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Mietwagen, nicht Taxi

Verfasst: 28.06.2023, 13:22
von Otto
Als vor zwei Wochen in München der Vergewaltigungsprozess gegen einen Personenbeförderer begann, schrieben alle Medien – auch Taxi Times – fälschlicherweise von einem Taxifahrer. Mittlerweile ist klar, dass die Tat in einem Mietwagen begangen wurde, der über die App „Free Now“ bestellt worden war.
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Das Wort Taxi in der Anklageschrift ist objektiv falsch, da die Vergewaltigung, um die es in dem Prozess geht, nicht im Taxi (§ 47 PBefG), sondern in einem Mietwagen (§ 49 PBefG) begangen wurde. Ein Taxi spielt in der Sache keine Rolle – eigentlich, denn dadurch, dass in der Anklageschrift dieser juristisch falsche Begriff verwendet worden war, kam eine enorme Rufschädigung des Taxigewerbes in Gang: Der juristisch falsche Begriff fand – von keinem der beteiligten Juristen beanstandet – Eingang in die Gerichtsverhandlung, und plötzlich wurde öffentlich davon gesprochen, dass der Angeklagte Taxifahrer sei. Diese Falschaussage übernahm denn auch die Deutsche Presse-Agentur GmbH (dpa), die größte Nachrichtenagentur Deutschlands, der laut Wikipedia „praktisch alle deutschen Rundfunkanstalten und Tageszeitungen mit Vollredaktion angeschlossen“ sind. Da dpa-Meldungen als seriös und gründlich recherchiert gelten, ist es in vielen Redaktionen Usus, diese ohne redaktionelle Weiterbearbeitung zu veröffentlichen.
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Taxi-Times