So, so, es ist also ein "Wettbewerbsvorteil", wenn geraucht werden darf - das klang vor der Einführung des Gesetzes aber ganz anders.STADT UND POLIZEI KONTROLLIEREN NICHTRAUCHERSCHUTZ
28 Verstöße in Gaststätten festgestellt
Am vergangenen Freitag, 7. Mai, kontrollierten Mitarbeiter des Bürger- und Ordnungsamtes der Stadt Oldenburg zusammen mit der Polizei Gaststätten innerhalb des Stadtgebietes. Neben allgemeinen gaststättenrechtlichen Vorschriften wurde insbesondere kontrolliert, ob sich die Gastwirte an die Vorschriften des Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes (Nds. NiRSG) halten.
Zwischen 23 Uhr und 2 Uhr wurden 57 gastronomische Betriebe überprüft. Es wurden 28 Verstöße gegen das Nds. NiRSG festgestellt. 20 Gastronomen verstießen dabei gegen die Kennzeichnungspflicht der Raucherräume und acht Gastronomen ließen das Rauchen zu, obwohl dies nicht gestattet ist. In allen betroffenen Fällen werden nunmehr Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, die mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden können. Des Weiteren wurden auch zwei Verstöße gegen andere gaststättenrechtliche Bestimmungen festgestellt, die jetzt weiterverfolgt werden.
„Anlass für diese Überprüfung waren die in den letzten Wochen vermehrt aufgetretenen Beschwerden aus der Bevölkerung und der Gastronomie, dass sich nicht alle Gastronomiebetriebe im Stadtgebiet an die Bestimmungen des Nds. NiRSG halten“, so Ralph Wilken, Leiter des Bürger- und Ordnungsamtes der Stadt Oldenburg. So beschwerten sich zahlreiche Gäste darüber, dass es in einigen Gaststätten nicht möglich sei, das Essen und die Getränke rauchfrei zu genießen. „Ein Teil der Gastronomen investiert seit der Einführung des Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes hohe Summen, um dem Nichtraucherschutz Rechnung zu tragen. Andere hingegen legen die Bestimmungen großzügig aus, was zu einem ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil führt“, so Wilken.
Bereits seit zwei Jahren gibt die Stadt den Gastronomiebetrieben Hilfestellung für die Umsetzung des Nichtraucherschutzes. Dieses Angebot wurde bislang jedoch nur zum Teil in Anspruch genommen. Im März dieses Jahres wurden alle Oldenburger Gastronomiebetriebe erneut mit den erforderlichen Informationen zum Nds. NiRSG angeschrieben.
Grundsätzlich ist das Rauchen in gastronomischen Betrieben nicht gestattet, es sei denn, dass in der Gaststätte ein „vollständig umschlossener Nebenraum“ als Raucherraum gekennzeichnet ist oder die Gaststätte nur einen für die Gäste bestimmten Raum und keinen Nebenraum hat, die Grundfläche des Gastraumes weniger als 75 Quadratmeter beträgt, in der Gaststätte keine zubereiteten Speisen verabreicht werden, Personen, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, die Gaststätte nicht betreten dürfen und die Gaststätte am Eingang deutlich sichtbar als Rauchergaststätte gekennzeichnet ist.
http://www.oldenburg.de/stadtol/index.php?id=85
Stadt und Polizei machen Razzia in Gaststätten
Stadt und Polizei machen Razzia in Gaststätten
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
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Da muß man dir leider zustimmen, Otto. Es scheint mal wieder so ein Gesetz zu sein, dass den Leuten vortäuschen soll, dass die Politiker was tun. Also, eigentlich darf nicht geraucht werden, es sei denn ......... bla bla bla et cetera. Typisch deutsch: Für jeden seine Ausnahme.
Wie bei den Pfandflaschen, wo schon der Quarkanteil der Cola über die Pfandpflicht entscheidet, es sei denn, dass Bier ist aus 27,34567% Fruchtsaft gebraut, oder so ähnlich.
Aber mal im Ernst: Es ist schon ein Wettbewerbsvorteil, wenn die einen sich an das Gesetz halten und Geld in den Nichtraucherschutz investieren und andere dies nicht tun, weil sie keine Sanktionen zu befürchten haben.
Ich jetzt nicht für die Gastronomie-Stasi, aber es wäre schon schön, wenn es ausser dem Fiddler´s noch eine vernünftige Nichraucher-Kneipe in Oldenburg gäbe.
Wie bei den Pfandflaschen, wo schon der Quarkanteil der Cola über die Pfandpflicht entscheidet, es sei denn, dass Bier ist aus 27,34567% Fruchtsaft gebraut, oder so ähnlich.
Aber mal im Ernst: Es ist schon ein Wettbewerbsvorteil, wenn die einen sich an das Gesetz halten und Geld in den Nichtraucherschutz investieren und andere dies nicht tun, weil sie keine Sanktionen zu befürchten haben.
Ich jetzt nicht für die Gastronomie-Stasi, aber es wäre schon schön, wenn es ausser dem Fiddler´s noch eine vernünftige Nichraucher-Kneipe in Oldenburg gäbe.
Dank der exorbitanten Konzessionsgebühren sind die Kneipen halt alle sehr klein.
Als Nachtschichtfahrer kann ich nur sagen, dass in der Zeit, als quasi nirgendwo (außer an der Donnerschweer Straße) geraucht wurde, absolut tote Hose herrschte. Jetzt, wo überall an den Kneipentüren die blauen Raucherschilder dran sind, geht wenigstens wieder ein bisschen was.
Als Nachtschichtfahrer kann ich nur sagen, dass in der Zeit, als quasi nirgendwo (außer an der Donnerschweer Straße) geraucht wurde, absolut tote Hose herrschte. Jetzt, wo überall an den Kneipentüren die blauen Raucherschilder dran sind, geht wenigstens wieder ein bisschen was.
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