Parken am Stand

Aktuelle Themen, die das Oldenburger Taxigewerbe bewegen

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Otto
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Parken am Stand

Beitrag von Otto »

aus dem Bundesforum:

http://www.taxiforum.de/forum/viewtopic.php?t=4440
Auch wenn ein Taxenhalteplatz nicht zweckentsprechend genutzt wird, darf die Polizei einen dort parkenden PKW abschleppen auch wenn er dort keine Behinderung für den Taxenverkehr darstellt. Es liegt kein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vor.

OVG Hamburg vom 7.3.2006 – Az: Bf 392/05 – zu § 12 Abs.1 Nr.9 StVO


http://www.newsclick.de/index.jsp/menui ... d/11402987
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.

"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
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