Einschulung: Eltern dürfen nicht fotografieren

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Cool Fire
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Einschulung: Eltern dürfen nicht fotografieren

Beitrag von Cool Fire »

Während tausende Grundschüler an diesem Samstag mit einer Schultüte und einem Rucksack ausgerüstet
ihre Grundschul-Karriere starten, dürfen Eltern und Angehörige den stolzen Moment lediglich vor Ort verfolgen.
Ein Schnappschuss für die Zukunft ist strengstens verboten. Der Grund für das irre Verbot sind befürchtete
Datenschutz-Verstöße.
Wie die Zeitung berichtet, befürchten gleich mehrere Direktoren, dass sich Bilder von Kindern in sozialen
Netzwerken verbreiten - ohne die Zustimmung der jeweiligen Eltern (...)
https://www.merkur.de/welt/sachsen-anha ... 19932.html
So ein Datenschutz ist schon eine dolle Sache...oder? Wisst ihr was? Diese ganzen manipulierten Durchschnittsgehirne
da draussen tun mir echt leid...wie kann man sich dieser "teuflischen" Technik nur so bedingslos ausliefern?

Ich habe z.B. in diesem Jahr einen regionalen Kreativ-Wettbewerb gewonnen und wollte mir die prämierten Exponate
in der Stadt ansehen...habe mich sehr gewundert, dass nirgends ein Hinweis auf die jeweiligen Urheber angebracht
war...auch aus Angst vor dem Datenschutz! 2019 schaffen Künstler Werke und werden nicht mal genannt...und ich soll
diese Leute respektieren? Wie soll das gehen?
Don't live for pleasure - make life your treasure!
(Ronnie James Dio)
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yogi
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Beitrag von yogi »

Foto-Streit in NRW
Schlägerei bei der Einschulung

(...)
https://www.spiegel.de/lebenundlernen/s ... 84270.html
...keine Künstler, eher: die Geister die ich rief...
Ich habe viel von meinem Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben ... den Rest habe ich einfach verprasst.
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minol
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Re: Einschulung: Eltern dürfen nicht fotografieren

Beitrag von minol »

Cool Fire hat geschrieben:Ich habe z.B. in diesem Jahr einen regionalen Kreativ-Wettbewerb gewonnen und wollte mir die prämierten Exponate
in der Stadt ansehen...habe mich sehr gewundert, dass nirgends ein Hinweis auf die jeweiligen Urheber angebracht
war...auch aus Angst vor dem Datenschutz! 2019 schaffen Künstler Werke und werden nicht mal genannt...
Hääää? :shock:
Könnt Ihr als Künstler das nicht eigentlich sogar einfordern, genannt zu werden? Ganz ehrlich: Preise sind ja nicht nur eine Ehre, sondern helfen Künstlern doch auch weiterzukommen. Mit Datenschutz hat das in meinen Augen nichts zu tun, denn worin besteht denn die Information? Wer der Urheber des Kunstwerks ist? Wenn ich das nicht veröffentlichen will, veröffentliche ich entweder das Kunstwerk nicht oder unter einem Pseudonym - davon gibt es viele Beispiele. Für mich ist eher die Frage, was das Urheberrecht sagt. Dürfen sie Kunstwerke veröffentlichen, ohne den Urheber zu nennen?

Naja, auf jeden Fall meine Glückwünsche zu Deinem Preis!!! :D
minol
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Beitrag von minol »

Kleine Ergänzung:
„Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.“
Aus §13 UrhG.
https://dejure.org/gesetze/UrhG/13.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Anerkennu ... eberschaft

Läuft die Ausstellung noch? Es könnte sich lohnen, einmal dezent auf Euer Recht hinzuweisen. Der Ausstellungsbetrieb sollte die Rechtslage eigentlich kennen.
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Cool Fire
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Beitrag von Cool Fire »

Ja, danke...ich kenne den genannten Paragraphen natürlich in- und auswendig.
Aber was nützt es, wenn die Leute (hier: Veranstalter des Wettbewerbs) sich damit nicht so
gut auskennen? In Zeiten, in denen jeder alles kann, solange er nur über die passende App,
Software oder andere technischen Hilsmittel verfügt und es "schick" ist, sich über geltendes
Recht hinwegzusetzen, kann man als Einzelperson wenig ausrichten.

Hier hat schlicht und einfach die Angst, "Persönlichkeitsrechte" zu verletzen, das UrhG ausge-
hebelt...eine gesetzeswidrige Manipulation ersten Grades und darüber hinaus ein Armuts-
zeugnis unserer "modernen" Online-Gesellschaft.

Und da kommen wir wieder zu den verbotenen Fotos der ABC-Schützen...
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minol
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Beitrag von minol »

Cool Fire hat geschrieben:Ja, danke...ich kenne den genannten Paragraphen natürlich in- und auswendig.
Aber was nützt es, wenn die Leute (hier: Veranstalter des Wettbewerbs) sich damit nicht so
gut auskennen? In Zeiten, in denen jeder alles kann, solange er nur über die passende App,
Software oder andere technischen Hilsmittel verfügt und es "schick" ist, sich über geltendes
Recht hinwegzusetzen, kann man als Einzelperson wenig ausrichten.
Das sehe ich anders. Man kann ihnen das sagen - oder besser schreiben und sie deutlich darauf hinweisen, daß hier ein Rechtsverstoß ist. Wenn man selbst betroffen ist, hat man auch die Möglichkeiten den Druck noch zu erhöhen. Aber von selbst passiert natürlich nichts, das ist klar.
Und da kommen wir wieder zu den verbotenen Fotos der ABC-Schützen...
Ich sehe einen Unterschied zwischen der Einschulung und den Kunstwerken, weil hier unterschiedliche Rechte gelten. Das müßte man genau prüfen.
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