Otto hat geschrieben:Ulli hat geschrieben:Otto hat geschrieben:
Was natürlich juristisch Quark ist: die Stadt kann keine Regelungen treffen und Bestimmungen erlassen, die sich auf Zustände außerhalb ihres Bereichs beziehen. Das ist Amtsanmaßung.
Quark ist das keinesfalls.
Ein Pflichtfahrgebiet gibt es in jedem Landkreis und in jeder Kommune.
Eben,
in jedem Landkreis und jeder Kommune!
Aber wie sieht es mit Vorschriften aus, die sich auf Gebiete außerhalb dieser Gebietskörperschaften beziehen? Ist das rechtens?
Wenn hier schon soviele halbe Wahrheiten strapaziert werden möchte ich auch mitspielen -
mit dem Vorbehalt daß ich auch kein Jurist bin natürlich :
1. Die zuständige Stadt oder Kommune kann und darf sehr wohl Regelungen für die in ihrem Bereich
zugelassenen Taxen erlassen, sie muß das sogar und sie kann es auch über ihren direkten Amtsbereich hinaus,
weil in aller Regel diese hoheitliche Aufgabe vom jeweiligen Bundesland auf die untere Strassenverkehrsbehörde -
also die Ebene der Städte und Landkreise
übertragen worden ist.
Wenn es dort tatsächlich mal zu Konflikten zwischen den Landkreisen kommen sollte müßte das jeweilige Land
bzw. sein Verkhrsministerium da regelnd eingreifen.
2. Es macht in vielen Fällen Sinn große Pflichtfahrtgebiete auszuweisen die auch über eine Gemeinde weit hinausreichen
können - geradezu klassisch der Fall des neuen Münchner Flughafens der weit außerhalb der Stadt liegt.
Natürlich mußte da eine Regelung her die den Münchner Taxen auch dort die Bereitstellung erlaubt.
Ähnliches gilt z.B. in Hannover wo der Flughafen außerhalb in Langenhagen liegt -
dort dürfen umgekehrt Taxen aus dem Landkreis z.B. bei der Messe mitspielen habe ich mir sagen lassen.
Das Hamburger Pflichtfahrgebiet ist eher ein Sonderfall, hier beschränkt man sich akkurat auf das Stadtgebiet.
Unter anderem dürfte das aber auch daran liegen daß Hamburg eigenes Bundesland ist.
3. Vom Grundsatz her denke ich hatte pingu durchaus recht - das Pflichtfahrtgebiet sollte auch das Gebiet sein
in dem Fahrgäste aufgenommen werden dürfen, auf jeden Fall Anhalter/Winker unmittelbar von der Straße.
Wenn sich mehrere Pflichtfahrtgebiete überschneiden wie es in Oldenburg der Fall zu sein scheint dann würde ich das
auch erstmal nur so verstehen daß man sich als Gebietsfremder nur nicht auf den Halteplatz stellen darf.
Wer sich korrekt verhält wird nach Ende einer Fahrt in ein "fremdes" Gebiet, auch wenn das noch zum
Pflichtfahrtbereich gerechnet wird in den Bereich zurückfahren wo er legal Bereitstellen darf.
Wenn ihm hier allerdings unterwegs Anläufer "ins Auto fallen" dann besteht
Beförderungspflicht !
Haarfein und sicher oft unklar bleibt die Grenze - wann betreibt jemand Illegale Bereitstellung, wann nicht ?
4. Ob das Dachschild beleuchtet ist oder nicht spielt vielleicht in der Praxis eine gewisse Rolle, rechtlich tut es das
zumindest beim Vorwurf "illegale Bereitstellung" zunächstmal nicht.
Das Personenbeförderungsrecht schreibt sogar umgekehrt vor daß das Dachschild beleuchtet sein
muß
wenn die Taxe frei ist und es gibt in dem Zusammenhang keine Beschränkung in welchem Gebiet...
Rein vom Gesetz her ist es bussgeldbewehrt das Dachschild
nicht zu beleuchten - auch außerhalb der Betriebssitzgemeinde.
Zumindest in Bayern gab es Urteile die das Aufnehmen von Fahrgästen unterwegs auch außerhalb des Pflichtfahrtbereichs
für rechtlich zulässig erklärt haben...
Eindeutig
verboten ist nur die Bereitstellung auf einem "fremden" Posten oder die Bereitstellung außerhalb eines
Halteplatzes, also z.B. nachts vor der Disko oder Veranstaltungen wenn dort kein genehmigter Halteplatz besteht.
Dieses Verbot der Bereitstellung außerhalb vom Halteplatz gilt dann aber wieder für alle, nicht nur die Gebietsfremden !
Zu den Zahlenverhältnissen Taxen/Mietwagen/Einwohner findet sich eine Menge auf der Hauptseite des Innenspiegel.

Der Innenspiegel ist mehr als nur das Forum !
Oldenburg : Etwa 155.000 Einwohner, 114 Taxen, ca 80 Mietwagen
Hamburg : Etwa 1,7 Mio Einwohner, ca 3600 Taxen, ca 250 Mietwagen
Düsseldorf : Etwa 575.000 Einwohner, ca 1350 Taxen, Mietwagen ???
Essen : Etwa 592.000 Einwohner, ca 620 Taxen, etliche Mietwagen ???
Köln : Etwa 1,02 Mio Einwohner, ca 1230 Taxen, ca 380 Mietwagen
Berlin : Etwa 3,4 Mio Einwohner, ca 6450 Taxen, Mietwagen ???
München : Etwa 1,26 Mio Einwohner, ca 3430 Taxen, Mietwagen ???
Die Anzahl der Mietwagen in den Großstädten, speziell Hamburg, Berlin, München scheint kräftig zu steigen -
weniger bei klassischen "Funkmietwagen" wie citycar, minicar - mehr dagegen bei hochwertigen Limousinendiensten.
Letzterer Punkt fällt nicht ganz so offensichtlich ins Auge und wird daher wie so vieles von Taxlern gern übersehen.