Wie sollten Taxifahrer bezahlt werden?

Aktuelle Themen, die das Oldenburger Taxigewerbe bewegen

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Wie sollten Taxifahrer bezahlt werden?

Prozente
3
27%
Stundenlohn
2
18%
Stundenlohn + individuelle Prozente
5
45%
Stundenlohn + Beteiligung am Firmenerfolg
1
9%
 
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jr
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Wie sollten Taxifahrer bezahlt werden?

Beitrag von jr »

Nachdem das Thema Taxifahrerlohn in DAS! bundesweite Taxiforum hohe Wellen schlug, wunderte ich mich ein wenig, daß es in OL offenbar keinen Gesprächsbedarf gibt. Deshalb will ich jetzt mal ein wenig nachhelfen und die Lohnumfrage auch hier starten:

Wie sollten Taxifahrer bezahlt werden? Ob Gesetze oder Verordnungen bestimmte Lohnzahlungsmodalitäten nahelegen, soll dabei außer Betracht bleiben.
sehmann
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Re: Wie sollten Taxifahrer bezahlt werden?

Beitrag von sehmann »

jr hat geschrieben:Nachdem das Thema Taxifahrerlohn in DAS! bundesweite Taxiforum hohe Wellen schlug, wunderte ich mich ein wenig, daß es in OL offenbar keinen Gesprächsbedarf gibt. Deshalb will ich jetzt mal ein wenig nachhelfen und die Lohnumfrage auch hier starten:

Wie sollten Taxifahrer bezahlt werden? Ob Gesetze oder Verordnungen bestimmte Lohnzahlungsmodalitäten nahelegen, soll dabei außer Betracht bleiben.
Ich bin ganz klar für %te Heuer.
Wer was leistet,sollte auch dementsprechend Knatter kriegen.
Ich habs bei Sundenlöhnern schon zu oft gesehen das die sich nen Taxi-Posten ausgesucht haben wo wenig los war und denn am anderen Morgen ausgeschlafen nach Haus gefahren sind.
Bei 6€ Stunde macht das nach 10 Std.60€ fürs schlafen.
Für die anderen die gekarrt sind wie die Weltmeister und ein wenig Ehrgeiz zeigten,gabs auch nicht mehr außer vieleicht etwas Tip.
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Otto
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Beitrag von Otto »

10% vom Umsatz...ich freu' mich über jeden, der am Stand schläft.
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.

"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
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Otto
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Beitrag von Otto »

Anordnung - Vollzug des Fahrpersonalgesetzes

AfA stellt fest, dass die Umsatzbezahlung eine Art Akkordlohn ist und dass dieser nach FPerG für das Fahrpersonal nicht zulässig ist.
AfA fordert auf, die Entlohnung gemäß § 3 FPersG rechts konform umzustellen. Sie fordert bis 09.11.2012 Nachweis dieser Umstellung.
Es gibt keinen Bußgeldbescheid. Es werden lediglich Bearbeitungsgebühren in einem gesondertem Schreiben in Rechnung gestellt.
Die Betroffenen können gegen diese Anordnung innerhalb eines Monats nach Zustellung einen Widerspruch erheben.


http://www.taxiforum.de/forum/viewtopic.php?t=7838

PDF:
http://dl.dropbox.com/u/695474/FPerG/Pr ... _FPerG.pdf
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jr
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Beitrag von jr »

Wenn das am Ende vor Gericht ausgefochten wird, dürften die Zuschauerräume erweitert werden müssen.
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