Schadenersatz nach Verunreinigung eines Taxis
Eine Besucherin des Oktoberfestes in München wollte sich mit dem Taxi reichlich angetrunken zu ihrem Hotel im Münchener Westen fahren lassen. Unterwegs konnte die Dame nicht mehr an sich halten und entleerte einen Teil des genossenen Bieres samt Brotzeit aus ihrem Magen in das Fahrzeug hinter den Fahrersitz. Der Taxiunternehmer stellte der Dame insgesamt DM 464,00 für Reinigung des Fahrzeugs und Verdienstausfall in Rechnung.
(...)
Im Verfahren vor Gericht wurden die bereits ausgetauschten Argumente wiederholt und ergänzt. Schließlich erging ein Urteil, das dem Taxiunternehmer in voller Höhe recht gab. Das Gericht stellte fest, dass die Beklagte dadurch, dass sie das Taxi mit Erbrochenem verunreinigt hatte schuldhaft und rechtswidrig gehandelt habe. Festgestellt wurde, dass damit gegen allgemein bekannte Beförderungsbedingungen verstoßen wurde. Das Gericht hat auch festgestellt, dass die Klageforderung angemessen war.
http://www.anwalt-bauer.de/public/re_23 ... 401.html#2
Schadenersatz nach Verunreinigung eines Taxis
Schadenersatz nach Verunreinigung eines Taxis
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."