Ich habe mich auch gewundert. Dafür gibt es zwei Lösungen: Die Polizeimeldung ist falsch oder unvollständig. Oder es handelt sich bei dem Fahrer des Taxis nicht um einen Taxifahrer sondern um einen Werkstattmenschen, der das Fahrzeug dann auch mit 20 bewegen darf.
oder um den sohn eines unternehmers, das gab es oder gibt es immer noch das man mit ner ausnahmegenehmigung nen jahr früher anfangen kann...
falls ich noch recht informiert bin...