Mindestlohn
Was war "überstürzt"? Der Mindestlohn hätte doch logischerweise zeitgleich mit Hartz-IV eingeführt werden müssen.
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
...Stadt lehnt höhere Taxipreise ab
(...)
In diesen Betrieben gibt es Mitarbeiter, die den seit 1. Januar geltenden Mindestlohn von 8,50 Euro nicht erwirtschaften können.
(...)
http://www.merkur-online.de/lokales/mue ... 60115.html
Ich habe viel von meinem Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben ... den Rest habe ich einfach verprasst.
George Best
Der Verstand ist wie ein Fallschirm. Er funktioniert nicht, wenn er nicht offen ist.
Frank Zappa
George Best
Der Verstand ist wie ein Fallschirm. Er funktioniert nicht, wenn er nicht offen ist.
Frank Zappa
"Wer es als Arbeitgeber nicht schafft, einen Stundenzettel ordentlich auszufüllen, ist entweder ein Gauner – oder schlichtweg zu doof."
Mit ihren Worten hat SPD-Generalsekretärin eine neue Schärfe in die Debatte über die neuen Aufzeichnungspflichten beim gesetzlichen Mindestlohn gebracht.
(...)
Badische Zeitung
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"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
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"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
...was nicht passt wird passend gemacht; und da will die Politik Unternehmern die Umsetzung des Mindestlohnes abverlangen? Genau solches politisches Handeln läßt die Umsetzung dieses Gesetzes vor die Wand fahren.Stadt zahlt freien Mitarbeitern weiter keinen Mindestlohn
(...)
Sozialdezernentin Dörte Schall erklärte, es sei bereits in anderem Zusammenhang gerichtlich geklärt worden, dass die betreffenden Mitarbeiter keine Angestellten sind. "Sie fallen also nicht unter das Mindestlohn-Gesetz." Die Stadt hatte die Honorarkräfte zudem aufgefordert, selbst eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abzuschließen.
(...)
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/moe ... -1.4904866
Ich habe viel von meinem Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben ... den Rest habe ich einfach verprasst.
George Best
Der Verstand ist wie ein Fallschirm. Er funktioniert nicht, wenn er nicht offen ist.
Frank Zappa
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Mindestlohn-Trickserei kennt kaum Grenzen
(...)
Den Part des nüchternen Analysten übernahm Stefan Sell, der eine Karriere vom Krankenpfleger zum Professor für Wirtschaftswissenschaften gemacht hat. Der Experte für Sozial- und Arbeitsmarktpolitik kritisierte zwar, dass Arbeitgeber den Mindestlohn zu umgehen versuchten.
(...)
Einen negativen Einfluss auf den Arbeitsmarkt aber habe der Mindestlohn nicht, so Sell. Diese Einschätzung vertritt auch der Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA), Heinrich Alt. Im Gegenteil gebe es eine Beschäftigungszunahme, Panikmache sei unangemessen.
(...)
T-Online
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Auch als Mindestlohngegner gibt von mir eine Note 6 für Aigner.
Ramelow hätte vielleicht nicht ständig zurück auf die Vermarktung Thrüingens als Nideriglohnland verweisen sollen sondern auf den ersten großen Schritt in die Hochpreiszukunft. Das Taxigewerbe hat nach Steigerungen von im Schnitt 42 % die bisher führenden Baden-Württemberger locker überholt. Nach seiner Logik müßten Taxifahrer jetzt über genügend Einkommen verfügen, um die Weltwirtschaft auf Trab zu bringen.
Ramelow hätte vielleicht nicht ständig zurück auf die Vermarktung Thrüingens als Nideriglohnland verweisen sollen sondern auf den ersten großen Schritt in die Hochpreiszukunft. Das Taxigewerbe hat nach Steigerungen von im Schnitt 42 % die bisher führenden Baden-Württemberger locker überholt. Nach seiner Logik müßten Taxifahrer jetzt über genügend Einkommen verfügen, um die Weltwirtschaft auf Trab zu bringen.
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Remmer Witte
- Beiträge: 47
- Registriert: 07.10.2005, 16:52
Beim Thema Arbeitszeit und Pausen werden leider oft Äpfel mit Birnen verglichen. Ich würde daher gern versuchen, etwas Licht ins Dunkel zu bringen:
1) Arbeitszeit (zu bezahlen) ist jede Zeit, in der der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung steht um dessen Aufträge zu erfüllen. Arbeitszeit ist auch Zeit, in der der Arbeitnehmer auf Abruf bereit ist - egal, ob am Taxistand oder zuhause oder sonstwo, solange der Arbeitgeber jederzeit Bescheid sagen kann, dass jetzt etwas zu tun ist und der Arbeitnehmer diesem Auftrag innerhalb absehbarer Zeit (bis zu 45 Minuten) nachkommt.
2) Pausen (unbezahlt) sind vorher vereinbarte Unterbrechungen der Arbeitszeit, in denen der Arbeitnehmer tun und lassen kann, was er will. Zwingend notwendig ist dafür, dass auch ein Ende der Pause vorher vereinbart wird. Ein Pausenende auf Abruf macht die vermeintliche Pausenzeit dagegen automatisch zur Arbeitszeit (zu bezahlen)
3) Unabhängig davon schreibt das Arbeitszeitgesetz vor, dass Arbeitszeiten von mehr als 6 Stunden durch Pausen zu unterbrechen sind. Als Pause sind dabei nur Zeiten anrechenbar, die minimal 15 Minuten betragen. Dies Anforderung hat allerdings zunächst nichts mit dem Innenverhältnis Arbeitnehmer/Arbeitgeber zu tun sondern soll sicherstellen, dass die Pause auch der Erholung zugunsten der Gesundheit dienen kann.
Werden also Pausen in kleinere Zeiteinheiten aufgestückelt, verstoßen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nur dann gegen das Arbeitszeitgesetz und machen sich ggf. strafbar (falls eine Ordnungsbehörde dies denn nachweist), solange nicht parallel auch Pausen von ausreichender Länge genommen worden sind. Beispiel: wenn ich in einer 10-Std-Schicht eine Pause von 40 Minuten und eine von 15 Minuten genommen habe, darf ich - solange Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich einig sind, auch weitere unbezahlte 5-Minuten-Rauch-Breaks machen, ohne gegen irgendein Gesetz zu verstoßen.
Relevant ist also, ob Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich einig sind (ggf. per Arbeitsvertrag). Wenn der AG dies nicht möchte, darf der AN außerhalb der gesetzlichen Pausen nicht Kaffee trinken oder Rauchen. Wenn der AN dies nicht möchte, kann der AG ihm außerhalb der vorher vereinbarten Pausen in der Regel auch keine weiteren Pausen reindrücken, solange der AN entsprechend allzeit einsatzbereit ist (ausgenommen vielleicht Pinkelpausen, solange diese im Rahmen bleiben).
Sind AG und AN sich einig, können freiwillige Rauch- und Kaffee Breaks grundsätzlich durchaus sowohl als bezahlte als auch als unbezahlte Arbeitszeit gelten.
Aber: Raucht der AN in Einvernehmen mit dem AG solange unbezahlt, bis der nächste Kunde auftaucht und hört genau dann auf zu rauchen, um genau jetzt bezahlt mit der Arbeit zu beginnen, dürfte der Zoll hier trotz der Einigkeit von AG und AN einen Verstoß gegen das MiLoG ausmachen. Hier kommt also noch eine dritte Partei ins Spiel.
Alles relativ kompliziert, wenn AG und AN nun gemeinsam versuchen die Regeln auszureizen. Eindeutig und klar aber, wenn jede Partei einfach nur ihre eigenen Interessen verfolgt und nur für einzelne Sonderfälle (Rauchen/Kaffee/Klo) individuelle Sonderegeln vereinbart.
Für unser Gewerbe bedeutet das, dass
- Schichtanfang und Ende sowie ggf. Pausen bzgl. Zeitraum und Dauer unbedingt vorher vereinbart sein sollten, auch wenn es letztendlich mal nicht ganz genauso so umsetzbar ist
- jede weitere Zeit - egal ob Bereitschaftszeit oder nicht und egal ob Umsatz gemacht wird oder nicht - zu entlohnende Arbeitszeit sein muss
Klare Regeln, klare Ergebnisse - vielleicht klappt es ja nun tatsächlich mit der Idee, ein ehemaliges Niedriglohngewerbe zu werden...
1) Arbeitszeit (zu bezahlen) ist jede Zeit, in der der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung steht um dessen Aufträge zu erfüllen. Arbeitszeit ist auch Zeit, in der der Arbeitnehmer auf Abruf bereit ist - egal, ob am Taxistand oder zuhause oder sonstwo, solange der Arbeitgeber jederzeit Bescheid sagen kann, dass jetzt etwas zu tun ist und der Arbeitnehmer diesem Auftrag innerhalb absehbarer Zeit (bis zu 45 Minuten) nachkommt.
2) Pausen (unbezahlt) sind vorher vereinbarte Unterbrechungen der Arbeitszeit, in denen der Arbeitnehmer tun und lassen kann, was er will. Zwingend notwendig ist dafür, dass auch ein Ende der Pause vorher vereinbart wird. Ein Pausenende auf Abruf macht die vermeintliche Pausenzeit dagegen automatisch zur Arbeitszeit (zu bezahlen)
3) Unabhängig davon schreibt das Arbeitszeitgesetz vor, dass Arbeitszeiten von mehr als 6 Stunden durch Pausen zu unterbrechen sind. Als Pause sind dabei nur Zeiten anrechenbar, die minimal 15 Minuten betragen. Dies Anforderung hat allerdings zunächst nichts mit dem Innenverhältnis Arbeitnehmer/Arbeitgeber zu tun sondern soll sicherstellen, dass die Pause auch der Erholung zugunsten der Gesundheit dienen kann.
Werden also Pausen in kleinere Zeiteinheiten aufgestückelt, verstoßen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nur dann gegen das Arbeitszeitgesetz und machen sich ggf. strafbar (falls eine Ordnungsbehörde dies denn nachweist), solange nicht parallel auch Pausen von ausreichender Länge genommen worden sind. Beispiel: wenn ich in einer 10-Std-Schicht eine Pause von 40 Minuten und eine von 15 Minuten genommen habe, darf ich - solange Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich einig sind, auch weitere unbezahlte 5-Minuten-Rauch-Breaks machen, ohne gegen irgendein Gesetz zu verstoßen.
Relevant ist also, ob Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich einig sind (ggf. per Arbeitsvertrag). Wenn der AG dies nicht möchte, darf der AN außerhalb der gesetzlichen Pausen nicht Kaffee trinken oder Rauchen. Wenn der AN dies nicht möchte, kann der AG ihm außerhalb der vorher vereinbarten Pausen in der Regel auch keine weiteren Pausen reindrücken, solange der AN entsprechend allzeit einsatzbereit ist (ausgenommen vielleicht Pinkelpausen, solange diese im Rahmen bleiben).
Sind AG und AN sich einig, können freiwillige Rauch- und Kaffee Breaks grundsätzlich durchaus sowohl als bezahlte als auch als unbezahlte Arbeitszeit gelten.
Aber: Raucht der AN in Einvernehmen mit dem AG solange unbezahlt, bis der nächste Kunde auftaucht und hört genau dann auf zu rauchen, um genau jetzt bezahlt mit der Arbeit zu beginnen, dürfte der Zoll hier trotz der Einigkeit von AG und AN einen Verstoß gegen das MiLoG ausmachen. Hier kommt also noch eine dritte Partei ins Spiel.
Alles relativ kompliziert, wenn AG und AN nun gemeinsam versuchen die Regeln auszureizen. Eindeutig und klar aber, wenn jede Partei einfach nur ihre eigenen Interessen verfolgt und nur für einzelne Sonderfälle (Rauchen/Kaffee/Klo) individuelle Sonderegeln vereinbart.
Für unser Gewerbe bedeutet das, dass
- Schichtanfang und Ende sowie ggf. Pausen bzgl. Zeitraum und Dauer unbedingt vorher vereinbart sein sollten, auch wenn es letztendlich mal nicht ganz genauso so umsetzbar ist
- jede weitere Zeit - egal ob Bereitschaftszeit oder nicht und egal ob Umsatz gemacht wird oder nicht - zu entlohnende Arbeitszeit sein muss
Klare Regeln, klare Ergebnisse - vielleicht klappt es ja nun tatsächlich mit der Idee, ein ehemaliges Niedriglohngewerbe zu werden...
Und wenn keine Pausen vorher festgelegt sind, kann der Zentralist nicht einfach bestimmen, dass ein Fahrer "jetzt" Pause zu machen hat, weil nix los ist.
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
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Remmer Witte
- Beiträge: 47
- Registriert: 07.10.2005, 16:52
http://derinnenspiegel.de/taxinews/aktu ... ngpass.php
Bringt das jetzt Arbeitsplätze oder kostet es welche?
Bringt das jetzt Arbeitsplätze oder kostet es welche?
Wenn die Arbeitgeber noch am Mindestlohn verdienen wollen, wird es Arbeitsplätze kosten. Aber das liegt dann nicht am Mindestlohn, sondern an den Arbeitgebern.Offenbar habe ein beträchtlicher Teil der Taxiunternehmen den Mindestlohn zum Anlaß genommen, die Präsenz auf den Straßen zur Gewinnmaximierung über jedes sinnvolle Maß hinaus zurückzuschrauben.
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- the_unknown
- Beiträge: 152
- Registriert: 22.08.2010, 20:35
- Wohnort: Bad Bentheim
"Eigene Wege sin schwer zu beschreiten, denn sie entstehen ja erst beim gehen" - H. R. Kunze
Auch für nicht Facebooker
Kennst du schon? Musik abseits des Mainstreams
Auch für nicht Facebooker
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the_unknown hat geschrieben:http://www.motor-talk.de/news/taxiunter ... 66920.html
Ja, ja..."Es könne kontraproduktiv sein, wenn zwar ein Tarif erhoben werde, der den Mindestlohn deckt, dafür aber Kunden wegbleiben."
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...da kenne ich so einige Kandidaten, die nach Überweisung der € 550 davon ausgehen würden, ein tolles Geschäft gemacht zu haben...Betrüger versuchen Firmen mit Mindestlohn-Strafgeldern abzuzocken
(...)
Allerdings sind die Betrüger offenbar erstaunlich bescheiden. So fordern sie in dem SPIEGEL ONLINE vorliegenden Brief lediglich 550 Euro. Laut Gesetz drohen Betrieben, die den Mindestlohn umgehen, jedoch Strafen von bis zu 500.000 Euro.
www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/mind ... 32923.html
...erinnert mich an den Klassiker, wo die Bullen alle gesuchten Straftäter auffordern, ihren Tombolagewinn in der Stadthalle persönlich in Empfang zu nehmen...
Ich habe viel von meinem Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben ... den Rest habe ich einfach verprasst.
George Best
Der Verstand ist wie ein Fallschirm. Er funktioniert nicht, wenn er nicht offen ist.
Frank Zappa
George Best
Der Verstand ist wie ein Fallschirm. Er funktioniert nicht, wenn er nicht offen ist.
Frank Zappa
http://www.gehalt.de/news/Fordere-ich-a ... Kuendigung
kann ja auch nur so sein weil ortsansässige Behörden sowie Taxifahrer dieses perverse spiel mitspielen .
Aber aufgepasst liebe Oldenburg Unternehmer , stimmen meine Informationen
dürfte demnächst in Oldenburg was passieren
kann ja auch nur so sein weil ortsansässige Behörden sowie Taxifahrer dieses perverse spiel mitspielen .
Aber aufgepasst liebe Oldenburg Unternehmer , stimmen meine Informationen
dürfte demnächst in Oldenburg was passieren
Die Folgen des Mindestlohns zeigen sich:
http://www.insm-oekonomenblog.de/12654- ... zverluste/
http://www.wirtschaftsdienst.eu/archiv/ ... bverluste/
http://www.insm-oekonomenblog.de/12654- ... zverluste/
http://www.wirtschaftsdienst.eu/archiv/ ... bverluste/
Es sind vor allem schlecht bezahlte Minijobs weggefallen, eigentlich ganz gut. Denn irgend jemand macht diese Arbeit jetzt für 8,50€.
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