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BVerwG sägt Standplatzpflicht für Taxen ab

Verfasst: 23.01.2020, 19:31
von jr
Regelung der Münchener Taxiordnung über Standplatzpflicht für Taxen ist unwirksam

Das Personenbeförderungsgesetz ermächtigt nicht zum Erlass einer Rechtsverordnung, die gebietet, dass Taxis nur an behördlich zugelassenen Stellen bereitgehalten werden dürfen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

https://www.bverwg.de/pm/2020/2
Ich bin gespannt, ob die Behörden jetzt alle Taxiordnungen umschreiben oder die Politik das PBefG. Letzteres würde wohl weniger Arbeit machen.