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Gefährliche Internetforen
Verfasst: 20.04.2006, 01:32
von jr
Hamburger Landgericht: Forenbetreiber sind für Beiträge haftbar
http://www.heise.de/newsticker/meldung/72026
Die Begründung im Wortlaut:
http://www.elbelaw.de/blawg/?p=317
Wer mehr zum Thema wissen möchte, kann mit den passenden Begriffen Google quälen, bis es qualmt.
Ich halte einige Annahmen des Gerichts für kritikwürdig. Ob man wirklich einen zum Zwecke der Verbreitung angebotenen Download dadurch boykottieren kann, daß man zu dessen massenhaftem Download aufruft, kann als zweifelhaft angesehen werden. Einige andere Aspekte der Begründung können aber aufhorchen lassen. Das Blatt wendet sich in den weiteren Stufen des Verfahrens, die wohl noch folgen werden, hoffentlich noch.
Bis dahin sollte man die Ansicht des Gerichts, Internetforen seien eine "besonders gefährliche Einrichtung", nicht gänzlich ignorieren.
Verfasst: 20.04.2006, 02:00
von Ulli
Puh,
echt krass.

Verfasst: 20.04.2006, 02:39
von Otto
Tja, da hatten die Richter mal wieder das Grundgesetz nicht zur Hand, kann man ja auch nicht verlangen.
Wenn jetzt schon Porno–Dialer rechtlich geschützt sind . . .
Wenn die Begründung des Gerichts stand hält, kann man analog dazu doch auch E-Mail Provider für jede Spam Mail haftbar machen, oder?
Mein eigenes Gästebuch wird in letzter Zeit regelmäßig von G-Mail Inhabern zwecks Spam heingesucht . . . vielleicht sollte ich Google eine Unterlassungserklärung von meinem Anwalt zukommen lassen, bei denen ist wenigstens was zu holen.
Verfasst: 20.04.2006, 05:49
von Ulli
Unsere Richter sind bald nur noch Handlanger des europäischen Gerichtshofs.

Verfasst: 20.04.2006, 08:09
von jr
@ Otto:
Das Programm, das zum Download angeboten wurde, verfolgt andere Zwecke, als Nutzern einen Dialer unterzuschieben. Es dient dazu, über das Einspannen möglichst vieler PCs eine Sperre der DENIC zu umgehen, mit der die Massenabfrage von Domain-Daten unterbunden werden soll.
Re: Gefährliche Internetforen
Verfasst: 20.04.2006, 12:41
von wolli
jr hat geschrieben:
Bis dahin sollte man die Ansicht des Gerichts, Internetforen seien eine "besonders gefährliche Einrichtung", nicht gänzlich ignorieren.
umso mehr gilt es darauf zu achten, dass es bei uns sauber und korrekt zugeht!
das geht uns alle an! ...dazu muss man nicht unbedingt moderator sein!

Verfasst: 20.04.2006, 15:12
von Otto
jr hat geschrieben:@ Otto:
Das Programm, das zum Download angeboten wurde, verfolgt andere Zwecke, als Nutzern einen Dialer unterzuschieben. Es dient dazu, über das Einspannen möglichst vieler PCs eine Sperre der DENIC zu umgehen, mit der die Massenabfrage von Domain-Daten unterbunden werden soll.
Die können umgehen, was sie wollen:
Das Programm enthält außerdem einen ausgewachsenen Trojaner. Einige der Funktionen sind sogar bereits in einer Analyse des Antivirentool-Herstellers AntiVir erwähnt.
(...)
Auf lernen-im-netz.de wird mittlerweile in Rotation mit der k.exe-Download-Aufforderung auch zum Download eines Erotik-Dialers eingeladen. Als Jugendschutzbeauftragter für die Site wird Rechtsanwalt Syndikus angegeben.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/62538
Rechtsanwalt Bernhard Syndikus verlangte (...) per Abmahnung vom Verlag, es zu unterlassen, "an der Verbreitung von 'Leserkommentaren' mitzuwirken, in denen wörtlich oder sinngemäß dazu aufgerufen wird, Dateien, insbesondere das Programm 'k.exe', so oft wie möglich von den Servern meiner Mandantschaft downzuloaden, um die Server meiner Mandanten 'in die Knie zu zwingen'".
http://www.heise.de/newsticker/meldung/62538
Frag' Wolli, ich hab schon alles im Netz gesehen.
Verfasst: 20.04.2006, 15:19
von wolli
Otto hat geschrieben:
Frag' Wolli, ich hab schon alles im Netz gesehen.
stimmt!
wenn sich einer im netz wirklich auskennt, ist es Otto!
deswegen würde ich ihn als moderator auch immer zu rate ziehen, bevor ich irgendwas entscheide!

Verfasst: 20.04.2006, 17:28
von taxer
Otto hat geschrieben:jr hat geschrieben:@ Otto:
Das Programm, das zum Download angeboten wurde, verfolgt andere Zwecke, als Nutzern einen Dialer unterzuschieben. Es dient dazu, über das Einspannen möglichst vieler PCs eine Sperre der DENIC zu umgehen, mit der die Massenabfrage von Domain-Daten unterbunden werden soll.
Die können umgehen, was sie wollen:
Das Programm enthält außerdem einen ausgewachsenen Trojaner. Einige der Funktionen sind sogar bereits in einer Analyse des Antivirentool-Herstellers AntiVir erwähnt.
(...)
Auf lernen-im-netz.de wird mittlerweile in Rotation mit der k.exe-Download-Aufforderung auch zum Download eines Erotik-Dialers eingeladen. Als Jugendschutzbeauftragter für die Site wird Rechtsanwalt Syndikus angegeben.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/62538
Rechtsanwalt Bernhard Syndikus verlangte (...) per Abmahnung vom Verlag, es zu unterlassen, "an der Verbreitung von 'Leserkommentaren' mitzuwirken, in denen wörtlich oder sinngemäß dazu aufgerufen wird, Dateien, insbesondere das Programm 'k.exe', so oft wie möglich von den Servern meiner Mandantschaft downzuloaden, um die Server meiner Mandanten 'in die Knie zu zwingen'".
http://www.heise.de/newsticker/meldung/62538
Frag' Wolli, ich hab schon alles im Netz gesehen.
Hier mal gucken !!!
http://www.avira.com/de/support/antivir ... ndows.html
und hier gibs news
http://original.antivir-pe.de/index.php?id=731
Verfasst: 18.08.2006, 18:54
von Holgi
Verfasst: 19.08.2006, 23:41
von jr
Die Verhandlung im nicht gänzlich unähnlich gelagerten Verfahren um das Supernature-Fourm wurde vertagt, es sollte ursprünglich am gleichen Tag verhandelt werden.
Was mögen wohl die Gründe sein? Will das Gericht erst auf die Heise-Entscheidung warten? Zum Zuge kommt jetzt nämlich die 24. Pressekammer des LG Hamburg, die auch das Heise-Urteil gefällt hat.
http://www.supernature-forum.de/vbb/anr ... pdate.html
Verfasst: 22.08.2006, 17:23
von jr
http://www.heise.de/newsticker/meldung/77116
Berufungsurteil schränkt Forenhaftung ein
Die Berufungsverhandlung zur Betreiberhaftung für Webforen vor dem hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg endete mit einem Teilerfolg für den Heise Zeitschriften Verlag. Zwar wies das Gericht die Berufung zurück, schränkte aber die Heise auferlegten Kontrollpflichten für die Webforen von heise online erheblich ein.
Ich bin gespannt auf die Begründung, die in einigen Tagen folgen soll.
Verfasst: 22.08.2006, 17:48
von Otto
jr hat geschrieben:http://www.heise.de/newsticker/meldung/77116
Berufungsurteil schränkt Forenhaftung ein
Die Berufungsverhandlung zur Betreiberhaftung für Webforen vor dem hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg endete mit einem Teilerfolg für den Heise Zeitschriften Verlag. Zwar wies das Gericht die Berufung zurück, schränkte aber die Heise auferlegten Kontrollpflichten für die Webforen von heise online erheblich ein.
Ich bin gespannt auf die Begründung, die in einigen Tagen folgen soll.
das klingt doch aber schon ganz gut:
Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich bei den Foren des Verlags um einen Mediendienst, für den grundsätzlich eine Haftungsprivilegierung nach den Paragrafen 6 und 9 des Mediendienstestaatsvertrags (MDStV) gilt. Demzufolge sind Betreiber nicht verpflichtet, ihre Webforen auf potenzielle Rechtsverstöße hin zu kontrollieren. Eine solche Pflicht entstehe jedoch, wenn der Betreiber konkret Kenntniss von Rechtsverstößen erlangt. Ansonsten bestehe die Gefahr eines "Schutzvakuums" für den in seinen Rechten Verletzten, da der eigentliche Rechtsverletzer nur schwer ermittelt werden kann.
Verfasst: 22.08.2006, 18:06
von jr
Bei unserem Forum hier handelt es sich um eine Mischung: Teilweise an einen redaktionellen Auftritt angebunden, teilweise eigenständig. Diese Unterscheidung hat lediglich zu Folge, daß möglichweise der MDStV statt des TDG gelten könnte. Haftungsrechtlich besteht aber kein sonderlicher Unterschied zwischen der Einordnung.
Die Machtvakuum-Geschichte habe ich erwartet. Das ergibt sich auch aus dem vergleichsweise einseitigen Urteil des OLG Düsseldorf, das den in seinen Rechten Verletzten doch ein wenig im Regen stehen ließ. Danach hätten mittellose Poster beinahe alles behaupten können, selbst wenn sie bekannt sind. Denn der in seinen Rechten Verletzte müßte die Klage auf Entfernen rechtswidriger Postings dann selbst zahlen und hätte demzufolge keine angemessene Möglichkeit mehr, sich dagegen zur Wehr zu setzen.
Ich gehe davon aus, daß in der Begründung stehen wird, daß fahrlässig handelt, wer absehbare Rechtsverstöße nicht zu verhindern sucht und damit mitverantwortlich wird.
Große Diskussionen wird es jetzt geben über das Ausmaß der Kontrollpflichten, das als ausreichend erachtet wird.
Verfasst: 22.08.2006, 18:16
von Otto
Dass Forumsbetreiber einen User regelmäßig zu "lesen" haben, der zu illegalen Inhalten neigt, ist ja auch vernünftig, insofern kann ich die Formulierung "Eine solche Pflicht entstehe jedoch, wenn der Betreiber konkret Kenntnis von Rechtsverstößen erlangt" gut nachvollziehen.
Verfasst: 22.08.2006, 18:28
von wolli
Verfasst: 22.08.2006, 18:31
von mister mister
deswegen bin ich als moderator ja auch stets "sichtbar" und während dieser zeit auch für alle ansprechbar!
Präventiv ja? Der kleine und feine Unterschied in diesem Forum ist, wir kennen uns fast alle persönlich!

Verfasst: 22.08.2006, 18:47
von wolli
das ist doch das schöne daran!

...wir sind sowas wie eine "familie!

Verfasst: 22.08.2006, 18:50
von jr
Das macht es insgesamt etwas leichter, rechtlich negative Folgen zu vermeiden.
Verfasst: 22.08.2006, 21:45
von wolli
jr hat geschrieben:Das macht es insgesamt etwas leichter, rechtlich negative Folgen zu vermeiden.
da ja, aber "familiäre" streitigkeiten zu schlichten ist manchmal schwieriger, als die unter "fremden"!
