Böhmermanns Erdogan-Gedicht: "Die Bundesregierung hat sich ohne Not zum Büttel gemacht"
(...)
SPIEGEL ONLINE: Es könnte aber immer noch wegen einer einfachen Beleidigung zur Anklage kommen?
Rosenthal: Ich tippe eher auf eine Einstellung des Verfahrens, höchstens eine Verwarnung mit Strafvorbehalt.
SPIEGEL ONLINE: Und wenn es anders kommt?
Rosenthal: Spätestens das Bundesverfassungsgericht würde dem Spuk ein Ende bereiten und Herrn Erdogan eine kleine Lektion in Presse- und Meinungsfreiheit erteilen.
(...)
Spiegel Online
Böhmermanns Erdogan-Gedicht
Böhmermanns Erdogan-Gedicht
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Fand es jetzt nicht sooooo gelungen, dass man daraus eine Staatsaffäre machen
muß...gelacht habe ich trotzdem...und nu?
sich vereinnahmen und unsere Gerichte mit lächerlichen Klagen auf Trab halten?
Ich verstehe die Welt immer weniger...
muß...gelacht habe ich trotzdem...und nu?
Kann es wirklich angehen, dass ausländische Despoten unser Rechtssystem fürErdoğan verklagt Springer-Chef Döpfner wegen Böhmermann
http://www.sueddeutsche.de/medien/fall- ... -1.2987005
sich vereinnahmen und unsere Gerichte mit lächerlichen Klagen auf Trab halten?
Ich verstehe die Welt immer weniger...
Don't live for pleasure - make life your treasure!
(Ronnie James Dio)
(Ronnie James Dio)
Klar, sein deutsche Anwalt will das nicht akzeptieren und geht in die Revision...wasDas Landgericht Köln hat die vom türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan
beantragte einstweilige Verfügung gegen Springer-Chef Mathias Döpfner zurück-
gewiesen. Die Pressekammer des Landgerichts Köln begründete dies mit dem im
Grundgesetz gewährleisteten Recht auf freie Meinungsäußerung (...).
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... icht-koeln
soll er auch sonst machen, dieser Rechtsverdreher. Er sagt: "Es ist mir völlig gleich-
gültig, ob meine Mandanten umstritten sind oder was sie vom deutschen Recht halten.
Es gibt auch keine Moral, die einem Anwalt verbietet, sich für einen Mandanten und
seine Menschenwürde einzusetzen."
Anwälte mit Moral? Habe ich ja noch nie gehört...
Don't live for pleasure - make life your treasure!
(Ronnie James Dio)
(Ronnie James Dio)
...es geht bei der Juristerei in den seltensten Fällen um Moral - die Rechtsvertretung ist zuvorderst ein Geschäft, für die die es betreiben manchmal einträglich - aber das ist nicht garantiert.
Ich habe viel von meinem Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben ... den Rest habe ich einfach verprasst.
George Best
Der Verstand ist wie ein Fallschirm. Er funktioniert nicht, wenn er nicht offen ist.
Frank Zappa
George Best
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Frank Zappa
...ich bin nicht KurtKnatter, aber ich knattere im Geiste...Schlappe mit Klage gegen Kanzlerin :
Jan Böhmermann wollte einfach zu viel
(...)
KurtKnatter
Dienstag, 16. April 2019, 19:30 Uhr
Der hier bei der RP veröffentlichte Kommenatar ist total unqualifiziert!
Der Kommentator hat überhaupt nicht verstanden, warum die Klage abgewiesen wurde!
Die Klage wurde NICHT abgewiesen, weil die Äußerung der Kanzlerin nicht rechtswidrig gewesen wäre (wie der Autor dieses Kommentars unterstellt), sondern die Klage wurde lediglich aus dem formaljuristischen Gesichtspunkt abgewiesen, dass das Bundeskanzleramt bereits zuvor eine Erklärung abgegeben hat die von Böhmermann bemängelten Äußerungen zu unterlassen.
Das war ein geschickter Trick der Juristen der Bundesregierung!
Mit anderen Worten: Die bundesregierung wusste, dass sie den Rechtsstreit verliert, daher hat sie lieber vor der Entscheidung eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Das bedeutet = Böhmermann kann nicht weiter auf Unterlassung klagen, weil sich der andere schon längst verpflichtet hat genau das zu unterlassen was in der Klage gefordert wird.
Das bedeutet aber nicht, dass das Verhalten nicht rechtswidrig gewesen wäre,
Dieser Kommentar offenbart lediglich, dass der Kommentator nicht qualifiziert ist einen solchen abzugeben.
An den wahren rechtlichen Gründen wird im Text schlicht "vorbeigeschrieben". Stattdessen wird versucht, dass Ganze auf einer emotionalen Ebene breitzutreten ohne jedoch den rechtlichen Hintergrund erfasst zu haben. Das ist keine gute Leistung.
(...)
https://rp-online.de/politik/deutschlan ... d-38147169
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