Taxifahrer haben laut der Straßenverkehrsordnung gleichwertige Straßenrechte wie die Polizei, müssen dazu allerdings keine blauen Rundumleuchten leuchten lassen, es reicht, wenn ein gelbes TAXI-Schild auf dem Fahrzeugdach montiert ist. Ein Taxifahrer darf mit dem TAXI-Schild generell die doppelte Geschwindigkeit fahren, wie grundsätzlich erlaubt ist, ist dazu angehalten entweder bei Rot über die Ampel zu fahren oder aber, wenn die Ampel schon über eine Minute deutlich sichtbar Rot war erst 5 Meter vor dieser Ampel eine Vollbremsung hinzulegen. Taxi-Fahrer sind von sämtlichen vorfahrtsregelnden Vorschriften befreit.
http://www.stupidedia.org/stupi/Taxi
das Taxi...
das Taxi...
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."