Arbeitnehmer dürfen Missstände öffentlich machen

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Otto
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Arbeitnehmer dürfen Missstände öffentlich machen

Beitrag von Otto »

Arbeitnehmer dürfen Missstände öffentlich machen
Rückendeckung für kritische Arbeitnehmer: Wer Missstände im eigenen Unternehmen publik macht, darf nicht deswegen entlassen werden. Dies hat jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall einer Altenpflegerin entschieden, die ihren Arbeitgeber wegen Betrugs angezeigt hatte.
(...)
Die fristlose Kündigung einer Beschäftigten wegen der Veröffentlichung von Missständen bei ihrem Arbeitgeber verstößt gegen die Menschenrechtskonvention. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem am Donnerstag verkündeten Urteil. Die Straßburger Richter schützen damit sogenannte Whistleblower-Arbeitnehmer, die auf Mängel in Unternehmen oder Institutionen öffentlich aufmerksam machen.
(...)
Die deutschen Gerichte bestätigten die Kündigung - zuletzt war die Klägerin vor dem Bundesarbeitsgericht und dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Der EGMR sieht in der Entlassung allerdings eine Verletzung der Meinungsfreiheit und sprach der Pflegerin eine Entschädigung von insgesamt 15.000 Euro zu.
(...)

http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial ... 99,00.html
gute Sache...
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jr
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Beitrag von jr »

Das Wort Missstand ist aber auch ein ganz schöner Mißstand, da tun ja die Augen weh.
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Otto
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Beitrag von Otto »

jr hat geschrieben:Das Wort Missstand ist aber auch ein ganz schöner Mißstand, da tun ja die Augen weh.
Das ist wahr...allerdings wird dich niemand deswegen entlassen, dass du die Missstände der letzten Rechtschreibreform anprangerst.
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Karteileiche
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Beitrag von Karteileiche »

mir stellte sich nur eine frage, als ich das gehört habe: warum muß die regierung/der staat jetzt die 15.000€ berappen? die heimleitung ist doch kein staatliches unternehmen, sondern privatwirtschaftlich. ergo müsste der chef zahlen.

oder kommt das, weil sömtliche gerichtsinstanzen hierzulande die klage abgewiesen haben?
Dieser Beitrag wurde 666 mal editiert, zum letzten Mal von Gott: Morgen, 23:06.

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Otto
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Beitrag von Otto »

Das ist nur gerecht, weil staatliche Beamte bei Gerichten und Staatsanwaltschaft so viel Mist gebaut haben.
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yogi
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Beitrag von yogi »

Nach dem EU-Urteil für Altenpflegerin
Kein "Sorry" für ihre Entlassung
Trotz Urteils des Menschenrechtsgerichtshofs sieht der Senat keine Verantwortung im Fall der gekündigten Altenpflegerin Brigitte Heinisch. Vivantes bietet Gespräch an.
(...)
Das Land Berlin habe als Eigentümer von Vivantes "keine Weisungskompetenz in Personalfragen". Er gestand aber ein, dass die Vertreter des Senats im Aufsichtsrat des Unternehmens versäumt hätten, die "Unternehmenskultur zu ändern."
http://www.taz.de/Nach-dem-EU-Urteil-fu ... n-/!75013/
...da hat der Staat wohl mal auch aus Kostengründen intensiv weggeschaut und sich gleich einen Persilschein der Judikative ausstellen lassen,Staatsanwälte sind halt weisungsgebunden...
Ich habe viel von meinem Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben ... den Rest habe ich einfach verprasst.
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