mister mister hat geschrieben:Warum gehst du überhaupt drauf ein? Du bist Schuld nein du! Also um einen Disput zu lösen, geht man der Ursache auf den Grund und schiebt sich nicht Gegenseitig den Peter zu!
Etwas mehr Sachlichkeit, schließlich ist das hier ein sehr Sensibles Thema!
aha , der übliche Psyscho Standardspruch , kenne ich irgendwoher .
Das ist mir zu billig dein Argument , bei dir kommen immer die Jenigen , die ein Thema torpedieren in einen Topf mit denen , die hier sachlich argumentieren . Das kann es eigentlich nicht sein , wenn es einen Disput gibt kann man nicht immer alle schuldig sprechen .
n.e !
Zuletzt geändert von n.e ! am 11.09.2007, 18:08, insgesamt 2-mal geändert.
n.e ! hat geschrieben:Ich habe mit nichten die Todesstrafe gefordert , sondern ledeglich angeführt , daß er froh sein könnte , daß es keine Todesstrafe mehr gäbe .
Da ist ja wohl ein kleiner Unterschied , oder ! ?
Zusammen mit deiner vehementen Ablehnung der Revisionsmöglichkeit aber nur noch ein ganz, gaaaanz kleiner...moralisch gesehen!
n.e ! hat geschrieben:Wenn er in Revision geht und diese abgeschmettert wird sind allle rechtlichen mittel ausgeschöpft und er hat tasächlich keinerlei Möglichkeit mehr jemals auf freien Fuß zu kommen .
Von diesem Standpunkt ausgesehen , ist es gut , daß die Gesetzte dies vorsehen , besser als wenn ein Urteil nach einigen Jahren einfach aufgehoben werden kann .
Von der moralischen Seite her , ärgert mich diese Revision trotzdem !
nicht egal !
Eben von der moralischen Seite her muss es möglich sein, ein gefälltes Urteil zu revidieren. Deshalb kann es in einem Rechtsstaat keine Todesstrafe geben und kein Staat mit Todesstrafe ist wirklich, zu 100%, ein Rechtsstaat.
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht." "Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Deshalb kann es in einem Rechtsstaat keine Todesstrafe geben und kein Staat mit Todesstrafe ist wirklich, zu 100%, ein Rechtsstaat.
Damit hast du vollkommen Recht, jeder sollte die Chance auf Wiedereingliederung bekommen...
Nicht unbedingt, einen Straftäter, der wie im vorliegenden Fall gestanden hat und dessen besondere Schwere seiner Schuld einmal festgestellt worden ist, wirst du schwerlich wieder eingliedern können. Ein Kinderschänder ist ja selbst bei den Knackies im Knast ein Paria.
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht." "Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
also wärst du so ein Psychologe , der solche Täter nach kurzer Zeit als geheilt wieder auf die Menschheit los lässt , dieser dann jedoch meist am gleichen Tage wieder ein Kind umbringt ?
Zuletzt geändert von n.e ! am 11.09.2007, 18:20, insgesamt 1-mal geändert.
wikipedia hat geschrieben:Die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (fälschlich auch Sicherheitsverwahrung genannt) ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung des deutschen Strafrechts und soll dazu dienen, die Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern zu schützen. Es handelt sich um eine freiheitsentziehende Maßregel, d. h. ein Straftäter, gegen den Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, verbleibt auch in staatlicher Verwahrung, nachdem er die daneben ausgeurteilte Freiheitsstrafe verbüßt hat, sofern seine Gefährlichkeit, die durch Gutachter festgestellt werden muss, noch fortbesteht.
d. h. ein Straftäter, gegen den Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, verbleibt auch in staatlicher Verwahrung, nachdem er die daneben ausgeurteilte Freiheitsstrafe verbüßt hat, sofern seine Gefährlichkeit, die durch Gutachter festgestellt werden muss, noch fortbesteht.
und selbst dann gibt es dann immer noch die Möglichkeit auf freien Fuß zu kommen !
mister mister hat geschrieben:Das habe ich mit keinem Wort gesagt, nicht egal. Es geht hier nur um die Möglichkeiten, die so ein Täter nun einmal in Deutschland hat!
und solche Möglichkeiten sollten abgeschafft werden , er hat eh sein Leben verwirkt !
mister mister hat geschrieben:Hindenken ist oky, Otto, aber wir leben halt in einem Rechtstaat wo es diese Möglichkeiten gibt. Auch wenn die USA nicht mehr weit weg ist...
Das hat jetzt aber nichts damit zu tun, dass ein Rechtsstaat durchaus feststellen dürfte, dass jemand niemals mehr raus kommt. Wenn ich auch der Ansicht bin, dass die USA wegen der Todesstrafe in vielen Bundesstaaten nicht zu 100% ein Rechtsstaat sind, ihre "99-Jahre-Urteile" bei schwersten Verbrechen vermag ich hingegen nicht grundsätzlich zu kritisieren.
N.E.'s Kritik richtet sich gegen die Fälle, in denen Psychologen Mist gebaut und der Staat Leute aufgrund ihrer Gutachten wieder raus gelassen haben, die dann weitere Kinder ermordet haben.
Diese Kritik muss erlaubt sein.
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