Falschparker!
Falschparker!
Eine Frau kann sich auch dann nicht dagegen wehren, dass ihr Auto abgeschleppt werden soll (hier hatte sie ihr Fahrzeug an einem Taxi-Stand abgestellt), wenn das mitternachts geschieht und der Halteplatz verlassen war. Sie musste sowohl Ordnungsgebühr als auch Abschleppdienst zahlen (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 24 ZB 2743/06). WB
das ist ja auch völlig richtig so!
allerdings gibt es andere tageszeiten, zu denen eine etwas bessere kontrolle sehr viel erforderlicher wäre!
z.b. sonntag-nachmittag´s am ZOB in oldenburg!
...aber da haben die damen vom ordnungsamt ja wohl frei! 
allerdings gibt es andere tageszeiten, zu denen eine etwas bessere kontrolle sehr viel erforderlicher wäre!
z.b. sonntag-nachmittag´s am ZOB in oldenburg!
seid nett zu einander!
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