Von einem Privatgrundstück kann mich außer dem Eigentümer niemand vertreiben. Und für Uni und Weser-Ems-Garage gilt das, was ich zu der EWE-Arena gesagt habe. Auch wenn wir gegen einzelne Paragraphen verstoßen, wenn wir vor der Uni stehen, handeln wir noch immer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes und erfüllen unsere Beförderungspflicht. Aus dieser Beförderungspflicht ergibt sich im Umkehrschluß auch das Recht, dort zu stehen, wo dies nicht ausdrücklich durch Verkehrszeichen verboten ist, und wo Umsatz zu erwarten ist.jr hat geschrieben:Wenn es denn man so wäre ...Das einzig illegale dabei ist die Baumgartenstr.ditoWeder Bagazzo noch Uniparty sind illegalWeggeschickt worden sind wir dort schon des öfteren, von der Polizei, von Verwaltungspersonen, von Betreibern. Das wäre bei den beiden ersten beiden wohl nicht der Fall, wenn es nicht irgendeine Grundlage dafür gäbe.oder hat dort schon mal jemand ein Ticket bekommen?
Eine Pflicht hat immer auch ein korrespondierendes Recht, das man erwirbt, wenn man seine gesetzliche Pflicht erfüllt.
Ja, das hast du wohl Recht. Allerdings läßt deine Aussage tief blicken, lieber JR!Du solltest netten Leuten besseres wünschenDavon gehe ich mal aus. Aber du hast ja noch ein paar Jahrzehnte im Taxigewerbe vor dir, das klappt schon noch