Keine Unfallrente nach Vergewaltigung auf dem Arbeitsweg

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Otto
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Keine Unfallrente nach Vergewaltigung auf dem Arbeitsweg

Beitrag von Otto »

Keine Unfallrente nach Vergewaltigung auf dem Arbeitsweg

Wer auf dem Arbeitsweg Opfer eines Verbrechens wird, erhält nicht unbedingt eine Rente aus der Unfallversicherung. Das Bundessozialgericht wies die Klage einer Frau ab, die noch an ihrem Wohnort vergewaltigt worden war. Die Motive der Tat hätten nichts mit ihrem Job zu tun gehabt.
(...)

http://www.spiegel.de/wirtschaft/servic ... 06511.html
Den Richtern wünscht man doch einen Baseballschläger... :evil:
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.

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"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
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yogi
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Beitrag von yogi »

Auch in einem ähnlichen Fall entschied das Gericht zu Gunsten der Unfallversicherung: Es wies die Revision eines Mannes zurück, der auf dem Heimweg von der Arbeit überfallen worden war. Der Mann war nach einem Restaurantbesuch auf dem Weg in sein Home-Office, wo er weiterarbeiten wollte. Dabei überfiel ihn der Täter, trat ihm gegen den Kopf getreten und stahl ihm das Auto. Dies sah der Kläger als Arbeitsunfall.

...also nur noch bei Mc Freck u. ähnlichen Etablissements den Hunger stillen...am Autoschalter, versteht sich...
Ich habe viel von meinem Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben ... den Rest habe ich einfach verprasst.
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