Befoerderungspflicht !
-
nicht egal !
Befoerderungspflicht !
Oft taucht die Frage auf , ob man einen betrunkenen Fahrgast mitnehmen muss , oder nicht .
Die Wirte der Kneipen verweisen sehr gerne auf die Befoerderungspflicht , die endet allerdings dann , wenn der Fahrgast nach eigenem Ermessen des Fahrers zu betrunken ist !
Das wird ungerne akzepiert , man wird haeufig beschimpft , mit Anzeige gedroht etc . .
Die Sorgfaltspflicht liegt jedoch beim Wirt , der den Kunden nicht soweit abfuellen darf , dass er nicht mehr transportfaehig ist .
Der Wirt hat fuer diese betrunkene Person die Verantwortung und muss auch dafuer sorgen , dass dieser sicher nach Hause kommt .
Setzt er den Kunden in ein Taxi endet seine Sorgfaltspflicht und der Fahrer
hat den - Schwarzen Peter - !
Also , wenn euch euer Gefuehl sagt , dass der Fahrgast nicht mehr transportfaehig ist , lasst euch nicht mit Drohungen von wegen Befoerderungspflicht dazu verleiten ihn doch mitzunehmen , wenn ihr schon voraussehen koennt , dass es Schwierigkeiten geben wird !
Meist hilft es , den Wirt etwas nachdruecklich auf seine Sorgfalltspflicht hinzuweisen !
n.e !
Die Wirte der Kneipen verweisen sehr gerne auf die Befoerderungspflicht , die endet allerdings dann , wenn der Fahrgast nach eigenem Ermessen des Fahrers zu betrunken ist !
Das wird ungerne akzepiert , man wird haeufig beschimpft , mit Anzeige gedroht etc . .
Die Sorgfaltspflicht liegt jedoch beim Wirt , der den Kunden nicht soweit abfuellen darf , dass er nicht mehr transportfaehig ist .
Der Wirt hat fuer diese betrunkene Person die Verantwortung und muss auch dafuer sorgen , dass dieser sicher nach Hause kommt .
Setzt er den Kunden in ein Taxi endet seine Sorgfaltspflicht und der Fahrer
hat den - Schwarzen Peter - !
Also , wenn euch euer Gefuehl sagt , dass der Fahrgast nicht mehr transportfaehig ist , lasst euch nicht mit Drohungen von wegen Befoerderungspflicht dazu verleiten ihn doch mitzunehmen , wenn ihr schon voraussehen koennt , dass es Schwierigkeiten geben wird !
Meist hilft es , den Wirt etwas nachdruecklich auf seine Sorgfalltspflicht hinzuweisen !
n.e !
Zuletzt geändert von nicht egal ! am 09.06.2006, 09:29, insgesamt 1-mal geändert.
Ein angetrunkener Mensch, der befördert werden möchte, muß in der Lage sein, das Taxi ohne fremde Hilfe zu besteigen. Wird jemand von zwei seiner Kumpels ins Taxi gehievt, weise ich darauf hin, daß diese zwei Mann auch mitfahren und die Verantwortung dafür tragen, daß es nicht zu Würfelhusten kommt. Wollen sie das nicht, findet die Fahrt nicht statt.
Das Ganze hat sehr viel mit Psychologie und Menschenkenntnis zu tun. Es gibt diverse Leute, die nehme ich in jedem Zustand mit, einfach, weil ich es schon tausende Male getan habe.
Das Ganze hat sehr viel mit Psychologie und Menschenkenntnis zu tun. Es gibt diverse Leute, die nehme ich in jedem Zustand mit, einfach, weil ich es schon tausende Male getan habe.
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Im Prinzip sehe ich das genau so!Holgi hat geschrieben:Die Beförderungspflicht endet bei mir dort, wo ich die Verantwortung für den Fahrgast nicht mehr übernehmen kann.
Wenn ich ihn aber einlade, dann muß ich auch sehen wie ich mit ihm klarkomme. Wenn nötig bis nach Hause in die Wohnung.
Dort erst endet meine Pflicht zur Verantwortung.
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
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"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Es kommt ja auch auf die körperliche Unversehrtheit an.
Wenn ein betrunkener Fahrgast das Taxi verläßt und zu seinem Haus wackelt, dann auf dem Weg hinfällt und sich etwas zuzieht sind wir die Dummen!!
Meines Wissens gab es mal ein Urteil in einer ähnlichen Sache in Bremerhaven oder sonst wo.
Otto wird es heraussuchen für uns.
@Otto
Danke!
Wenn ein betrunkener Fahrgast das Taxi verläßt und zu seinem Haus wackelt, dann auf dem Weg hinfällt und sich etwas zuzieht sind wir die Dummen!!
Meines Wissens gab es mal ein Urteil in einer ähnlichen Sache in Bremerhaven oder sonst wo.
Otto wird es heraussuchen für uns.
@Otto
Danke!
Ich denke nicht daran. Frisch gegoogelt ist halb gewonnen!Holgi hat geschrieben:Es kommt ja auch auf die körperliche Unversehrtheit an.
Wenn ein betrunkener Fahrgast das Taxi verläßt und zu seinem Haus wackelt, dann auf dem Weg hinfällt und sich etwas zuzieht sind wir die Dummen!!
Meines Wissens gab es mal ein Urteil in einer ähnlichen Sache in Bremerhaven oder sonst wo.
Otto wird es heraussuchen für uns.
@Otto
Danke!
Aber da brauche ich auch kein Urteil für meine Auffassung, sondern normales menschliches Verantwortungsgefühl und ein bischen Kinderstube.
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
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"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
das halte ich im grunde genauso!Otto hat geschrieben:Ein angetrunkener Mensch, der befördert werden möchte, muß in der Lage sein, das Taxi ohne fremde Hilfe zu besteigen. Wird jemand von zwei seiner Kumpels ins Taxi gehievt, weise ich darauf hin, daß diese zwei Mann auch mitfahren und die Verantwortung dafür tragen, daß es nicht zu Würfelhusten kommt. Wollen sie das nicht, findet die Fahrt nicht statt.
Das Ganze hat sehr viel mit Psychologie und Menschenkenntnis zu tun. Es gibt diverse Leute, die nehme ich in jedem Zustand mit, einfach, weil ich es schon tausende Male getan habe.
manche dieser kandidaten hat man ja wirklich schon unzählige male nach hause gebracht und kennt sie ganz genau!
und wenn eben diese "bekannten" dann so breit sind, dass ich sie ins bett bringen muss, lasse ich mir die "entsorgung" vom wirt extra bezahlen, - und das nicht zu knapp!
seid nett zu einander!
down under
down under
Dieses ist zwar nicht umzu sondern in Oldenburg passiert aber trotzdem interessant und passt in diesen Thread.
Gefunden in der NWZ v.04.10.2006. Geschrieben von Karsten Röhr:
OLDENBURG - Alleine stand die junge Frau mitten in der Nacht um 3 Uhr am Waffenplatz und bat einen Taxifahrer, der dort wartete, sie nach Hause zu bringen. Wohin es denn gehen solle? Zum Westkreuz. Nein, das passte dem Taxifahrer aber überhaupt nicht. Zum Westkreuz, beschied er sie, sei die Strecke einfach zu kurz, das lohne sich für ihn nicht. Erst nach langem Hin und Her ließ er sich breitschlagen, die eineinhalb Kilometer lange Fahrt doch noch anzutreten.
Für den Taxiring-Geschäftsführer Wolfgang Bartels ist das Anlass genug, die Regeln für die Taxifahrer noch einmal klarzustellen: „Jede Tour muss gefahren werden, da gibt es gar keine Ausreden. Es besteht eine Beförderungspflicht, egal ob es 100 Meter oder 50 Kilometer sind, und es muss auf Uhr gefahren werden“, so Bartels, der auch Vizepräsident des Bundesverbandes für das Personenbeförderungsgewerbe und Vorsitzender des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe ist.
Anders verhält es sich bei Strecken über 50 Kilometer: Hier kann der Preis frei vereinbart oder eine Fahrt auch abgelehnt werden.
Bartels gegenüber der NWZ: „Wir sind extrem daran interessiert, dass solche elementaren Taxiregeln nicht verletzt werden.“ Am Waffenplatz passierten solche Fälle allerdings eher selten, Probleme gebe „eher mal“ am Bahnhof, wenn es um Fahrten „etwa vom Bahnhof zum Antares oder zum CCH geht“. Bartels: „Da kommt im Grunde für den Taxifahrer nichts heraus, aber egal: Sie müssen befördern – immer.“ Wenn Taxifahrer angezeigt würden, die nicht beförderten, seien „die Richter unerbittlich“. Der Personenbeförderungsschein sei dann weg. Aus den vergangenen zehn Jahren kenne er aber nur zwei solcher Fälle.
Gefunden in der NWZ v.04.10.2006. Geschrieben von Karsten Röhr:
OLDENBURG - Alleine stand die junge Frau mitten in der Nacht um 3 Uhr am Waffenplatz und bat einen Taxifahrer, der dort wartete, sie nach Hause zu bringen. Wohin es denn gehen solle? Zum Westkreuz. Nein, das passte dem Taxifahrer aber überhaupt nicht. Zum Westkreuz, beschied er sie, sei die Strecke einfach zu kurz, das lohne sich für ihn nicht. Erst nach langem Hin und Her ließ er sich breitschlagen, die eineinhalb Kilometer lange Fahrt doch noch anzutreten.
Für den Taxiring-Geschäftsführer Wolfgang Bartels ist das Anlass genug, die Regeln für die Taxifahrer noch einmal klarzustellen: „Jede Tour muss gefahren werden, da gibt es gar keine Ausreden. Es besteht eine Beförderungspflicht, egal ob es 100 Meter oder 50 Kilometer sind, und es muss auf Uhr gefahren werden“, so Bartels, der auch Vizepräsident des Bundesverbandes für das Personenbeförderungsgewerbe und Vorsitzender des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe ist.
Anders verhält es sich bei Strecken über 50 Kilometer: Hier kann der Preis frei vereinbart oder eine Fahrt auch abgelehnt werden.
Bartels gegenüber der NWZ: „Wir sind extrem daran interessiert, dass solche elementaren Taxiregeln nicht verletzt werden.“ Am Waffenplatz passierten solche Fälle allerdings eher selten, Probleme gebe „eher mal“ am Bahnhof, wenn es um Fahrten „etwa vom Bahnhof zum Antares oder zum CCH geht“. Bartels: „Da kommt im Grunde für den Taxifahrer nichts heraus, aber egal: Sie müssen befördern – immer.“ Wenn Taxifahrer angezeigt würden, die nicht beförderten, seien „die Richter unerbittlich“. Der Personenbeförderungsschein sei dann weg. Aus den vergangenen zehn Jahren kenne er aber nur zwei solcher Fälle.
Dieses stand auch in der NWZ v.04.10.2006:
Das sind die Taxi-Regeln
Beförderungspflicht: Im Pflichtfahrgebiet, das die Stadt festlegt (50 km), besteht Beförderungspflicht. Der Taxifahrer eines freien am Taxihalteplatz wartenden Taxis darf eine Fahrt nicht willkürlich ablehnen, etwa wegen der Person des Kunden, wegen der Fahrtlänge oder des Ziels.
Keine Beförderungspflicht: Für Fahrten, deren Beginn oder Ziel außerhalb des Pflichtgebietes liegt, gilt das nicht. Der Fahrer darf aber die Beförderung in jedem Fall ablehnen, wenn die Betriebssicherheit gefährdet ist (etwa erhebliche Alkoholisierung, Verschmutzung, Bewaffnung, großer oder nicht angeleinter Hund, Aggressivität, ansteckende Krankheit des Gastes).
Fahrpreis: Der Preis wird innerhalb des Pflichtfahrgebiets mit dem Taxameter ermittelt, außerhalb der 50-Kilometer-Zone ist er frei verhandelbar.
In Oldenburg (112 Taxis) liegt die Grundgebühr bei 2,20 Euro, hinzu kommen für Strecken bis zu drei Kilometer 1,60 Euro pro km (Nachttarif 22-6 Uhr 1,70 Uhr), für drei bis zehn Kilometer 1,30 (nachts 1,40) und über zehn Kilometer 1 Euro (nachts 1,10) pro km.
Das sind die Taxi-Regeln
Beförderungspflicht: Im Pflichtfahrgebiet, das die Stadt festlegt (50 km), besteht Beförderungspflicht. Der Taxifahrer eines freien am Taxihalteplatz wartenden Taxis darf eine Fahrt nicht willkürlich ablehnen, etwa wegen der Person des Kunden, wegen der Fahrtlänge oder des Ziels.
Keine Beförderungspflicht: Für Fahrten, deren Beginn oder Ziel außerhalb des Pflichtgebietes liegt, gilt das nicht. Der Fahrer darf aber die Beförderung in jedem Fall ablehnen, wenn die Betriebssicherheit gefährdet ist (etwa erhebliche Alkoholisierung, Verschmutzung, Bewaffnung, großer oder nicht angeleinter Hund, Aggressivität, ansteckende Krankheit des Gastes).
Fahrpreis: Der Preis wird innerhalb des Pflichtfahrgebiets mit dem Taxameter ermittelt, außerhalb der 50-Kilometer-Zone ist er frei verhandelbar.
In Oldenburg (112 Taxis) liegt die Grundgebühr bei 2,20 Euro, hinzu kommen für Strecken bis zu drei Kilometer 1,60 Euro pro km (Nachttarif 22-6 Uhr 1,70 Uhr), für drei bis zehn Kilometer 1,30 (nachts 1,40) und über zehn Kilometer 1 Euro (nachts 1,10) pro km.
- Adler Auge
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- Registriert: 11.06.2004, 22:44
wenn das keine ente ist würde ich gerne wissen welcher taxifahrer so blöde ist . dieser schmutz bleibt selbstversändlich an alle taxifahrer klebenHolgi hat geschrieben:
OLDENBURG - Alleine stand die junge Frau mitten in der Nacht um 3 Uhr am Waffenplatz und bat einen Taxifahrer, der dort wartete, sie nach Hause zu bringen. Wohin es denn gehen solle? Zum Westkreuz. Nein, das passte dem Taxifahrer aber überhaupt nicht. Zum Westkreuz, beschied er sie, sei die Strecke einfach zu kurz, das lohne sich für ihn nicht. Erst nach langem Hin und Her ließ er sich breitschlagen, die eineinhalb Kilometer lange Fahrt doch noch anzutreten.
- Adler Auge
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- Registriert: 11.06.2004, 22:44
Das kann ja jeder behaupten, was da steht.
Ohne Ordnungsnummer des Taxis ist es gar nichts!
Ohne Ordnungsnummer des Taxis ist es gar nichts!
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
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