Urteil LG Hamburg bezüglich Links
- mister mister
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Urteil LG Hamburg bezüglich Links
Mit Urteil vom 12. Mai 1998- 312o 85/98- Haftung für Links- hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Erstellung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann-so das Gericht- nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
Der Pessimist sieht das Dunkle im Tunnel.
Der Optimist sieht das Licht am Ende des Tunnels.
Der Realist sieht im Tunnel einen Zug kommen.
Der Zugführer sieht die 3 ***, die auf den Gleisen sitzen...
Der Optimist sieht das Licht am Ende des Tunnels.
Der Realist sieht im Tunnel einen Zug kommen.
Der Zugführer sieht die 3 ***, die auf den Gleisen sitzen...
http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile ... ht/lg/1938
Zusammengefaßt stellt das Gericht lediglich fest, daß das Ansammeln von Links, die eindeutig Dritte beleidigen und die ausdrücklich zu diesem Zweck zusammengestellt wurden, rechtswidrig ist.
Die Distanzierung kann eben gerade NICHT per Standard-Formulierung erfolgen, sondern nur durch eine inhaltliche Auseinandersetzung. Weil gerade das in 99 % aller Fälle, wo das Urteil benutzt wird, nicht stattfindet, ist die Aufnahme dieses verbreiteten Passus´ irrelevant.
Das wohl am häufigsten falschverstandene Urteil Rechtsgeschichte. Wenn es genutzt wird, um damit Absolution für alles mögliche zu erzwingen, geht es am Sinn der Urteils-Begründung total vorbei.... kann das Verbreiten einer von einem Dritten über einen anderen aufgestellten herabsetzenden Tatsachenbehauptung dann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen, wenn derjenige, der die Behauptung wiedergibt, sich nicht ausreichend von ihr distanziert. Eine solche ausreichende Distanzierung hat der Beklagte jedenfalls nicht dadurch vorgenommen, da§ er auf die eigene Verantwortung des jeweiligen Autors verweist.
Zusammengefaßt stellt das Gericht lediglich fest, daß das Ansammeln von Links, die eindeutig Dritte beleidigen und die ausdrücklich zu diesem Zweck zusammengestellt wurden, rechtswidrig ist.
Die Distanzierung kann eben gerade NICHT per Standard-Formulierung erfolgen, sondern nur durch eine inhaltliche Auseinandersetzung. Weil gerade das in 99 % aller Fälle, wo das Urteil benutzt wird, nicht stattfindet, ist die Aufnahme dieses verbreiteten Passus´ irrelevant.