Heise bietet einen "amüsanten" Rundgang durch die Argumente, die im Rahmen der mündlichen Verhandlung zur Verfassungsbeschwerde fielen.
Eine Auswahl aus dem zahlreichen "Anekdoten":
Vielmehr hätten die eingesetzten Wahlgeräte dazu beigetragen, "dass sich der Wählerwille exakt im Wahlergebnis niederschlagen kann". Die Kommunen hätten "nicht unerhebliche Investitionen getätigt", argumentierte Dressel für die normative Kraft des Faktischen ...
Niederschlagen
kann? Das ist ein bißchen wenig zwingend, was der SPD-Abgeordnete Carl-Christian Dressel, stellvertretender Vorsitzender des Wahlprüfungsausschusses, da von sich gibt.
Und was Manipulationsrisiken angehe, vertraue er hier "auf die generalpräventive Wirkung des Strafrechts".
Dann kann man ja in Zukunft auf Schlösser an Türen verzichten und auf den Bundestrojaner erst recht. Was verboten ist, passiert ja schließlich auch nicht.
Bisher habe noch nie jemand einen Anhaltspunkt für Manipulationen gehabt, trug Hannappel vor. "Sie können doch überhaupt nicht nachzählen", wunderte sich da der Berichterstatter in diesem Verfahren, Prof. Rudolf Mellinghoff, über diese Gewissheit.
Der hessische Landeswahlleiter Dr. Wolfgang Hannappel hat die Sachlage offenbar auch noch nicht so richtig begriffen.
... erläuterte der Leiter des PTB-Fachbereichs "Metrologische Informationstechnik", Prof. Dieter Richter, dass die Wahlämter gemäß Bedienungsanleitung gehalten seien, die korrekte Zuordnung von Stimmzettelausdruck und Tasteneingaben zu überprüfen. Wie ein Wähler die Korrektheit überprüfen könne? "Der Wähler hat keine Möglichkeit, das zu kontrollieren", antwortete Richter.
Nicht nur kann kein Wahlbeobachter prüfen, was da vor sich geht, auch der Wähler selbst steht auf dem Schlauch.
Aber warum dann auf halbem Wege stehen bleiben, wenn alles so einfach ist? Konsequent weitergedacht, käme das hier aus:
http://www.heise.de/newsticker/foren/S- ... 9620/read/