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Sanktionen bei nicht ordnungsgemäß ausgefüllten Quittungen
Verfasst: 08.02.2006, 05:07
von jr
Aus einer Meldung des Taxi-Rufs Bremen vom 31.01.2006:
Aufgrund nicht nachlassender Reklamationen wurden für das Ausstellen einer nicht ordnungsgemäßen Quittung (Auftragsformular, fehlende Ordnungsnummer oder Betriebsdaten etc.) folgende Sanktionen festgesetzt:
- sofortige Funksperre bis zur Vorlage eines korrekten Beleges
- Verlust des Service-Taxi für den Fahrer
- 50 Euro Geldbuße zugunsten unserer Alten-Unterstützungskasse
Darüber hinaus behalten wir uns wegen Verstoßes gegen die Taxitarifordnung eine Anzeige bei der Genehmigungsbehörde vor. Wir bedauern, dass wir wegen permanenten Fehlverhaltens einiger weniger Kollegen zu diesen Maßnahmen greifen müssen.
http://www.taxi-bremen.de/noflash/inter ... index.html
Drastisch aber womöglich wirkungsvoll. Das Problem gibt es wohl nicht nur in Bremen.
Verfasst: 08.02.2006, 09:34
von Otto
Welches Problem?
Verfasst: 08.02.2006, 10:34
von homer
Wenn ich jr richtig verstanden habe geht es ganz einfch darum :
Das Problem ist, daß einige Kollegen (leider gar nicht so wenige) schlicht nicht
dazu in der Lage sind eine Quittung, einen Fahrtengutschein, eine
Verordnung einer Krankenbeförderung oder ähnliche Papiere die sie statt
Bargeld annehmen oder sogar annehmen müssen korrekt auszufüllen.
So ziemlich jede Taxenzentrale die für ihre angeschlossenen Unternehmen
die Abrechnung derartiger bargeldloser Zahlungen übernimmt kann ein
Lied davon singen was die Monat für Monat für einen Müll vorgelegt bekommen.
Noch schöner in der gleichen Richtung sind natürlich die Kollegen die mit
vorfabrizierten Quittungen über gerundete Festbeträge auf die Kundschaft
losgelassen werden weil es bei ihnen offenbar nicht dazu reicht tatsächlich
auch nur eine einfache Quittung zu schreiben. Besonders "listige"
Unternehmer legen auch aus anderen Gründen Wert darauf daß ihre Kutscher
keine derartigen Dokumente unterschreiben und geben deshalb vorgefertigte
Blankoquittungen mit die bereits von anderen unterschrieben sind...
Unter anderem kommen dabei dann natürlich "Belege" heraus die der
Kunde der eigentlich einen Beleg braucht gleich in die Tonne kloppen kann.
Beispiel :
"Quittung" erstellt auf Schreibwarenformular (Zweckform) ohne Datum,
ohne Stempel oder Eindruck des Unternehmens, ohne Steuernummer und
selbstverständlich auch ohne Konzessionsnummer mit dem Text
"Airport - Hotel - 25,- €"
Nachvollziehbar daß der Fahrgast versuchte sich bei einem Verband zu beschweren ?
homer
Verfasst: 08.02.2006, 12:48
von wolli
Otto hat geschrieben:Welches Problem?
vielleicht solltest du dir mal die zeit nehmen, den aushang in unserer zentrale zu lesen!
es scheint tatsächlich fahrer zu geben, die nichtmal eine ordentliche Quittung ausstellen können!

Verfasst: 08.02.2006, 12:56
von Otto
wolli hat geschrieben:Otto hat geschrieben:Welches Problem?
vielleicht solltest du dir mal die zeit nehmen, den aushang in unserer zentrale zu lesen!
es scheint tatsächlich fahrer zu geben, die nichtmal eine ordentliche Quittung ausstellen können!

Deswegen habe ich ihn wohl nicht gelesen!
Aber 50 Euro Strafe für eine nicht korrekt ausgefüllte Quittung ist wohl Schwachsinn.
Verfasst: 08.02.2006, 13:10
von wolli
Otto hat geschrieben:
Aber 50 Euro Strafe für eine nicht korrekt ausgefüllte Quittung ist wohl Schwachsinn.
das ist kein schwachsinn, sondern eine riesen-sauerei!
rechne das mal in % des einkommens aus, und versuch mal entsprechende sanktionen in anderen berufsgruppen für vergleichbare "verfehlungen" zu verhängen!

...

Verfasst: 08.02.2006, 13:17
von homer
Wir können das ja mal spaßeshalber zu einem kleinen
Rätsel umgestalten,
auch wenn das als Rätsel eigentlich an eine andere Stelle gehören würde.
Ein neuer Kandidat (er ist arbeitslos und muß folgerichtig Geld verdienen, u.a. weil er auf seinen Führerschein spart

)
jobbt ein wenig dunkelschwarz bei einem Taxenunternehmer.
Ja ja, ist ja gut - ich weiß, in Oldenburg völlig unmöglich

- ist ja auch nur ein Bespiel, okay ?
Also, der besagte neue Kollege steht am Waffenplatz am Sonntag abend und
ihm fällt wie es das Anfängerglück so will ein zahlungskräftiger Kunde ins Auto
der von ihm nach Achim in die Bahnhofstraße gefahren wird, alles ganz easy.
Am Ziel zeigt der Taxameter stolze 84,60 Euro - ein netter Fahrgast rundet
auf 90,- Euro auf
und lässt sich eine Quittung ausstellen.
Eintragung auf der Quittung :
Fahrt von Oldenburg (Waffenplatz) nach Achim (Bahnhofstraße)
Fahrpreis 90,- € , darin enthalten 7% MWSt = 6,30 €
Einmal freundlich unterstellt daß alles andere an der Quittung stimmt
(Datum, Unternehmeranschrift, Steuernummer usw.) -
Frage :
Ist diese Quittung so in Ordnung oder nicht ?
Wenn nicht - was ist falsch ?
Verfasst: 08.02.2006, 13:20
von Otto
1. Wenn er schwarz arbeitet, sollte er besser gar keine Quittungen ausstellen.
2. Das Trinkgeld gehört nicht auf die Quittung.
Verfasst: 08.02.2006, 13:25
von homer
BINGO
Sorry, Otto - spar besser schonmal für Deine 50 Euro

Verfasst: 08.02.2006, 13:26
von wolli
Otto hat geschrieben:Das Trinkgeld gehört nicht auf die Quittung.
machst du das wirklich
nie, Ott?

Verfasst: 08.02.2006, 13:41
von homer
Also bevor die Nummer hier ganz peinlich wird möchte ich zur Ehrenrettung
des Oldenburger Gewerbes nun aber auch die zwei wirklichen dicken Fehler
dieser Quittung benannt haben.
Die Frage nach dem Trinkgeld war nicht gemeint, zumindest sehe ich das
tatsächlich eher als nebensächlich an, obwohl es stimmt - streng genommen
hätte die Quittung schonmal nur über den Wert des Taxameters lauten dürfen.
Die beiden anderen Fehler sind aber sehr viel dicker und kommen täglich
immer und immer wieder vor ...
Verfasst: 08.02.2006, 13:45
von wolli
fehlt die km angabe?

Verfasst: 08.02.2006, 13:48
von homer
Wenn das in der Oldenburger Taxenordnung vorgeschrieben sein sollte wäre
das eine seltsame örtliche Spezialität, also eher unahrscheinlich.
Ganz falsch ist es aber sicher nicht mal über die km nachzudenken...
Verfasst: 08.02.2006, 13:51
von wolli
na, jetzt bin ich aber gespannt!

Verfasst: 08.02.2006, 13:53
von homer
Ihr seid beide langjährige Profis, Ihr
müßt es wissen !
Wenn ich mir überlege was so ein Ding im Streitfall für den Unternehmer und
ebenso für den Kunden bedeuten kann sind 50,- € eigentlich viel zu wenig

Verfasst: 08.02.2006, 14:03
von wolli
ich muss zugeben, dass ich im moment scheinbar ein brett vor dem kopf habe!
eine sehr kompetente kollegin aus unserem büro
liest leider nur, traut sich aber nicht zu schreiben!
dabei wüsste
sie uns bestimmt zu helfen!
na los, M...... , trau dich!

Verfasst: 08.02.2006, 14:07
von Otto
Rechtsgrundlagen?
1. warum muss ich als dummer Taxifahrer wissen, wie man eine Quittung ausstellt. Bin ich Kaufmann?
2. aufgrund welcher Rechtsgrundlage werden die 50 Euro erhoben?
Verfasst: 08.02.2006, 14:16
von homer
Ob ich Dir den "dummen Taxifahrer" abkaufe wollen wir mal beiseite lassen.
Als Kutscher bist Du der Erfüllungsgehilfe des Unternehmers und der ist nach
der aktuellen Rechtslage tatsächlich Kaufmann.
Vor Ort bist aber Du derjenige der in der Lage sein muß eine Quittung korrekt auszufüllen,
wer soll das denn sonst machen ?
Okay, ich sage Euch worum es geht :
Aus zwei verschiedenen Gründen ist die ausgewiesene Mehrwertsteuer total
falsch, das eine ist ein sachlicher, das andere ein dummer Rechenfehler.
Beides sind die beliebtesten Fehler, die also die am häufigsten gemacht werden.
Nu aber !
Verfasst: 08.02.2006, 14:23
von Otto
Das ist alles völlig hergeholt, ich rechne nie die MwSt aus.
So eine Quittung würde es von mir nicht geben.
Verfasst: 08.02.2006, 14:24
von wolli
sorry, homer!
aber
davon hab ich echt keine ahnung!
