Freispruch nach Einsatz von Pfefferspray im Taxi
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Zu Hilfe kam dem Angeklagten dabei eine Videosequenz, welche eine Überwachungskamera im Taxi aufgezeichnet hatte und ganz klar bewies, dass die Schilderung des Vorfalls durch die Fahrgäste nicht mit dem tatsächlichen Geschehen übereinstimmte. Für den vorsitzenden Richter bewies die Aufnahme, dass sich der Taxifahrer mit dem Einsatz des Pfeffersprays gerade noch im Rahmen der Straffreiheit bewegte, aber trotzdem eine Überreaktion darstellte.
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Taxi-Times
Freispruch nach Einsatz von Pfefferspray im Taxi
Freispruch nach Einsatz von Pfefferspray im Taxi
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."