3,66 Promille ist dat noch normal????
3,66 Promille ist dat noch normal????
Mit einem Alkoholwert von 3,66 Promille wurde am Freitag, den 03.03.06, gegen 18.15 Uhr, ein PKW-Fahrer im Sodenstich angehalten. Der Fahrer war an der Edewechter Landstraße einem anderen Verkehrsteilnehmer durch seine unsichere Fahrweise aufgefallen. Ausserdem missachtete er an der Einmündung Hundsmühler Straße/Sodenstich das
Rotlicht einer Ampel. Als die Polizei den Fahrer kontrollierte, stellte sie erheblichen Alkoholgeruch fest.
Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein wurde sichergestellt.
http://www.polizei.niedersachsen.de/aktuell/
Rotlicht einer Ampel. Als die Polizei den Fahrer kontrollierte, stellte sie erheblichen Alkoholgeruch fest.
Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein wurde sichergestellt.
http://www.polizei.niedersachsen.de/aktuell/
"Es wird nie so viel gelogen, wie nach der Jagd und vor den Wahlen." (Bismarck)
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nicht egal !
Ich wäre sicherlich tot, aber der gute Mann hat gute Chancen, wenn er auf Unzurechnungsfähigkeit plädiert. Mit 3,6 ‰ war er wohl kaum noch schuldfähig.
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
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Ulli
Bei Straßenverkehrsdelikten wäre ich mir da nicht so sicher.
Immerhin steht da im Hintergrund ja auch die Frage ob der Mensch seinen Führerschein jemals wiederbekommt
oder - wenn die Sperre zu lange dauert - wenigstens neu machen darf.
Unter dem Gesichtspunkt gilt wohl eher umgekehrt : so wenig besoffen wie möglich
Immerhin steht da im Hintergrund ja auch die Frage ob der Mensch seinen Führerschein jemals wiederbekommt
oder - wenn die Sperre zu lange dauert - wenigstens neu machen darf.
Unter dem Gesichtspunkt gilt wohl eher umgekehrt : so wenig besoffen wie möglich
Wer sagt: hier herrscht Freiheit, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht. (Erich Fried)
Wo gibt`s Høgørøk-Øl ? - www.monochrome.com/hogorok
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Ulli
Besser 3.5 als 2,0 Promille - ich lese jede Woche neue Urteile.homer hat geschrieben:Bei Straßenverkehrsdelikten wäre ich mir da nicht so sicher.
Immerhin steht da im Hintergrund ja auch die Frage ob der Mensch seinen Führerschein jemals wiederbekommt
oder - wenn die Sperre zu lange dauert - wenigstens neu machen darf.
Unter dem Gesichtspunkt gilt wohl eher umgekehrt : so wenig besoffen wie möglich
Die deutsche Rechtsprechung dazu verfolge ich tatsächlich fast nicht mehr, da bin ich nicht so up to date -Ulli hat geschrieben:Besser 3.5 als 2,0 Promille - ich lese jede Woche neue Urteile.
mich interessiert da halt inzwischen mehr was hier abgeht.
Aber man wird doch wohl hoffen dürfen daß die Hardcore-Kandidaten mit 3,5 Promill ihre Pappe nicht wiederbekommen ?
Oder zumindest nicht einen Tag eher als die 2,0-Promill-Säufer ?
Zu dem Problem hat die Justiz übrigens in Dänemark eine hübsche Lösung gefunden, für Wiederholungstäter :
Bei hartnäckigen Immer-wieder-besoffen-Autofahrern nehmen die nicht nur den Führerschein weg sondern auch das Auto
Hart aber meist erfolgreich
Wer sagt: hier herrscht Freiheit, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht. (Erich Fried)
Wo gibt`s Høgørøk-Øl ? - www.monochrome.com/hogorok
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- Adler Auge
- Beiträge: 1684
- Registriert: 11.06.2004, 22:44
Wer einmal mit mehr als 1,3 Promille im Straßenverkehr erwischt wird, zählt einem Urteil zufolge als Gewohnheitstrinker.
also alkoholiker ! der bekommt sein führeschein die nächsten jahre wohl nicht wieder . jeder normale mensch wäre bei 3,66 promille
"klinisch tot " -absolut handlungsunfähig -
http://www.netzeitung.de/wirtschaft/rat ... 67915.html
also alkoholiker ! der bekommt sein führeschein die nächsten jahre wohl nicht wieder . jeder normale mensch wäre bei 3,66 promille
"klinisch tot " -absolut handlungsunfähig -
http://www.netzeitung.de/wirtschaft/rat ... 67915.html