Gefährliche Internetforen
Das ist eine lesenswerte Literatur für alle, die z.B. etwas mehr über die Grenzen wissen wollen, die Foren gesetzt sind. Der Autor bewegt sich neben diesem Kompendium auch sonst eher auf dem Gebiet des Internetrechts, hat daneben aber auch an einem der gebräuchlichsten Presserechtskommentare mitgearbeitet.
Das Supernature-Forum geht gegen das Urteil des LG Hamburg in Berufung. Ich bin sehr gespannt, was dabei herauskommt. Anders als beim BGH-Urteil, das wenig überraschendes bringt, geht es hier ums Eingemachte.
Eine sehr schöne Fundstelle zum Datenschutzrecht auf Internetseiten:
http://www.phpbb.de/viewtopic.php?p=829331Wir würden Ihnen gern Auskunft über die bei uns gespeicherten persönlichen Daten geben. Wir wissen allerdings nicht mehr, als Sie auch. Dieses wenige Wissen teilen wir im Rahmen der gesetzlichen Auskunftsansprüche allerdings gern nochmals mit Ihnen.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/101218
Den Titel allein zu lesen, führt schnell in die Irre.Namensnennung in Foren muss Privatsphäre nicht tangieren
und was sagt uns das?jr hat geschrieben: http://www.heise.de/newsticker/meldung/101218
Den Titel allein zu lesen, führt schnell in die Irre.Namensnennung in Foren muss Privatsphäre nicht tangieren
ist meine anhäufung von B´s, speziell des speziellen am ende der Ofener Strasse schon "grenzwertig"?
seid nett zu einander!
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muss nicht heißt: kann aber!
aber:
aber:
Was gemeinhin also angenommen werden kann, wenn jemand aus diesen privaten Bereichen bereits selber in Foren berichtet hat, sehr interessant.Der Schutz der Privatsphäre vor öffentlicher Kenntnisnahme entfalle aber, wenn sich jemand selbst damit einverstanden zeigt, dass bestimmte, gewöhnlich als privat geltende Angelegenheiten öffentlich gemacht werden
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Ob die Sache in der Ofener Str. grenzwertig ist, weiß ich auch nicht. Einerseits
steht da nicht der Name, andererseits ist er für alle identifizierbar, die den
Code verstehen, den Ihr verwendet. Naja, und in den Zeitungen steht ja
auch immer "Erika M. hat Erik M. zehn Cent gemopst und ihm das nicht
gesagt... "
steht da nicht der Name, andererseits ist er für alle identifizierbar, die den
Code verstehen, den Ihr verwendet. Naja, und in den Zeitungen steht ja
auch immer "Erika M. hat Erik M. zehn Cent gemopst und ihm das nicht
gesagt... "
sehr interessant wäre in diesem zusammenhang auch, ob das auch für "geschlossene bereiche" in foren, die nur registrierten mitgliedern zugänglich, also quasi "halböffentlich" sind, gilt!Otto hat geschrieben:aber:Was gemeinhin also angenommen werden kann, wenn jemand aus diesen privaten Bereichen bereits selber in Foren berichtet hat, sehr interessant.Der Schutz der Privatsphäre vor öffentlicher Kenntnisnahme entfalle aber, wenn sich jemand selbst damit einverstanden zeigt, dass bestimmte, gewöhnlich als privat geltende Angelegenheiten öffentlich gemacht werden
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Wenn die registrierten Mitglieder aus "jedermann" bestehen können, dann dürfte das gleiche wie in einem offenen Forum gelten. Anders wäre das vielleicht bei einer geschlossenen Gruppe, die dauerhaft fest definierte Mitglieder hat und keinen Veränderungen unterworfen ist. In einem Forum wird es das aber selten geben.
Eine interessante Site ist mir heute über den Weg gelaufen:
http://www.irights.info/index.php?id=1
Die Inhalte zielen wohl vor allem auf jüngere Nutzer, aber lesenswert sind sie allemal. Insbesondere das Merkblatt, das jetzt veröffentlicht wurde:
http://www.irights.info/index.php?id=599
Eine interessante Site ist mir heute über den Weg gelaufen:
http://www.irights.info/index.php?id=1
Die Inhalte zielen wohl vor allem auf jüngere Nutzer, aber lesenswert sind sie allemal. Insbesondere das Merkblatt, das jetzt veröffentlicht wurde:
http://www.irights.info/index.php?id=599
LG Hamburg will umfassendere Forenhaftung bei Verwendung von Pseudonymen
http://www.heise.de/newsticker/meldung/103470
http://www.heise.de/newsticker/meldung/103470
c't magazin.tv: 8600 Euro für ein paar Fotos von Gurken, Zwiebeln oder Paprika
http://www.heise.de/newsticker/meldung/103545
http://www.heise.de/newsticker/meldung/103545
Das Schlimme finde ich immer die maßlose Unverhältnismäßigkeit!jr hat geschrieben:c't magazin.tv: 8600 Euro für ein paar Fotos von Gurken, Zwiebeln oder Paprika
http://www.heise.de/newsticker/meldung/103545
Ich habe auch schonmal eine Grafik von mir auf einer fremden HP
gefunden. Ich habe dann eine freundliche Mail geschrieben und es
war kurz darauf weg. Das Brechen des Urheberrechts von irgendwelchen
unwissenden Privatleuten, die eigentlich nur einen freundlichen Hinweis
brauchen, ist zwar nicht toll, aber gleich das schwerste Geschütz
aufzufahren finde ich moralisch genauso verwerflich oder sogar
verwerflicher. 8600 Euro können jemanden schon existenziell
ganz schön bedrängen. Und das nur für ein paar poplige Bilder!
das ist allerdings wahr!minol hat geschrieben:Das Schlimme finde ich immer die maßlose Unverhältnismäßigkeit!
...aber genau deswegen sind solche warnungen an uns, die wir ja auch gerne im netz herumtoben, so wichtig!
seid nett zu einander!
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Ich habe auch noch etwas zum Forenthema gefunden:
http://www.gulli.com/news/forenhaftung- ... 008-02-13/
http://www.gulli.com/news/forenhaftung- ... 008-02-13/