Dürfen Kellner ihr Trinkgeld behalten?
(...)
Im Streitfall kam der Mitarbeiter eines gastronomischen Betriebes auf rund 500 Euro Trinkgeld monatlich. Damit das ganze Personal profitiert, sollten die Trinkgelder in eine Gemeinschaftskasse wandern. Der Mann weigerte sich - und durfte fortan nicht mehr kassieren gehen.
Vor Gericht wehrte er sich erfolgreich: Derartige Weisungen dürfe ein Betrieb nicht geben, entschieden die Richter. Die Trinkgelder seien steuerfrei und ein erheblicher Anteil des Einkommens bei Kellnern. Arbeitsrechtlich gehörten sie nicht zum Arbeitsentgelt, weil die Gäste sie freiwillig zahlten, als persönliche Zuwendung aus einer positiven Motivationslage heraus - eine Dienstleistung solle besonders honoriert werden. Daraus folge, dass diese Zuwendungen dem Kläger unmittelbar selbst zustünden (Aktenzeichen 10 Sa 483/10).
http://www.spiegel.de/karriere/berufsle ... -5,00.html
Dürfen Kellner ihr Trinkgeld behalten?
Dürfen Kellner ihr Trinkgeld behalten?
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Sinn oder nicht Sinn ist aber nicht die Frage, sondern legal oder nicht legal, wenn jemand in unserem Gewerbe fordert, man möge sein Trinkgeld doch bitteschön abgeben, weil alle in der Firma das tun. Das Entscheidende ist der folgende Satz, der definitiv auch für unser Gewerbe gilt:
Arbeitsrechtlich gehörten sie nicht zum Arbeitsentgelt, weil die Gäste sie freiwillig zahlten, als persönliche Zuwendung aus einer positiven Motivationslage heraus - eine Dienstleistung solle besonders honoriert werden.
Arbeitsrechtlich gehörten sie nicht zum Arbeitsentgelt, weil die Gäste sie freiwillig zahlten, als persönliche Zuwendung aus einer positiven Motivationslage heraus - eine Dienstleistung solle besonders honoriert werden.
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
jr hat geschrieben: Wenn die Zentrale die Fahrzeuge kilometerminimierend einsetzt und deswegen nicht die gleichmäßige Verteilung auf die Fahrer im Auge hat, macht der Ausgleich über Lohn/Trinkgeld schon Sinn.
...auch ich bin in diesem Fall eher wie ein scheues Reh, viele Köche verderben die Köchin...Gerade der Kläger sei immer sehr zurückhaltend gewesen, wenn es darum gegangen sei, einen Teil des Trinkgeldes freiwillig beim Küchenpersonal abzugeben.
http://www.jusmeum.de/urteile/lag_mainz ... da33c210b5
Ich habe viel von meinem Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben ... den Rest habe ich einfach verprasst.
George Best
Der Verstand ist wie ein Fallschirm. Er funktioniert nicht, wenn er nicht offen ist.
Frank Zappa
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Der Verstand ist wie ein Fallschirm. Er funktioniert nicht, wenn er nicht offen ist.
Frank Zappa
Und wenn die Fahrten aus ökonomischen Gründen ungleichmäßig verteilt werden? Besteht auch ein Recht auf die gleiche Chance, diese freiwillige Leistung einsacken zu können?Arbeitsrechtlich gehörten sie nicht zum Arbeitsentgelt, weil die Gäste sie freiwillig zahlten, als persönliche Zuwendung aus einer positiven Motivationslage heraus - eine Dienstleistung solle besonders honoriert werden.
Das geht im Taxengewerbe nur bei Stundenlohn oder Festgehalt, was nach meinem Kenntnisstand wohl nur auf dem Land üblich ist.
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Ja, aber da es eine freiwillige Leistung ist, bei wem willst du es einklagen?jr hat geschrieben:Aber auch dann wäre das Trinkgeld ja zumindest im Rahmen einer einzelnen Schicht ungleich verteilt.
Wenn ich mit Fest- oder Stundenlohn keine Touren kriege, arbeiten die Anderen halt für mich mit und ich kann die Beine hochlegen, Kaffee trinken oder lesen, das gleicht es dann wieder aus.
Solange ich für eine Umsatzbeteiligung fahre, gebe ich kein Trinkgeld ab und ich fahre auch nicht "kilometerminimierend", sondern "umsatzoptimierend". In Kilometern denkt vielleicht der Unternehmer, ich denke vorrangig in Euro. Dass das in meinem persönlichen Fall zusammengeht, ist halt Glückssache, weil ich an frei ausgerufenen Touren in meinem Bereich in der Regel nicht vorbeifahre.
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