Freie Fahrt trotz Fahrverbot

Rechtsfragen rund um das Taxi
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Ulli

Freie Fahrt trotz Fahrverbot

Beitrag von Ulli »

Freie Fahrt trotz Fahrverbot
Nach einem Fahrverbot oder dem Entzug der Fahrerlaubnis bangen Autofahrer häufig um die Existenz. Beruflich genutzte Kraftfahrzeuge können aber vom Fahrverbot ausgenommen werden.

Darauf weisen die Verkehrsrechtsexperten der Deutschen Anwaltshotline im Zusammenhang mit einem Urteil des Amtsgerichts Lüdinghausen hin (Az. 16 Cs 81 Js 583/05-67/05). Im konkreten Fall hatte das Amtsgericht einem Autofahrer ein dreimonatiges Fahrverbot aufgebrummt. Mit seinem Opel Corsa war der Mann nach einem riskanten Überholmanöver beinahe mit einem entgegenkommenden Polizeiwagen zusammengestoßen. Für den als Fahrer bei einem Geldtransportunternehmen beschäftigten Mann hätte das Urteil das berufliche Aus bedeuten können. Doch der Richter zeigte sich milde und nahm beruflich genutzte Geldtransporter von dem Fahrverbot aus. "Das Fahrverbot soll als Denkzettel vor allem erzieherisch wirken", sagte der zuständige Richter. Dazu reiche es aus, dem im Straßenverkehr bislang nicht negativ aufgefallenen Mann lediglich das private Autofahren für einige Zeit zu untersagen. "Auf soviel Nachsicht dürfen Autofahrer aber nicht hoffen, wenn sie nach einer beruflich veranlassten Fahrt zu einem Fahrverbot verurteilt werden", gibt Rechtsanwalt Kai Steinle von der Deutschen Anwaltshotline zu bedenken. Dann werde meist ein Fahrverbot ohne Ausnahmen verhängt.

Quelle: Taxi heute
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Otto
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Re: Freie Fahrt trotz Fahrverbot

Beitrag von Otto »

Und gerade in so einem Fall von einem Kolonnenspringer hätte man das Fahrverbot verhängen müssen!
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.

"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
nicht egal !

Beitrag von nicht egal ! »

Otto , ich bin auch kein Freund davon !

Recht haste !

n.e !
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yogi
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Beitrag von yogi »

Find ich in Ordnung, weil der Richter von seiner Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, die Tatumstände zu würdigen - es ist schon überlegenswert, ob man einem Autofahrer wegen eines Verkehrsvergehens die berufliche Grundlage entziehen muß.
Ansonsten sagt der Bericht ja auch aus, daß dieser Richterspruch nicht als Freibrief für Verkehrschaoten dient, sondern hier hohe Maßstäbe angelegt werden.
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Otto
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Beitrag von Otto »

yogi hat geschrieben:Find ich in Ordnung, weil der Richter von seiner Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, die Tatumstände zu würdigen - es ist schon überlegenswert, ob man einem Autofahrer wegen eines Verkehrsvergehens die berufliche Grundlage entziehen muß.
Ansonsten sagt der Bericht ja auch aus, daß dieser Richterspruch nicht als Freibrief für Verkehrschaoten dient, sondern hier hohe Maßstäbe angelegt werden.
Ist schon was dran. Man muß vielleicht wirklich zwischen dem beruflichen und dem privaten Fahrverbot unterscheiden.
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