Gefährliche Internetforen
Als Verantwortlicher Forenbetreiber kann ich doch meine Aufgaben splitten.
Will sagen: Bei so einem großen Forum (200.000 Einträge im Monat) kann ich keine Kontrollfunktion mehr ausüben.
Ich setze dann sogenannte Moderatoren ein und delegiere die Aufgaben.
Natürlich müßten die Moderatoren auch in die Pflicht genommen werden.
Mit allen Konsequenzen auch Rechtlich!!
Ich möchte denn mal wissen wer dann noch einen "Arsch in der Hose" hat und in einem Forum "drauflosmoderiert".
Wie sieht denn die "Haftbarmachung" für Moderatoren aus??
Ich kann doch nicht als Betreiber permanent das Forum überwachen?
Man hat ja auch mal Urlaub.
Will sagen: Bei so einem großen Forum (200.000 Einträge im Monat) kann ich keine Kontrollfunktion mehr ausüben.
Ich setze dann sogenannte Moderatoren ein und delegiere die Aufgaben.
Natürlich müßten die Moderatoren auch in die Pflicht genommen werden.
Mit allen Konsequenzen auch Rechtlich!!
Ich möchte denn mal wissen wer dann noch einen "Arsch in der Hose" hat und in einem Forum "drauflosmoderiert".
Wie sieht denn die "Haftbarmachung" für Moderatoren aus??
Ich kann doch nicht als Betreiber permanent das Forum überwachen?
Man hat ja auch mal Urlaub.
Von Letzterem kann man ja wohl bei einem normalen Forum wie diesem hier nicht ausgehen. In dem vorliegenden Einzelfall muß man erstens sehen, daß Heise ein Verlag ist und es zweitens zu einem Boykottaufruf gekommen ist.Alles dies bedarf indessen keiner abschließenden Erörterung. Denn eine Einschränkung der Verantwortlichkeit für denjenigen, der Äußerungen oder Angebote über das Internet verbreitet, kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn der Verbreiter aufgrund der Art seines Angebots selbst Anlass zu der Annahme haben muss, dass dieses von Nutzern zu Zwecken der Verletzung von Rechten Dritter gebraucht wird.
http://www.heise.de/recht/2006/lg-hh_02 ... _heise.pdf
Für mich bleibt nach dem Urteil bei einem normalen, nicht kommerziellen Forum auch nur die normale Verantwortung erhalten, rechtswidrige Inhalte zu entfernen, nachdem man Kenntnis von ihrer Rechtswidrigkeit erlangt hat. Mehr nicht, aber auch nicht weniger.
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
dazu kann ich dir in meiner funktion als moderator nur sagen:Holgi hat geschrieben:Als Verantwortlicher Forenbetreiber kann ich doch meine Aufgaben splitten.
Will sagen: Bei so einem großen Forum (200.000 Einträge im Monat) kann ich keine Kontrollfunktion mehr ausüben.
Ich setze dann sogenannte Moderatoren ein und delegiere die Aufgaben.
Natürlich müßten die Moderatoren auch in die Pflicht genommen werden.
Mit allen Konsequenzen auch Rechtlich!!
Ich möchte denn mal wissen wer dann noch einen "Arsch in der Hose" hat und in einem Forum "drauflosmoderiert".
Wie sieht denn die "Haftbarmachung" für Moderatoren aus??
Ich kann doch nicht als Betreiber permanent das Forum überwachen?
Man hat ja auch mal Urlaub.
klar fühle ich mich nicht nur, - sondern bin auch tatsächlich rechtlich mitverantwortlich!
ich habe mich unserem admin gegenüber verpflichtet, hier meine augen offenzuhalten, solange ich "drin" bin!
deshalb bin ich, wenn ich "drin" bin, auch für alle "sichtbar"!
bei eventuell "folgeschweren" fehltritten lösche ich deswegen auch sofort, - "fragwürdige" angelegenheiten werden zunächst verschoben und mit dem admin abgesprochen!
ich habe durchaus einen "arsch in der hose" und werde mich auch vor keiner verantwortung drücken!
seid nett zu einander!
down under
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Holgi hat geschrieben:Beim Stöbern noch gefunden:
http://n-tv.advogarant.de/index.jsp?Nav ... linetforen
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
http://dejure.org/gesetze/GG/5.html
Na, liebe Moderatoren, da habt ihr ja was zu lesen!Bei der Feststellung der Rechtswidrigkeit von Meinungen sollte die Rechtsprechung und Kommentierungen zu Art. 5 Grundgesetz hinlänglich beachtet werden, damit der Schutz der Meinungsfreiheit, der im Rahmen unserer streitbaren Demokratie eine zentrale Position einnimmt, zur größtmöglichen Entfaltung gelangen kann.
http://n-tv.advogarant.de/index.jsp?Nav ... linetforen
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
interessante lektüre, Ott!Otto hat geschrieben:Na, liebe Moderatoren, da habt ihr ja was zu lesen!
allerdings ist für mich die vorstellung unseres admin´s massgeblich!
schliesslich ist er letztendlich verantwortlich und kann mithin die "spielregeln" bestimmen!
wenn er hier etwas nicht will, passe ich als "türsteher" auch auf, dass "es hier net rein kummt!"
seid nett zu einander!
down under
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...so der admin ihn nicht nach seinen vorstellungen "modifiziert"!Otto hat geschrieben:Eine der Spielregeln ist Artikel 5!
und das ist nun mal sein gutes recht als "haftbarer" betreiber!
seid nett zu einander!
down under
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Artikel 5 ist mir durchaus wichtig. Als Verantwortlicher für den Betrieb dieses Forums nehme ich dort aber vor allem auch den Absatz 2 ernst. Der wird leider viel zu gerne als Beiwerk verstanden.
Der von Holgi gepostete Artikel faßt die gegenwärtige Lage um die rechtliche Bedingungen in Internet-Foren einigermaßen gut zusammmen. Es sollte jedoch stets bedacht werden, daß
1. die Verbreiter-Haftung stets mit dem Auftauchen eines Postings beginnt und
2. die inhaltliche Haftung spätestens dann in Kraft tritt, wenn ihm die Rechtswidrigkeit eines Beitrags bekannt ist oder bekannt sein müßte.
Der Unterschied zwischen diesen beiden Ansätzen scheint sich noch nicht so richtig herumgesprochen zu haben.
Der von Holgi gepostete Artikel faßt die gegenwärtige Lage um die rechtliche Bedingungen in Internet-Foren einigermaßen gut zusammmen. Es sollte jedoch stets bedacht werden, daß
1. die Verbreiter-Haftung stets mit dem Auftauchen eines Postings beginnt und
2. die inhaltliche Haftung spätestens dann in Kraft tritt, wenn ihm die Rechtswidrigkeit eines Beitrags bekannt ist oder bekannt sein müßte.
Der Unterschied zwischen diesen beiden Ansätzen scheint sich noch nicht so richtig herumgesprochen zu haben.
als "einstieg" in die internet-foren problematik ist das, was bei wikipedia dazu zu lesen ist, schonmal ganz gut!
http://de.wikipedia.org/wiki/Internetforum
p.s.: man beachte auch diverse links dazu!
http://de.wikipedia.org/wiki/Internetforum
p.s.: man beachte auch diverse links dazu!
seid nett zu einander!
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Gericht bestätigt Hausrecht für Forenbetreiber
http://www.heise.de/newsticker/meldung/85163
http://www.heise.de/newsticker/meldung/85163
Wenn ich das richtig gesehen habe, geht es bei diesem Verfahren um eine durchaus bekannte, wenn auch nicht sonderlich beliebte Person des Internetzeitalters. In einem anderen Verfahren vor sieben Jahren war der - hier allerdings vorbeugende - Ausschluß aus einem Chat für rechtswidrig erklärt worden.Nach Ansicht des Gerichts wird bei der Anmeldung zu einem Internetforum ein Vertrag geschlossen. Dieser verpflichte den Nutzer unter anderem zur Einhaltung bestimmter Regeln, da der Betreiber durch die Postings der Teilnehmer "nicht unerheblichen Haftungsrisiken" ausgesetzt sei. Hieraus ergebe sich auch ein virtuelles Hausrecht des Anbieters, dem die Befugnis zustehe, Beiträge zu löschen oder den Zugang zu ihnen zu sperren.
Ich habe hier mal etwas für j.r. zum lesen.
Sehr interessant:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/86071
Sehr interessant:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/86071