht, Schaden von der gesamten Düsseldorfer Taxifahrerschaft abzuwenden, bleibt mir leider nichts anderes übrig. Es geht um folgenden Vorfall:
Am 06.01.2005 um 19:25 Uhr stand ich auf Position2 am Halteplatz Wehrhahn, Oststraße 11. Auf Position 1 stand der Kollege mit der Ordnungsnummer xxx (Mercedes E-Klasse, amtl. Kennzeichen D – A xxx). Eine hilfsbereite Person brachte einen blinden Fahrgast samt seinem Blindenhund zu dem Kollegen. Nach kurzer Diskussion kam dann der Fahrgast zu mir, um die Fahrt mit mir anzutreten.
Meine Nachfrage ergab, dass sich der Kollege wegen des – ausgebildeten – Blindenhundes geweigert hatte, den Fahrauftrag anzunehmen. Der Fahrgast war über dieses Verhalten sehr enttäuscht und verbittert. Bei dem Fahrgast, der auch als Zeuge zur Verfügung steht, handelt es sich um Herrn xxx xxx, xxx xxxweg xx, Telefon (0211) xx xx xx. Bei dem Hund handelt es sich um einen belgischen Schäferhund, voll ausgebildet als Blindenhund, im Wert von ca. 15.000,00 €UR.
Nach meinem Kenntnisstand ist eine Ablehnung der Fahrt unter diesen Gegebenheiten nicht zulässig. Ich würde es begrüßen, wenn Sie auf den Kollegen einwirken könnten, so dass er in Zukunft solche Fahrten ausführt, da er mit seinem Verhalten in diesem Fall ein schlechtes Licht auf ALLE Düsseldorfer Taxifahrer wirft. Sollten Sie Rückfragen haben, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
(editiert am 14.01.2005 um 07.38 Uhr von admin)
das scheint mir wirklich ein problematisches thema zu sein!
einerseits klingt es natürlich unmenschlich und verwerflich, einem blinden mit ausgebildetem hund eine fahrt zu verweigern, aber
andererseits gibt es auch kollegen, die mit hunden irgentwannmal wirklich schlechte erfahrungen gemacht haben, und in ihrer angst davor nicht mehr in der lage sind, zwischen "ausgebildeten" und "gefährlichen" hunden zu unterscheiden!
schon garnicht bei hunden in der grösse eines schäferhundes!
das sollte man berücksichtigen! daher fragen die zentralisten bei touren, die über funk vermittelt werden ja auch:"hast du angst vor hunden?"
im falle von einsteigern hilft sicherlich ein höflicher hinweis auf diese phobie, und ein freundlicher kollege wie ulli übernimmt gerne die tour!
für meinen fall gilt: ich liebe alle viecher!...bis auf mosquitos vielleicht!
einerseits klingt es natürlich unmenschlich und verwerflich, einem blinden mit ausgebildetem hund eine fahrt zu verweigern, aber
andererseits gibt es auch kollegen, die mit hunden irgentwannmal wirklich schlechte erfahrungen gemacht haben, und in ihrer angst davor nicht mehr in der lage sind, zwischen "ausgebildeten" und "gefährlichen" hunden zu unterscheiden!
schon garnicht bei hunden in der grösse eines schäferhundes!
das sollte man berücksichtigen! daher fragen die zentralisten bei touren, die über funk vermittelt werden ja auch:"hast du angst vor hunden?"
im falle von einsteigern hilft sicherlich ein höflicher hinweis auf diese phobie, und ein freundlicher kollege wie ulli übernimmt gerne die tour!
für meinen fall gilt: ich liebe alle viecher!...bis auf mosquitos vielleicht!
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Ulli
Blindenhunde haben ein spezielles, von weitem erkennbares Geschirr. Sie haben während ihrer Ausbildung gelernt, ca. 40 Befehle auszuführen und sich während ihrer Arbeit (mit Geschirr) von nichts ablenken zu lassen.
Wenn Kollegen Angst oder sogar eine Allergie haben, sind sie selbstverständlich dazu berechtigt, sich dies von einem Arzt bestätigen zu lassen. Mit diesem Attest können sie sich dann vom Tier- bzw. Hundetransport befreien lassen.
In dem von mir geschilderten Fall gehe ich zunächst einmal davon aus, dass ein solches Attest nicht vorliegt.
Jetzt liegt es an dem Kollegen, den gegen ihn erhobenen Vorwurf zu entkräften oder aber die Konsequenzen zu ziehen.
Eines könnt ihr mir aber glauben:
Es geht mir nicht darum, jeden Kollegen auf Teufel komm raus anzuscheissen.
In diesem Sinne
Ulli
Wenn Kollegen Angst oder sogar eine Allergie haben, sind sie selbstverständlich dazu berechtigt, sich dies von einem Arzt bestätigen zu lassen. Mit diesem Attest können sie sich dann vom Tier- bzw. Hundetransport befreien lassen.
In dem von mir geschilderten Fall gehe ich zunächst einmal davon aus, dass ein solches Attest nicht vorliegt.
Jetzt liegt es an dem Kollegen, den gegen ihn erhobenen Vorwurf zu entkräften oder aber die Konsequenzen zu ziehen.
Eines könnt ihr mir aber glauben:
Es geht mir nicht darum, jeden Kollegen auf Teufel komm raus anzuscheissen.
In diesem Sinne
Ulli
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Ulli
Wir haben Datenfunk.
Niemand wird vorher gefragt, ob er einen Hund befördert. Alle müssen Hunde mitnehmen, nur bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung wird der Hund aus dem Fahrzeugprofil entfernt. In diesem Fall sind dann aber sämtliche Fahrer, die dieses Taxi lenken, davon betroffen. Und auch hier wieder eine Ausnahme: Fahrer, die den Service-Taxi_Lehrgang absolviert haben - diese haben eine Fahrerkarte, die man ins Funkgerät stecken muss.
Niemand wird vorher gefragt, ob er einen Hund befördert. Alle müssen Hunde mitnehmen, nur bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung wird der Hund aus dem Fahrzeugprofil entfernt. In diesem Fall sind dann aber sämtliche Fahrer, die dieses Taxi lenken, davon betroffen. Und auch hier wieder eine Ausnahme: Fahrer, die den Service-Taxi_Lehrgang absolviert haben - diese haben eine Fahrerkarte, die man ins Funkgerät stecken muss.
„Wir haben unqualifizierte Fahrer“ - sagt ein anderer jetzt:"Ich lege für keinen meiner Fahrer die Hand ins Feuer", so der Taxi-Unternehmer.
http://www.echo-online.de/suedhessen/de ... ?id=281554
So schön, wie der Smilie von Black Knight auch ist... Ich bin wirklich und ernsthaft der Meinung, dass das einer der besten Artikel ist, die ich bisher zum Thema Taxi in einer Zeitung - oder auch online - gelesen habe. Es kommt der Kunde zu Wort, der Chef, der Fahrer und die Aufsichtsbehörde.
Es werden die Probleme benannt, Maßnahmen vorgestellt und Bedenken geäußert. Guter, nicht reißerischer Journalismus. Yeah!
Es werden die Probleme benannt, Maßnahmen vorgestellt und Bedenken geäußert. Guter, nicht reißerischer Journalismus. Yeah!
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Überflieger
- Beiträge: 145
- Registriert: 12.08.2004, 18:33
- Wohnort: Neumünster
Das Thema "Hund" wird immer dann zum Problem wenn nichtdeutsche Kollegen nichtchristlichen Glaubens am Steuer einer Droschke sitzen! Der " Hund" gilt im Islam als unrein, genauso wie " Schwein "...! Ebenso haben strenggläubige Moslems ein Problem damit " fremde Frauen " anzufassen! In unserem Beruf ist das aber eigentlich erforderlich, wenn es darum geht einer älteren Dame beim Ein-oder Aussteigen behilflich zu sein...!
Ich erwarte nun voller Vorfreude Eure Kommentare! Wahrscheinlich wird man versuchen mich in die Nazi-Ecke zu stellen, obwohl ich nur ganz banale Tatsachen hier mal festgestellt habe und mich einer Wertung dieser Tatsachen bewußt enthalten haben!
Ich erwarte nun voller Vorfreude Eure Kommentare! Wahrscheinlich wird man versuchen mich in die Nazi-Ecke zu stellen, obwohl ich nur ganz banale Tatsachen hier mal festgestellt habe und mich einer Wertung dieser Tatsachen bewußt enthalten haben!
sehr guter beitrag! kompliment!
du bist sicherlich kein nazi!
was du ansprichst stimmt!
es ist wirklich interessant, mal zu hören, was die kollegen zu dem thema "religionsfreiheit" vs "beförderungsplicht" (incl. hilfestellung ) zu sagen haben!
multikulturelles verständnis füreinander ist dringend geboten!
du bist sicherlich kein nazi!
was du ansprichst stimmt!
es ist wirklich interessant, mal zu hören, was die kollegen zu dem thema "religionsfreiheit" vs "beförderungsplicht" (incl. hilfestellung ) zu sagen haben!
multikulturelles verständnis füreinander ist dringend geboten!
