driving pingu hat geschrieben:Wenn es Bedenken gibt, ob ein Täter erneut straffällig wird, sollte er drin bleiben.
Unabhängig davon, ob es sich um einen Kindermörder handelt
oder um jemanden der "nur" im Kampf für seine Ziele Menschen umgebracht hat.
Das mag zwar in dieser Weise populär sein, vor allem in Abhängigkeit von gerade jeweils tagesaktuellen Aufregungen.
Es ist so aber unvereinbar mit rechtsstaatlichen Grundsätzen und nicht zuletzt auch mit den Menschenrechten.
"Keine Strafe ohne Urteil" und kein Urteil ohne einwandfreies rechtsstaatliches Verfahren -
das sind Grundsätze über die sich die Gegner eines demokratischen Systems lustig machen mögen,
wir dürfen die aber auf keinen Fall leichtfertig aufs Spiel setzen weil wir damit letztlich die Demokratie selbst infragestellen würden.
Es ist schlimm genug wenn sich - insbesondere in konservativen Kreisen - eine massive Tendenz
zum Umwandeln des in Deutschland bestehenden Strafvollzugs weg von dem zumindest theoretisch
geltenden Resozialisierungsvollzug und hin zu einem reinen Wegsperren und dem Verweigern
sogar gesetzlich verbriefter Rechte der Gefangenen breitmacht.
"Einsperren und den Schlüssel wegschmeissen" ist bei genauer Betrachtung für so gut wie keinen
überhaupt denkbaren Fall eine Lösung -
genau genommen ist da selbst der bestehende "Massregelvollzug" keine wirkliche Lösung,
zumal ebenso wie in (anderen) Bereichen der Psychiatrie bzw. "Betreuung" (sprich Entmündigung)
höchst fraglich ist ob diese in Deutschland betriebene Praxis wirklich mit den Menschenrechten vereinbar ist.