Richtig, ich fülle die Quittung entsprechend dem von meinem Boss zur Verfügung gestellten Formular korrekt aus.homer hat geschrieben:Vor Ort bist aber Du derjenige der in der Lage sein muß eine Quittung korrekt auszufüllen, wer soll das denn sonst machen ?
Sanktionen bei nicht ordnungsgemäß ausgefüllten Quittungen
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
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"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Peinlich, sorry
Aber gut, von mir aus Schwamm drüber - ich denke aber ihr seid nicht
schlecht beraten Euch die Details mal genau reinzuziehen, ihr müßt nämlich
tatsächlich eine korrekte Quittung ausstellen, dazu gehört mindestens
der korrekte Mehrwertsteuer-Satz und ab 100 Euro aufwärts muß der
genaue Betrag ausgerechnet mit draufstehen, nicht nur der Prozentsatz !
Das Problem ist das der Kunde ggf sonst mit der Quittung nix anfangen kann,
schlimmstenfalls sogar das Finanzamt miserable Quittungen zum Anlaß einer
Betriebsprüfung nimmt - alles schon vorgekommen...
Also :
Die Fahrt verläßt Euer Pflichtfahrtgebiet um mehr als 50 km, damit gelten
nicht mehr 7%, sondern die vollen 16% (oder sind das inzwischen mehr in
Deutschland ? Sorry, da bin ich nun wieder nicht up to date, hier sind`s 25%).
Der Rechenfehler ist außerdem daß - nehmen wir mal ruhig die vollen 90 € -
das die Bruttosumme ist, d.h. die enthält bereits die Steuer.
Um die Steuersumme da rauszurechnen muß man aber deshalb nicht
einfach 7% daraus ziehen sondern die Gesamtsumme durch 107 teilen und
das Resultat wiederum mit 7 malnehmen - dann hast Du die richtige Summe.
(analog natürlich :116 und x16 bei der vollen Steuer)
Bei 7% Steuer wäre die Summe also nicht 6,30 sondern 5,89 -
richtig wären aber 16%, also (inkl. Tip) 12,41 € ...
Man darf davon ausgehen daß Kunden wie Krankenkassen etc. Quittungen
mit solchen Fehlern systematisch zurückweisen und formal haben sie dazu
ja auch allen Grund. Wer diesen Papierkrieg fehlerhaft erledigt schneidet
sich heftig ins eigene Fleisch, der kriegt sein Geld nämlich nicht oder erst
sehr viel später und verursacht eine Menge zusätzlicher Arbeit.
Von daher ist es also durchaus nachvollziehbar wenn Zentralen versuchen
mit Sanktionen dem Übel beizukommen.
Geregelt sind solche Bussgelder oder wie man das auch immer nennen will
in der Regel über die Teilnehmerverträge, meistens gibt es ja auch ein Gremium
das für derlei Kram zuständig ist (Ordnungsrat oder wie immer das heisst).
Aber gut, von mir aus Schwamm drüber - ich denke aber ihr seid nicht
schlecht beraten Euch die Details mal genau reinzuziehen, ihr müßt nämlich
tatsächlich eine korrekte Quittung ausstellen, dazu gehört mindestens
der korrekte Mehrwertsteuer-Satz und ab 100 Euro aufwärts muß der
genaue Betrag ausgerechnet mit draufstehen, nicht nur der Prozentsatz !
Das Problem ist das der Kunde ggf sonst mit der Quittung nix anfangen kann,
schlimmstenfalls sogar das Finanzamt miserable Quittungen zum Anlaß einer
Betriebsprüfung nimmt - alles schon vorgekommen...
Also :
Die Fahrt verläßt Euer Pflichtfahrtgebiet um mehr als 50 km, damit gelten
nicht mehr 7%, sondern die vollen 16% (oder sind das inzwischen mehr in
Deutschland ? Sorry, da bin ich nun wieder nicht up to date, hier sind`s 25%).
Der Rechenfehler ist außerdem daß - nehmen wir mal ruhig die vollen 90 € -
das die Bruttosumme ist, d.h. die enthält bereits die Steuer.
Um die Steuersumme da rauszurechnen muß man aber deshalb nicht
einfach 7% daraus ziehen sondern die Gesamtsumme durch 107 teilen und
das Resultat wiederum mit 7 malnehmen - dann hast Du die richtige Summe.
(analog natürlich :116 und x16 bei der vollen Steuer)
Bei 7% Steuer wäre die Summe also nicht 6,30 sondern 5,89 -
richtig wären aber 16%, also (inkl. Tip) 12,41 € ...
Man darf davon ausgehen daß Kunden wie Krankenkassen etc. Quittungen
mit solchen Fehlern systematisch zurückweisen und formal haben sie dazu
ja auch allen Grund. Wer diesen Papierkrieg fehlerhaft erledigt schneidet
sich heftig ins eigene Fleisch, der kriegt sein Geld nämlich nicht oder erst
sehr viel später und verursacht eine Menge zusätzlicher Arbeit.
Von daher ist es also durchaus nachvollziehbar wenn Zentralen versuchen
mit Sanktionen dem Übel beizukommen.
Geregelt sind solche Bussgelder oder wie man das auch immer nennen will
in der Regel über die Teilnehmerverträge, meistens gibt es ja auch ein Gremium
das für derlei Kram zuständig ist (Ordnungsrat oder wie immer das heisst).
Wer sagt: hier herrscht Freiheit, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht. (Erich Fried)
Wo gibt`s Høgørøk-Øl ? - www.monochrome.com/hogorok
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Sag' ich ja: für das korrekte Ausstellen einer Quittung braucht es in Deutschland einen Finanzbeamten!
Dafür werde ich schlicht nicht bezahlt!
Dafür werde ich schlicht nicht bezahlt!
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"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
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"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
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Alle diese Angaben kann sich der Steuerberater oder Finanzbeamte, der die Quittung kontrolliert, aus der Angabe des Gesamtfahrpreises selber erstellen. Dazu braucht es keinen Taxifahrer.
Viel wichtiger ist, dass der Fahrpreis auf der Quittung und im Fahrbericht übereinstimmen, weshalb das Trinkgeld nicht auf die Quittung gehört.
Viel wichtiger ist, dass der Fahrpreis auf der Quittung und im Fahrbericht übereinstimmen, weshalb das Trinkgeld nicht auf die Quittung gehört.
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"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
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Da das Ganze nun wirklich nicht halb so schwierig ist wie hier angedeutet wird
kann ich Eure Bockbeinigkeit beim besten Willen nicht nachvollziehen.
Man kann sich sicher darüber streiten ob die Richtlinien der Finanzbehörden wie
Quittungen und sonstige Belege auszusehen haben sinnvoll sind.
Ignorieren kann man sie guten Gewissens aber sicher nicht.
Es ist mir ein Rätsel wie Ihr mit der Abrechnung von Krankenbeförderungen
klarkommen wollt (die erheblich aufwändiger ist) wenn ihr schon gegen die
Erstellung einer simplen Quittung derart wettert. In vielen Taxenordnungen
(z.B. auch der Hamburger) steht im übrigen ausdrücklich drin das der Kunde
immer das Recht hat eine Quittung mit speziell ausgewiesener MWSt
zu verlangen. Wenn er die nicht bekommen kann finde ich das sehr
peinlich und verdammt unprofessionell.
Ich denke da wird umgekehrt ein Schuh draus :
1. Wer nicht imstande ist eine korrekte Quittung zu erstellen hat streng
genommen auch kein Recht zum Kassieren die Hand auf zu halten
2. Wer nicht einmal eine Quittung schreiben und ausrechnen kann hat auf der
Taxe als Kutscher heutzutage leider nichts mehr verloren
Die aktuellen Formerfordernisse zu einer Quittung kann man sich im übrigen
in der folgenden Übersicht anschauen (pdf-Datei zum download).
Alle FahrerInnen entsprechend einzuweisen und selbst auch für das erforderliche
Material zu sorgen liegt im übrigen natürlich in der Verantwortung des
jeweiligen Unternehmers.
http://dastaxi.punapau.dyndns.org/pfile ... 14/bzp.pdf
kann ich Eure Bockbeinigkeit beim besten Willen nicht nachvollziehen.
Man kann sich sicher darüber streiten ob die Richtlinien der Finanzbehörden wie
Quittungen und sonstige Belege auszusehen haben sinnvoll sind.
Ignorieren kann man sie guten Gewissens aber sicher nicht.
Es ist mir ein Rätsel wie Ihr mit der Abrechnung von Krankenbeförderungen
klarkommen wollt (die erheblich aufwändiger ist) wenn ihr schon gegen die
Erstellung einer simplen Quittung derart wettert. In vielen Taxenordnungen
(z.B. auch der Hamburger) steht im übrigen ausdrücklich drin das der Kunde
immer das Recht hat eine Quittung mit speziell ausgewiesener MWSt
zu verlangen. Wenn er die nicht bekommen kann finde ich das sehr
peinlich und verdammt unprofessionell.
Ich denke da wird umgekehrt ein Schuh draus :
1. Wer nicht imstande ist eine korrekte Quittung zu erstellen hat streng
genommen auch kein Recht zum Kassieren die Hand auf zu halten
2. Wer nicht einmal eine Quittung schreiben und ausrechnen kann hat auf der
Taxe als Kutscher heutzutage leider nichts mehr verloren
Die aktuellen Formerfordernisse zu einer Quittung kann man sich im übrigen
in der folgenden Übersicht anschauen (pdf-Datei zum download).
Alle FahrerInnen entsprechend einzuweisen und selbst auch für das erforderliche
Material zu sorgen liegt im übrigen natürlich in der Verantwortung des
jeweiligen Unternehmers.
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unsere Quittungsformulare sind absolut rechtlich einwandfrei!
( selbst der verweis auf 16 / 7 % MWSt. ist vorhanden! )
kann man bei bedarf unter,- bzw durchstreichen, muss man aber meines wissens nicht!
wenn es keine "betriebsinterna" wären, für deren veröffentlichung ich erst mal ein "ok" bräuchte, würd ich dir gerne mal ein exemplar zeigen!
Otto und ich haben jedenfalls noch nie beanstandungen, bezüglich der von uns ausgestellten Quittungen , gehabt!

( selbst der verweis auf 16 / 7 % MWSt. ist vorhanden! )
kann man bei bedarf unter,- bzw durchstreichen, muss man aber meines wissens nicht!
wenn es keine "betriebsinterna" wären, für deren veröffentlichung ich erst mal ein "ok" bräuchte, würd ich dir gerne mal ein exemplar zeigen!
Otto und ich haben jedenfalls noch nie beanstandungen, bezüglich der von uns ausgestellten Quittungen , gehabt!
Na das ist doch schon die halbe Miete, wenn Ihr insoweit korrekte Quittungsformulare auf den Autos habt -
also mit einer Durchschreibekopie die beim Unternehmen verbleibt und hübsch durchnummeriert...
Obwohl ich da so meine Zweifel habe, an diese Vorschriften hält sich im Gewerbe in Deutschland meines Wissens
bislang kaum jemand, ist ja auch erst seit gut zwei Jahren Vorschrift
In der Oldenburger Taxenordnung steht im übrigen wörtlich :
§ 10 Preisauszeichnung
(2) Auf Verlangen ist dem Fahrgast eine Quittung auszustellen, die folgende Angaben enthalten muß:
* Amtliches Kennzeichen des Taxis
* Name und Anschrift des Unternehmers
* Datum der Fahrt
* Bezeichnung der Abfahrts- u. Ankunftsstelle
* Höhe des Beförderungsentgeltes
* Unterschrift des Fahrers
Klar ist aber daß auf Verlangen auch die genaue Summe der Mehrwertsteuer
auf der Quittung angegeben werden sollte.
Die Idee das hätte gefälligst der Steuerberater oder gar ein Finanzbeamter
nachträglich zu korrigieren oder nachzutragen ist jedenfalls absurd, sorry.
also mit einer Durchschreibekopie die beim Unternehmen verbleibt und hübsch durchnummeriert...
Obwohl ich da so meine Zweifel habe, an diese Vorschriften hält sich im Gewerbe in Deutschland meines Wissens
bislang kaum jemand, ist ja auch erst seit gut zwei Jahren Vorschrift
In der Oldenburger Taxenordnung steht im übrigen wörtlich :
§ 10 Preisauszeichnung
(2) Auf Verlangen ist dem Fahrgast eine Quittung auszustellen, die folgende Angaben enthalten muß:
* Amtliches Kennzeichen des Taxis
* Name und Anschrift des Unternehmers
* Datum der Fahrt
* Bezeichnung der Abfahrts- u. Ankunftsstelle
* Höhe des Beförderungsentgeltes
* Unterschrift des Fahrers
Klar ist aber daß auf Verlangen auch die genaue Summe der Mehrwertsteuer
auf der Quittung angegeben werden sollte.
Die Idee das hätte gefälligst der Steuerberater oder gar ein Finanzbeamter
nachträglich zu korrigieren oder nachzutragen ist jedenfalls absurd, sorry.
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diese kriterien sind auf unseren Quittungen alle erfüllt!homer hat geschrieben:
In der Oldenburger Taxenordnung steht im übrigen wörtlich :
§ 10 Preisauszeichnung
(2) Auf Verlangen ist dem Fahrgast eine Quittung auszustellen, die folgende Angaben enthalten muß:
* Amtliches Kennzeichen des Taxis
* Name und Anschrift des Unternehmers
* Datum der Fahrt
* Bezeichnung der Abfahrts- u. Ankunftsstelle
* Höhe des Beförderungsentgeltes
* Unterschrift des Fahrers
von nummerierten "durchschreibkopien" hab ich noch nie etwas gehört!
wenn das wirklich wichtig ist, werden wir sicher bald solche formulare haben!
Ich würde nicht soweit gehen zu sagen das sei wichtig, es ist halt nur vorgeschriebenwolli hat geschrieben:von nummerierten "durchschreibkopien" hab ich noch nie etwas gehört!![]()
wenn das wirklich wichtig ist, werden wir sicher bald solche formulare haben!![]()
...
Ihr habt aber mit der Umstellung Zeit - diese Regelung gilt erst ab dem ersten Januar 2004...
Nicht so ganz ohne Grund gab ich deshalb die obige pdf-datei dazu
Damit Du nicht lange blättern musst, hier nochmal :
Die beiden wesentlichsten Änderungen die damals in Kraft getreten sind waren :
Es muß die SteuerNummer oder USt-IDNr auf der Quittung angegeben sein
und Quittungen über 100 Euro müssen durchnummeriert sein und ein Duplikat
der Quittung ist vom Taxenunternehmer zehn Jahre aufzubewahren...
Selbstverständlich will die in der Praxis niemand jemals sehen - aber das ist
wieder eine ganz andere Frage...
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-
Ulli
homer hat, was das Ausstellen von Quittungen angeht, komplett recht.
Die Steuernummer muss tatsächlich seit geraumer Zeit mit drauf.
Allerdings warst Du mit der Auflösung etwas zu schnell, homer. Ich hatte grad schon alles ausgerechnet und musste dann beim Lesen weiterer Beiträge feststellen, dass schon alles aufgelöst ist.
Also bitte beim nächsten Mal auch den Nachtfahrern die Gelegenheit bieten...
Die Steuernummer muss tatsächlich seit geraumer Zeit mit drauf.
Allerdings warst Du mit der Auflösung etwas zu schnell, homer. Ich hatte grad schon alles ausgerechnet und musste dann beim Lesen weiterer Beiträge feststellen, dass schon alles aufgelöst ist.
Also bitte beim nächsten Mal auch den Nachtfahrern die Gelegenheit bieten...
Siehst du da irgendwo, dass gefordert wäre, die MWSt. als Summe auszuweisen? Ich nicht! Also streiten wir um des Kaisers Bart.§ 10 Preisauszeichnung
(2) Auf Verlangen ist dem Fahrgast eine Quittung auszustellen, die folgende Angaben enthalten muß:
* Amtliches Kennzeichen des Taxis
* Name und Anschrift des Unternehmers
* Datum der Fahrt
* Bezeichnung der Abfahrts- u. Ankunftsstelle
* Höhe des Beförderungsentgeltes
* Unterschrift des Fahrers
So wie das in § 10 steht, wird das gemacht.
Nö, ist absolut nicht klar. Warum auch? Warum soll ich über das gesetzlich geforderte Maß hinaus tätig werden? Wenn der Fahrgast die genaue Höhe der MWSt. wissen will, soll er gefälligst seinen Taschenrechner oder Steuerberater bemühen. Ich kann ja im Gegenzug auch keine 10% Trinkgeld mit der Begründung fordern, dass es so im Reiseführer steht und dass das "alle so machen"!Homer hat geschrieben:Klar ist aber daß auf Verlangen auch die genaue Summe der Mehrwertsteuer auf der Quittung angegeben werden sollte.
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
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Der Auszug den wir beide zitiert haben stammt aus der Taxenordnung der
Stadt Oldenburg, die ist aber nunmal leider nicht die einzige Vorschrift die man
da beachten muß, dazu kommen z.B. die Steuerbestimmungen (AO usw.).
Und eben dort ist unzweideutig vorgeschrieben daß jede Rechnung/Quittung
die Mehrwertsteuer auch als genauen Betrag ausweisen muß wenn die
Rechnungssumme 100,- € oder mehr beträgt.
Ich weiß natürlich auch daß solche Fahrpreise eher selten sind aber Du wirst
wohl kaum eine 100-Euro-Tour daran scheitern lassen wollen, oder ?
Generell ist diese korrekte Rechnungsstellung aber auch etwas was man m.E.
in die Rubrik "Service" packen könnte - und zwar ein Service der eigentlich
absolut selbstverständlich sein sollte ohne da noch lange drüber zu reden.
Wer einmal kapiert hat wie das gemacht werden muß der hat das in Sekunden
richtig ausgestellt und der zahlende Kunde hat ein Recht darauf !
Es ist völlig albern und weltfremd ihn dazu an einen anderen Dienstleister zu verweisen,
der obendrein auch noch extra dafür bezahlt werden müßte (Steuerberater o.ä.).
Ich will mich nicht unnötig an diesem Punkt festbeissen, denke aber schon daß
eine Ablehnung dieser Dienstleistung so absolut nicht haltbar ist.
Es ist prima wenn es keine Beschwerden gibt und spricht für Euch wenn Ihr keine habt.
Einen Kunden rundum zufrieden zu stellen kann aber schon "etwas mehr" bedeuten
als nur Beschwerden zu vermeiden
Um zum Ausgangspunkt zurückzukommen :
Mangel- oder fehlerhaft ausgefüllte Quittungen und sonstige Abrechnungs-
Unterlagen sind ein ständiges Ärgernis das vor allem viel Geld kostet.
Eine vernünftige Einweisung/Schulung in diesem Bereich dauert im Höchstfall
einige Stunden und die sollte ein gewissenhafter Unternehmer aufbringen -
und ein gewissenhafter Fahrer ebenso !
Stadt Oldenburg, die ist aber nunmal leider nicht die einzige Vorschrift die man
da beachten muß, dazu kommen z.B. die Steuerbestimmungen (AO usw.).
Und eben dort ist unzweideutig vorgeschrieben daß jede Rechnung/Quittung
die Mehrwertsteuer auch als genauen Betrag ausweisen muß wenn die
Rechnungssumme 100,- € oder mehr beträgt.
Ich weiß natürlich auch daß solche Fahrpreise eher selten sind aber Du wirst
wohl kaum eine 100-Euro-Tour daran scheitern lassen wollen, oder ?
Generell ist diese korrekte Rechnungsstellung aber auch etwas was man m.E.
in die Rubrik "Service" packen könnte - und zwar ein Service der eigentlich
absolut selbstverständlich sein sollte ohne da noch lange drüber zu reden.
Wer einmal kapiert hat wie das gemacht werden muß der hat das in Sekunden
richtig ausgestellt und der zahlende Kunde hat ein Recht darauf !
Es ist völlig albern und weltfremd ihn dazu an einen anderen Dienstleister zu verweisen,
der obendrein auch noch extra dafür bezahlt werden müßte (Steuerberater o.ä.).
Ich will mich nicht unnötig an diesem Punkt festbeissen, denke aber schon daß
eine Ablehnung dieser Dienstleistung so absolut nicht haltbar ist.
Es ist prima wenn es keine Beschwerden gibt und spricht für Euch wenn Ihr keine habt.
Einen Kunden rundum zufrieden zu stellen kann aber schon "etwas mehr" bedeuten
als nur Beschwerden zu vermeiden
Um zum Ausgangspunkt zurückzukommen :
Mangel- oder fehlerhaft ausgefüllte Quittungen und sonstige Abrechnungs-
Unterlagen sind ein ständiges Ärgernis das vor allem viel Geld kostet.
Eine vernünftige Einweisung/Schulung in diesem Bereich dauert im Höchstfall
einige Stunden und die sollte ein gewissenhafter Unternehmer aufbringen -
und ein gewissenhafter Fahrer ebenso !
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Es gibt so viele Dinge, über die man eigentlich gar nicht reden müßte, weil sie so selbstverständlich sind (Tarifverträge, Stundenlöhne, Urlaubs- und Weihnachtsgeld etc.), dass es mich wundert, dass man ausgerechnet immer ganz unten damit anfängt, auf völlig weltfremden Sachen zu bestehen.
Meine Dienstleistung ist in allererster Linie Personenbeförderung, nicht Buchführung oder eine Einführung in das Steuerrecht.
Wofür wird eine Quittung gebraucht? Wo wird sie vorgelegt?
Überall da, wo man sich generell erheblich besser mit Prozentrechnung auskennt als im Taxi.
Meine Dienstleistung ist in allererster Linie Personenbeförderung, nicht Buchführung oder eine Einführung in das Steuerrecht.
Wofür wird eine Quittung gebraucht? Wo wird sie vorgelegt?
Überall da, wo man sich generell erheblich besser mit Prozentrechnung auskennt als im Taxi.
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
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-
Ulli
Alles richtig homer.homer hat geschrieben:Der Auszug den wir beide zitiert haben stammt aus der Taxenordnung der
Stadt Oldenburg, die ist aber nunmal leider nicht die einzige Vorschrift die man
da beachten muß, dazu kommen z.B. die Steuerbestimmungen (AO usw.).
Und eben dort ist unzweideutig vorgeschrieben daß jede Rechnung/Quittung
die Mehrwertsteuer auch als genauen Betrag ausweisen muß wenn die
Rechnungssumme 100,- € oder mehr beträgt.
Ich weiß natürlich auch daß solche Fahrpreise eher selten sind aber Du wirst
wohl kaum eine 100-Euro-Tour daran scheitern lassen wollen, oder ?![]()
Generell ist diese korrekte Rechnungsstellung aber auch etwas was man m.E.
in die Rubrik "Service" packen könnte - und zwar ein Service der eigentlich
absolut selbstverständlich sein sollte ohne da noch lange drüber zu reden.
Wer einmal kapiert hat wie das gemacht werden muß der hat das in Sekunden
richtig ausgestellt und der zahlende Kunde hat ein Recht darauf !
Es ist völlig albern und weltfremd ihn dazu an einen anderen Dienstleister zu verweisen,
der obendrein auch noch extra dafür bezahlt werden müßte (Steuerberater o.ä.).
Ich will mich nicht unnötig an diesem Punkt festbeissen, denke aber schon daß
eine Ablehnung dieser Dienstleistung so absolut nicht haltbar ist.
Es ist prima wenn es keine Beschwerden gibt und spricht für Euch wenn Ihr keine habt.
Einen Kunden rundum zufrieden zu stellen kann aber schon "etwas mehr" bedeuten
als nur Beschwerden zu vermeiden![]()
Um zum Ausgangspunkt zurückzukommen :
Mangel- oder fehlerhaft ausgefüllte Quittungen und sonstige Abrechnungs-
Unterlagen sind ein ständiges Ärgernis das vor allem viel Geld kostet.
Eine vernünftige Einweisung/Schulung in diesem Bereich dauert im Höchstfall
einige Stunden und die sollte ein gewissenhafter Unternehmer aufbringen -
und ein gewissenhafter Fahrer ebenso !
Schon vor 24 Jahren gab es in unserer Genossenschaft eine Schulung, in der sämtliche P-Schein-Bewerber (nicht nur) auf die Ortskenntnisprüfung vorbereitet wurden.
Mindestens so alt sind auch die unterschiedlichen MwSt-Sätze !
Bei Fahrten ab 50 km Entfernung ist die >7< auf der Quittung zu streichen und der 16prozentige MwSt-Satz auszuweisen.
Womit nicht gemeint ist, die 7 durch 16 zu ersetzen. Der exakte Betrag wird dann verlangt.
Leider ist das für viele Kutscher schon zu hoch, weil sie beim Fahrpreis von 100 ausgehen...
...womit ich selbstverständlich nicht die Oldenburger Kutscher anspreche...
Für mich ist das die einzige Vorschrift, die ich in diesem Zusammenhang zu beachten habe, denn ich bin kein Unternehmer und kenne die maßgeblichen Steuervorschriften nicht; muß ich auch nicht.homer hat geschrieben: Der Auszug den wir beide zitiert haben stammt aus der Taxenordnung der Stadt Oldenburg, die ist aber nunmal leider nicht die einzige Vorschrift die man da beachten muß, dazu kommen z.B. die Steuerbestimmungen (AO usw.). Und eben dort ist unzweideutig vorgeschrieben daß jede Rechnung/Quittung die Mehrwertsteuer auch als genauen Betrag ausweisen muß wenn die Rechnungssumme 100,- € oder mehr beträgt.
Die sind wahrscheinlich weniger selten als du denkst, aber wer eine solche Tour fährt, legt die Quittung sowieso seinem Arbeitgeber oder seinem Steuerberater vor. Das dürfte wohl der tatsächliche Grund dafür sein, dass es noch nicht ein einziger Fahrgast verlangt hat. Es gibt also keinen logischen Grund dafür, dass der Taxifahrer die Summe genau ausrechnet. Wenn diese Vorschrift in der AO steht, scheint mir das ein Paragraph zu sein, der dringend entsorgt gehört.homer hat geschrieben:Ich weiß natürlich auch daß solche Fahrpreise eher selten sind aber Du wirst wohl kaum eine 100-Euro-Tour daran scheitern lassen wollen, oder ?![]()
Richtig! Zur Erinnerung, was eine korrekte Rechnungsstellung nach § 10 ist:homer hat geschrieben:Generell ist diese korrekte Rechnungsstellung aber auch etwas was man m.E. in die Rubrik "Service" packen könnte - und zwar ein Service der eigentlich absolut selbstverständlich sein sollte ohne da noch lange drüber zu reden.
* Amtliches Kennzeichen des Taxis
* Name und Anschrift des Unternehmers
* Datum der Fahrt
* Bezeichnung der Abfahrts- u. Ankunftsstelle
* Höhe des Beförderungsentgeltes
* Unterschrift des Fahrers
Wenn gewünscht wird, dass die genaue MWSt.-Summe generell verlangt werden kann, muß die Uhr das ausrechnen, was ja technisch auch kein Problem ist und Fehlern vorbeugen würde. Der Taxifahrer kann einfach nicht wie ein Finanzbeamter "sachlich und rechnerisch richtig" zeichnen.
Siehe oben!homer hat geschrieben: Wer einmal kapiert hat wie das gemacht werden muß der hat das in Sekunden richtig ausgestellt und der zahlende Kunde hat ein Recht darauf !
Erstens ist dein Beispiel (faktisch) völlig weltfremd und den Steuerberater bezahlt der Kunde sowieso.homer hat geschrieben:Es ist völlig albern und weltfremd ihn dazu an einen anderen Dienstleister zu verweisen, der obendrein auch noch extra dafür bezahlt werden müßte (Steuerberater o.ä.).
Dementsprechend kann ich also verlangen, dass mir die Tante am Kiosk die MWSt. für meine Schachtel Kippen ausrechnet?homer hat geschrieben:Ich will mich nicht unnötig an diesem Punkt festbeissen, denke aber schon daß eine Ablehnung dieser Dienstleistung so absolut nicht haltbar ist.
Es gibt deswegen keine Beschwerden, weil es den Fall einfach nicht gibt.homer hat geschrieben:Es ist prima wenn es keine Beschwerden gibt und spricht für Euch wenn Ihr keine habt. Einen Kunden rundum zufrieden zu stellen kann aber schon "etwas mehr" bedeuten als nur Beschwerden zu vermeiden![]()
Mein Eindruck ist eher der, dass die Beschwerden sich auf ganz normale, aber unkorrekt ausgefüllte Quittungen beziehen, nicht auf den absoluten Spezialfall, den du da konstruierst.homer hat geschrieben:Um zum Ausgangspunkt zurückzukommen :
Mangel- oder fehlerhaft ausgefüllte Quittungen und sonstige Abrechnungs-
Unterlagen sind ein ständiges Ärgernis das vor allem viel Geld kostet. Eine vernünftige Einweisung/Schulung in diesem Bereich dauert im Höchstfall einige Stunden und die sollte ein gewissenhafter Unternehmer aufbringen - und ein gewissenhafter Fahrer ebenso !
Aber dass du in deinem Beispiel das Trinkgeld mit auf die Quittung schreibst und einen schwarz arbeitenden Menschen überhaupt eine Quittung ausstellen lässt, geht mir nicht aus dem Sinn!
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Das sollte tatsächlich auf einer automatisch erstellten Quittung gleich richtig mit drauf stehen.Dementsprechend kann ich also verlangen, dass mir die Tante am Kiosk die MWSt. für meine Schachtel Kippen ausrechnet?
Wenn ich mich nicht irre, werden bezüglich des Trinkgelds und dessen Bescheinigung innerhalb des Fahrpreises auch verschiedene Maßstäbe an selbstfahrende Unternehmer und Fahrer gelegt. Vielleicht weiß homer da etwas zu?
Daß der Kunde den Mehrwertsteuersatz selbst eintragen oder ausrechnen muß, geht sicher an der Funktion einer Quittung vorbei, die ja einem Dokument gleichkommt. Schließlich bekommt man seinen Führerschein ja auch nicht blanko vorgelegt.
Mehr dazu auch hier:
http://www.derinnenspiegel.de/taxinews/ ... ittung.php
Der Link zur IHK Hannover funktioniert sogar noch.
Es gibt einen Punkt wo ich Otto grundsätzlich Recht gebe, der ist hier nur leider
nicht so ausdrücklich genannt obwohl genau das eines unserer Grundprobleme ist :
Obwohl im Taxengewerbe erhebliche Umsätze (überwiegend in bar) gemacht
werden gibt es bis heute keine wirkungsvolle Vorschrift über eine Kasse.
Damit meine ich das was per Gewerbeordnung/Abgabenordnung usw. jedem
Kleinstgewerbetreibenden in praktisch jedem Laden vorgeschrieben wird, nämlich :
Eine Registrierkasse die die Bareinnahmen automatisch ordentlich bucht.
Daß ein solches Teil (was es als Ergänzung zu Taxametern sehr wohl gibt) dann
auch für den Kunden im Bedarfsfall eine hübsche Quittung ausspuckt ist dabei
ein willkommener Nebeneffekt, der wesentliche Punkt wäre die steuerlich
korrekte, nachvollziehbare und schwer zu verfälschende Dokumentation
des tatsächlichen Umsatzes.
Nur weil die deutschen Behörden grob fahrlässig seit ewigen Zeiten auf ein
solches Instrument verzichten das ansonsten jedem Kiosk oder Gemüsehöker
zwingend vorgeschrieben wird ist es überhaupt möglich gewesen zu einer
solch extremen Kriminalisierung und so extremem Steuerbetrug zu kommen.
Grobe Überschlagsrechnungen anhand der Hamburger Daten und der Ergebnisse
der grossen Razzien (wie Osnabrück) lassen vermuten das bundesweit mindestens
ein Viertel aller tatsächlichen Umsätze schwarz erwirtschaftet wird.
Im Ergebnis beläuft sich das quer durch die Republik auf eine Kleinigkeit
die auf jeden Fall im Bereich von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr liegt,
was bedeutet daß alleine die hinterzogene Umsatzsteuer die
Peanatsgröße von etwa 100 Millionen Euro pro Jahr locker überschreitet...
Damit will ich nicht etwa sagen daß tatsächlich überall die dicken schwarzen
Gewinne eingefahren werden , ganz im Gegenteil - die meisten Kollegen machen
bei diesem kollektiven Beschiss überhaupt nur mit um überleben zu können.
Was dabei deutlich wird ist aber daß da etwas grundsätzlich faul ist im Staate -
eben nicht Dänemark (da gibt`s nämlich bessere Vorschriften und Kontrollen in diesem Bereich)...

nicht so ausdrücklich genannt obwohl genau das eines unserer Grundprobleme ist :
Obwohl im Taxengewerbe erhebliche Umsätze (überwiegend in bar) gemacht
werden gibt es bis heute keine wirkungsvolle Vorschrift über eine Kasse.
Damit meine ich das was per Gewerbeordnung/Abgabenordnung usw. jedem
Kleinstgewerbetreibenden in praktisch jedem Laden vorgeschrieben wird, nämlich :
Eine Registrierkasse die die Bareinnahmen automatisch ordentlich bucht.
Daß ein solches Teil (was es als Ergänzung zu Taxametern sehr wohl gibt) dann
auch für den Kunden im Bedarfsfall eine hübsche Quittung ausspuckt ist dabei
ein willkommener Nebeneffekt, der wesentliche Punkt wäre die steuerlich
korrekte, nachvollziehbare und schwer zu verfälschende Dokumentation
des tatsächlichen Umsatzes.
Nur weil die deutschen Behörden grob fahrlässig seit ewigen Zeiten auf ein
solches Instrument verzichten das ansonsten jedem Kiosk oder Gemüsehöker
zwingend vorgeschrieben wird ist es überhaupt möglich gewesen zu einer
solch extremen Kriminalisierung und so extremem Steuerbetrug zu kommen.
Grobe Überschlagsrechnungen anhand der Hamburger Daten und der Ergebnisse
der grossen Razzien (wie Osnabrück) lassen vermuten das bundesweit mindestens
ein Viertel aller tatsächlichen Umsätze schwarz erwirtschaftet wird.
Im Ergebnis beläuft sich das quer durch die Republik auf eine Kleinigkeit
die auf jeden Fall im Bereich von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr liegt,
was bedeutet daß alleine die hinterzogene Umsatzsteuer die
Peanatsgröße von etwa 100 Millionen Euro pro Jahr locker überschreitet...
Damit will ich nicht etwa sagen daß tatsächlich überall die dicken schwarzen
Gewinne eingefahren werden , ganz im Gegenteil - die meisten Kollegen machen
bei diesem kollektiven Beschiss überhaupt nur mit um überleben zu können.
Was dabei deutlich wird ist aber daß da etwas grundsätzlich faul ist im Staate -
eben nicht Dänemark (da gibt`s nämlich bessere Vorschriften und Kontrollen in diesem Bereich)...
Wer sagt: hier herrscht Freiheit, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht. (Erich Fried)
Wo gibt`s Høgørøk-Øl ? - www.monochrome.com/hogorok
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