Ab in den Mülleimer

Bitte ein paar Bits.
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jr
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Ab in den Mülleimer

Beitrag von jr »

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpoli ... 10198.html

Da ist die größte Zeitung des Landes wohl etwas am Zeitgeist vorbeigesprungen.
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Otto
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Beitrag von Otto »

E-Mail ist nix offizielles, kann er löschen wie er will. Geht keinen (außer der NSA) etwas an.
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.

"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
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jr
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Beitrag von jr »

Löschen auch bei einem amtlichen Account?
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Otto
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Beitrag von Otto »

Was ist ein amtlicher Account?

Steht das irgendwo im Gesetz?
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jr
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Beitrag von jr »

Keine Ahnung. Eine auf einer Behörde fußende Adresse würde ich schon so nennen.
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Otto
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Beitrag von Otto »

Tja, das wäre eine schöne verwaltungsrechtliche Prüfungsfrage...

Kann der E-Mail-Absender Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO erheben?
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minol
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Beitrag von minol »

Otto hat geschrieben:Tja, das wäre eine schöne verwaltungsrechtliche Prüfungsfrage...

Kann der E-Mail-Absender Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO erheben?
Weiß nicht, aber er kann bei der nächsten Wahl einen anderen wählen,
der sich für seine Anliegen interessiert und auf Anfragen eingeht.
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Otto
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Beitrag von Otto »

Für die Antwort gibt es bei der Prüfung aber keine Punkte... :wink:
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