Ministerien verlangen Immunitätsnachweis für Taxi- und Mietwagen-Personal
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Ab dem 15. März 2022 sollen Beförderungsdienste, die für voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen fahren, sicherstellen, dass ihre Fahrer und Fahrerinnen entweder gegen Covid-19 geimpft oder von einer Erkrankung an dieser Virusfamilie genesen sind. Auf diesen Impf- oder Genesenen-Nachweis darf nur bei Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verzichtet werden. Auf diese Neuregelung weist Markus Gossmann hin, Vizepräsident des Taxi- und Mietwagenverbands Deutschland e.V. (TMV) und Vorsitzender der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi - Mietwagen e.V.
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Ministerien verlangen Immunitätsnachweis für Taxi- und Mietwagen-Personal
Ministerien verlangen Immunitätsnachweis für Taxi- und Mietwagen-Personal
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."