Servicetaxi - Oldenburg

Aktuelle Themen, die das Oldenburger Taxigewerbe bewegen

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Servicetaxi für Oldenburg ?

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Otto
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Beitrag von Otto »

jr hat geschrieben:
Das einzig illegale dabei ist die Baumgartenstr.
Wenn es denn man so wäre ...
Weder Bagazzo noch Uniparty sind illegal
dito
oder hat dort schon mal jemand ein Ticket bekommen?
Weggeschickt worden sind wir dort schon des öfteren, von der Polizei, von Verwaltungspersonen, von Betreibern. Das wäre bei den beiden ersten beiden wohl nicht der Fall, wenn es nicht irgendeine Grundlage dafür gäbe.
Von einem Privatgrundstück kann mich außer dem Eigentümer niemand vertreiben. Und für Uni und Weser-Ems-Garage gilt das, was ich zu der EWE-Arena gesagt habe. Auch wenn wir gegen einzelne Paragraphen verstoßen, wenn wir vor der Uni stehen, handeln wir noch immer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes und erfüllen unsere Beförderungspflicht. Aus dieser Beförderungspflicht ergibt sich im Umkehrschluß auch das Recht, dort zu stehen, wo dies nicht ausdrücklich durch Verkehrszeichen verboten ist, und wo Umsatz zu erwarten ist.

Eine Pflicht hat immer auch ein korrespondierendes Recht, das man erwirbt, wenn man seine gesetzliche Pflicht erfüllt.
Davon gehe ich mal aus. Aber du hast ja noch ein paar Jahrzehnte im Taxigewerbe vor dir, das klappt schon noch
Du solltest netten Leuten besseres wünschen ;-)
Ja, das hast du wohl Recht. Allerdings läßt deine Aussage tief blicken, lieber JR!
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.

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wolli
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Beitrag von wolli »

Holgi hat geschrieben:Ich verstehe die ganze Diskussion um das "Service Taxi" immer noch nicht.
Gewisse Dinge sind selbstverständlich in diesem Gewerbe. Wenn man diese Dinge nicht befolgt bestraft das der Kunde.
Ich brauche keine "Bevormundung" durch ein "Service Taxi". Bei mir gehören gewisse Dinge einfach dazu.
Es ist das kleine "Einmal eins" des Taxifahrens.
Wer dieses nicht beherrscht wird eben nichts verdienen!
du sprichst mir aus der seele, Holgi! :!: :!: :!:

100% -ige zustimmung!!! :idea:
seid nett zu einander!
down under
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jr
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Beitrag von jr »

§ 47 PBefG Abs. 1 sagt:
Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält ...

Daraus könnte man schließen, daß man nicht ohne konkrete Bestellung vor dem Bagazzo stehen darf.

Man könnte daraus aber auch schließen, daß man, wenn man denn doch da steht, eben keinen Taxiverkehr ausführt. Das würde allerdings dann mit weiteren Bestimmungen kollidieren.

Solange ein Grundstück zumindest tatsächlich öffentlich ist, spielt es hier keine Rolle, ob es sich in privaten oder öffentlichem Eigentum befindet.

Ob diese Bestimmungen alle zweckmäßig sind, mag dahingestellt sein. Daß die Erfüllung der Beförderungspflicht im Sinne, daß dort, wo Leute ein Taxi wollen, eben auch eines warten darf, möglich sein sollte, ist nachvollziehbar. Dennoch ändert das nichts an der konkreten rechtlichen Lage. Und die sieht nun mal ziemlich düster aus.

Otto leitet daraus ja quasi sowas wie ein Notwehrrecht her. Bei einem Ordnungswidrigkeitenverfahren dürfte einen das aber kaum weiterbringen. Die Korrespondenz von Pflicht zu Recht ist nach Ansicht des Gesetzgebers gewährleistet, wenn die Bereithaltung analog zu den Bestimmungen des PBefG stattfindet.

Interessant in diesem Zusammenhang mag auch noch sein, daß Bidinger in seinem Personenbeförderungsrecht-Kommentar sogar davon ausgeht, daß eine behördlich zugelassene Stelle grundsätzlich nur dort vorliegen kann, wo per Schild ein Taxistand ausgeschildert ist. Die Formulierung des PBefG gibt das nicht her. Und so haben sich in den letzten Jahren immer mehr Städte und Kreise dazu durchgerungen, das Bereithalten deutlich freizügiger zu gestalten. Das kann, wie man am Beispiel Köln sehen kann, aber auch nach hinten losgehen. Dort war die Bereitstellung nachts überall erlaubt, wo die Straßenverkehrsordnung nicht dagegen steht. Nachdem Fahrer etwas zu großzügig davon Gebrauch machten und u.a. den übrigen Verkehr massiv behinderten, gab es einen Rückzieher und das Recht wurde wieder deutlich eingeschränkt.
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Otto
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Beitrag von Otto »

Und worin besteht nach § 47 dann der Unterschied zu Mietwagen?
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jr
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Beitrag von jr »

§ 49 Abs. 4 beschreibt Mietwagen:
Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Verkehr mit Taxen nach § 47 sind. Mit Mietwagen dürfen nur Beförderungsaufträge ausgeführt werden, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind. Nach Ausführung des Beförderungsauftrags hat der Mietwagen unverzüglich zum Betriebssitz zurückzukehren, es sei denn, er hat vor der Fahrt von seinem Betriebssitz oder der Wohnung oder während der Fahrt fernmündlich einen neuen Beförderungsauftrages erhalten. Der Eingang des Beförderungsauftrages am Betriebssitz oder in der Wohnung hat der Mietwagenunternehmer buchmäßig zu erfassen und die Aufzeichnung ein Jahr aufzubewahren. Annahme, Vermittlung und Ausführung von Beförderungsaufträgen, das Bereithalten des Mietwagens sowie Werbung für Mietwagenverkehr dürfen weder allein noch in ihrer Verbindung geeignet sein, zur Verwechslung mit dem Taxenverkehr zu führen. Den Taxen vorbehaltene Zeichen und Merkmale dürfen für Mietwagen nicht verwendet werden. Die §§ 21 und 22 sind nicht anzuwenden.
Konsequent zu Ende gedacht ist die Trennung nicht. Daraus resultieren die langjährigen Streitigkeiten ja. Es mag dem einen oder anderen auch nicht einleuchten, warum beide Verkehrsformen derart miteinander verknüpft sind, daß sie durch die Verbände stets gemeinsam vertreten werden. Wobei nach meinem Eindruck Mietwagen, die in Städten betrieben werden, bundesweite de facto kaum eine Lobby haben. Anders sieht es aus guten Gründen auf dem Land aus.

Prinzipiell gilt für beide Verkehrsformen die Rückkehrpflicht. Für Taxen zum behördlich zugelassenen Platz (dem Taxistand) und für Mietwagen zum Betriebssitz oder zur Wohnung. Wer Haare spalten will, könnte aus den Formulierungen sogar herauslesen, daß Taxen - sofern behördlich nicht genehmigt - noch nicht einmal am Betriebs- oder Wohnsitz bereitgehalten werden dürfen. Es gibt dementsprechend einige Taxiordnungen, die explizit darauf eingehen.
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Otto
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Beitrag von Otto »

Sämtliche Politiker aller Parteien versprechen regelmäßig den Abbau von Bürokratie und unnötigen Gesetzen. Schon daraus leite ich Ansprüche ab.
Mit Mietwagen dürfen nur Beförderungsaufträge ausgeführt werden, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind.(...) Annahme, Vermittlung und Ausführung von Beförderungsaufträgen, das Bereithalten des Mietwagens sowie Werbung für Mietwagenverkehr dürfen weder allein noch in ihrer Verbindung geeignet sein, zur Verwechslung mit dem Taxenverkehr zu führen.
Vor allem der letzte Satz ist interessant, da hiergegen in OL ständig verstoßen wird. Firmen wie die "Schwarzen" oder das "Stern"–Taxi sind m.E. nach wegen des Verwechslungsverbots ziemlich kritisch.

Außerdem dürfen danach die Läden in der Innenstadt einem Kunden keinen Mietwagen bestellen, wenn der Kunde beim Tresenpersonal ein Taxi bestellt.
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jr
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Beitrag von jr »

Außerdem dürfen danach die Läden in der Innenstadt einem Kunden keinen Mietwagen bestellen, wenn der Kunde beim Tresenpersonal ein Taxi bestellt.
Man kann nicht wirklich erwarten, daß die bestellende Person das weiß oder gar wissen muß. Sie verhält sich ohnehin nicht rechtswidrig. Anders sieht das bei der Auftragsannahme und -ausführung aus. Wer neben Mietwagen auch Taxen (bzw. umgekehrt) betreibt - und das sind ja nicht nur die beiden genannten Firmen -, kann sich da schnell selbst ein Bein stellen. Solange allerdings auf beiden Seiten ein Gleichgewicht der Verstöße besteht, muß wohl niemand ernsthaft fürchten, dabei unter die Räder zu kommen.
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Otto
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Beitrag von Otto »

Nun haben aber weder die Politiker oder Beamten, die sich das PBefG oder die oldenburger Taxiordnung ausgedacht haben, den Begriff "Taxi" erfunden, und ich behaupte einfach mal, daß ein Taxi dadurch definiert ist, was überall auf der Welt unter einem Taxi verstanden wird. Und das bezeichnet ein als Taxi erkennbares Auto, daß sich ein potentieller Kunde oder ein Hotelportier aus dem laufenden Verkehr heraus ranpfeifen kann.

Oder behauptet jemand, daß ich einen Verstoß begehe, wenn ich meiner Beförderungspflicht nachkomme, indem ich auf einen winkenden Passanten an einer Bushaltestelle reagiere?
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Otto
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Beitrag von Otto »

jr hat geschrieben:
Außerdem dürfen danach die Läden in der Innenstadt einem Kunden keinen Mietwagen bestellen, wenn der Kunde beim Tresenpersonal ein Taxi bestellt.
Man kann nicht wirklich erwarten, daß die bestellende Person das weiß oder gar wissen muß. Sie verhält sich ohnehin nicht rechtswidrig. Anders sieht das bei der Auftragsannahme und -ausführung aus. Wer neben Mietwagen auch Taxen (bzw. umgekehrt) betreibt - und das sind ja nicht nur die beiden genannten Firmen -, kann sich da schnell selbst ein Bein stellen. Solange allerdings auf beiden Seiten ein Gleichgewicht der Verstöße besteht, muß wohl niemand ernsthaft fürchten, dabei unter die Räder zu kommen.
Von einem Gastwirt kann ich selbstverständlich erwarten, daß er die Gesetze kennt und sein Personal entsprechend informiert hat.
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jr
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Beitrag von jr »

Oder behauptet jemand, daß ich einen Verstoß begehe, wenn ich meiner Beförderungspflicht nachkomme, indem ich auf einen winkenden Passanten an einer Bushaltestelle reagiere?
Den Passanten darfst Du ausnahmsweise aufnehmen ;-)
Von einem Gastwirt kann ich selbstverständlich erwarten, daß er die Gesetze kennt und sein Personal entsprechend informiert hat.
Er braucht wie alle anderen Leute nur die Gesetze kennen, die für ihn in seiner Tätigkeit relevant sind.
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Otto
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Beitrag von Otto »

jr hat geschrieben:
Oder behauptet jemand, daß ich einen Verstoß begehe, wenn ich meiner Beförderungspflicht nachkomme, indem ich auf einen winkenden Passanten an einer Bushaltestelle reagiere?
Den Passanten darfst Du ausnahmsweise aufnehmen ;-)
Nein, im Prinzip muß ich ihn mitnehmen. Darauf beruht doch meine ganze Argumentation.
jr hat geschrieben:
Von einem Gastwirt kann ich selbstverständlich erwarten, daß er die Gesetze kennt und sein Personal entsprechend informiert hat.
Er braucht wie alle anderen Leute nur die Gesetze kennen, die für ihn in seiner Tätigkeit relevant sind.
Da er als Gastwirt auch Verantwortung dafür trägt, daß seine Gäste sicher nach Hause kommen, gehört nach meinem Verständnis der besonderen Zuverlässigkeit, die ein Gastwirt vor Erteilung der Konzession nachweisen muß, auch die Kenntnis des PBefG.
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driving pingu
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Beitrag von driving pingu »

nun wird es aber albern. Man kann doch nicht einerseits allein aus de politischem Geschwafel übr Bürokratieabbau Dinge für sich ableiten die so eben nicht gelten.
Und andererseist auf so haarspalterischem Umfug herumreiten wie das Bestellen eines Taxis in der Kneipe.
Wenn einer in der Kneipe. beim Arzt, wo acuh immer sagt "Ich will ein Taxi" dann will er nach Hause. Ob da ein Schild auf dem Dach ist, ist demjenigen in der Regel sch..egal.
Und viele sagen auch zu Hatscher Taxi.


Dafür ghalte ich auc das mit dem unerlaubten Bereitstellen für Quark.
Ich kann doch mal kurz auf 'nem Parkstreifen stehenbleiben? :wink:
Humor ist, wenn man trotzdem lacht
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Otto
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Beitrag von Otto »

driving pingu hat geschrieben: nun wird es aber albern. Man kann doch nicht einerseits allein aus de politischem Geschwafel übr Bürokratieabbau Dinge für sich ableiten die so eben nicht gelten.
Doch, man muß die Politiker beim Wort nehmen.
driving pingu hat geschrieben:Und andererseist auf so haarspalterischem Umfug herumreiten wie das Bestellen eines Taxis in der Kneipe.
Wenn einer in der Kneipe. beim Arzt, wo acuh immer sagt "Ich will ein Taxi" dann will er nach Hause. Ob da ein Schild auf dem Dach ist, ist demjenigen in der Regel sch..egal.
Aber das Gesetz hebt genau hierauf ab.
driving pingu hat geschrieben:Und viele sagen auch zu Hatscher Taxi.
Eben!
driving pingu hat geschrieben:Dafür ghalte ich auc das mit dem unerlaubten Bereitstellen für Quark.
Ich kann doch mal kurz auf 'nem Parkstreifen stehenbleiben? :wink:
Nein, du mußt, denn du hast Beförderungspflicht.
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Beitrag von driving pingu »

Hä? und nun gehört zur Beförderungspflicht plötzlich, dass ich z.B. mal 5min am Stadtmuseum stehe? :?:

Du widersprichst dir aber gewaltig, wenn du einerseits auf Gesetze pfeifts, weil das eh zuviel Bürokratie sei. An anderer Stelle aber auf die Einhaltung ebensolchen bürokratischen Firlefanzes pochst.

Dieses "die wollen ein Taxi und bekommen dann einen Mitewagen" kann doch nur daher kommen, dass man Angst hat, einem würde was weggenommen.
Alternativ zu diesem Mietwagen könnten aber auch noch 100 andere Taxen kommen statt dem, in dem man selbst sitzt.
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Otto
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Beitrag von Otto »

driving pingu hat geschrieben: Hä? und nun gehört zur Beförderungspflicht plötzlich, dass ich z.B. mal 5min am Stadtmuseum stehe? :?:
Nein, stehenbleiben und lauern, ob einer der auf den Bus wartenden Menschen sich für ein Taxi entscheidet, darfst du da selbstverständlich nicht. Aber die Geschwindigkeit verlangsamen und darauf hoffen, wohl.
driving pingu hat geschrieben:Du widersprichst dir aber gewaltig, wenn du einerseits auf Gesetze pfeifts, weil das eh zuviel Bürokratie sei. An anderer Stelle aber auf die Einhaltung ebensolchen bürokratischen Firlefanzes pochst.
Nein, ich weise damit nur auf die Widersprüchlichkeiten der Gesetze hin. Wenn Mr. Mister argumentiert, daß wir nicht bei der Uni warten dürfen, wenn dort Party ist, dürfen Gastwirte eben auch keinen Mietwagen rufen, wenn der Kunde ein Taxi will. Ihm einfach zu unterstellen, daß er nicht weiß, was will —wie du das gemacht hast— geht nicht an.
driving pingu hat geschrieben:Dieses "die wollen ein Taxi und bekommen dann einen Mitewagen" kann doch nur daher kommen, dass man Angst hat, einem würde was weggenommen.
wird
driving pingu hat geschrieben:Alternativ zu diesem Mietwagen könnten aber auch noch 100 andere Taxen kommen statt dem, in dem man selbst sitzt.
Aber kein Taxiunternehmer kann mal eben 100 zusätzliche Taxen ins Rollen bringen. Bei Mietwagen geht das.
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mister mister
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Beitrag von mister mister »

Wo meine allerliebster Ott.. Ich liebe es mich mit dir zu streiten..
Also wo Ott, dürfen wir an der Uni stehen?
Wenn dort Uni-Party ist stehen da Taxischilder, die uns erlauben eine Bereitstellung durch zu führen? Nein wir lauern dort rum stellen uns verbotenerweise auf den Fußgängerüberweg.
Letzte Woche noch viel krasser. Ammerländer-Heerstr die Aula der Uni. gegenüber vom Santorini, dort standen mitten auf der rechten Fahrbahn 3 Taxen der letzte mit Warnblinkern und liefen auf der Straße rum und unterhielten sich munter.
Du würdest jetzt sagen, dass darf man! oder?

Ein Gastwirt, der eine Kneipe betreibt hat das PbfG zu kennen?
Wieviele Gesetze müßten wir dann denn kennen? PbfG, BoKraft, StvO, Strafgesetz, Ordnungswierdrigkeitengesetz, etc. pp.
Bei den meisten, hört es schon beim PbfG auf, da heißt es dann wat dat denn?

Außerdem kann man einem Gastwirt oder Hotelier nicht vorschreiben, in welcher Firma er anruft. Denn der Kunde ist König.
Es gibt tatsächlich noch Branchen, wo dieser Satz GANZ groß geschrieben wird!
Qualifiziertes Fahrpersonal, gepflegte Fahrzeuge, guter Service, und eine gute Zentrale = viele Fahraufträge!!!
Der Pessimist sieht das Dunkle im Tunnel.
Der Optimist sieht das Licht am Ende des Tunnels.
Der Realist sieht im Tunnel einen Zug kommen.

Der Zugführer sieht die 3 ***, die auf den Gleisen sitzen...
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Otto
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Beitrag von Otto »

mister mister hat geschrieben: Wo meine allerliebster Ott.. Ich liebe es mich mit dir zu streiten..
Also wo Ott, dürfen wir an der Uni stehen?
Wenn dort Uni-Party ist stehen da Taxischilder, die uns erlauben eine Bereitstellung durch zu führen? Nein wir lauern dort rum stellen uns verbotenerweise auf den Fußgängerüberweg.
Wenn du das tust . . . ich tue es nicht.
mister mister hat geschrieben:Letzte Woche noch viel krasser. Ammerländer-Heerstr die Aula der Uni. gegenüber vom Santorini, dort standen mitten auf der rechten Fahrbahn 3 Taxen der letzte mit Warnblinkern und liefen auf der Straße rum und unterhielten sich munter.
Du würdest jetzt sagen, dass darf man! oder?
Selbstverständlich, solange man sich bewußt bleibt, daß ein Ticket droht. Das ist nichts anderes als eine geringfügige Geschwindigkeitsübertretung und wenn du mir jetzt erzähldt, daß du immer 50 fährst, lache ich dich aus.
mister mister hat geschrieben:Ein Gastwirt, der eine Kneipe betreibt hat das PbfG zu kennen? Wieviele Gesetze müßten wir dann denn kennen? PbfG, BoKraft, StvO, Strafgesetz, Ordnungswierdrigkeitengesetz, etc. pp.
Bei den meisten, hört es schon beim PbfG auf, da heißt es dann wat dat denn?
Du kennst deine Kollegen ja recht gut.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
mister mister hat geschrieben:Außerdem kann man einem Gastwirt oder Hotelier nicht vorschreiben, in welcher Firma er anruft. Denn der Kunde ist König.
Es gibt tatsächlich noch Branchen, wo dieser Satz GANZ groß geschrieben wird!
Das will auch keiner, aber wenn der Kunde ein Taxi wünscht und ein Mietwagen kommt stattdessen, dann geschieht genau das, was ich als unlauteren Wettbewerb bezeichne.
mister mister hat geschrieben:Qualifiziertes Fahrpersonal, gepflegte Fahrzeuge, guter Service, und eine gute Zentrale = viele Fahraufträge!!!
Als wenn es so einfach wäre, solange sich lohn– und preisdrückende Mietwagen auf dem gleichen Markt tummeln.
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Beitrag von mister mister »

Was hat illegale Bereitstellung mit gerinfügiger Geschwindigkeitsübertretung zu tun?
Es ist Verboten, auf einer Hauptverkehrsstr. sich bereit zu stellen.
Das noch im dunkeln, dann noch mit eingeschalteter Warnblinkanlage.
Der Pessimist sieht das Dunkle im Tunnel.
Der Optimist sieht das Licht am Ende des Tunnels.
Der Realist sieht im Tunnel einen Zug kommen.

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Beitrag von Otto »

mister mister hat geschrieben:Was hat illegale Bereitstellung mit gerinfügiger Geschwindigkeitsübertretung zu tun?
Es ist Verboten, auf einer Hauptverkehrsstr. sich bereit zu stellen.
Das noch im dunkeln, dann noch mit eingeschalteter Warnblinkanlage.
Es sind beides Ordnungswidrigkeiten.
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Adler Auge
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Beitrag von Adler Auge »

mister mister hat geschrieben: Das noch im dunkeln, dann noch mit eingeschalteter Warnblinkanlage.
also wenn du das nicht machts darfs du kein auto fahren - taxi schon gar nicht
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