Winketarif in Düsseldorf - Aktuelles Rundschreiben !
Verfasst: 08.12.2005, 23:49
Winketarif
Mit Umstellung auf den neuen Taxitarif ab dem 13.12.2005 , treten ausser der benötigten Tarifanpassung gleichzeitig zwei Neuerungen in Kraft .
Zunächst hat uns die Weihnachtszeit den " Kurzstreckentarif " beschert ,
der nicht auf unseren Weihnachtswunschzettel für das Taxigewerbe gestanden hat .
Sie alle kennnen die Problematik die mit dem sog: Winketarif auf uns zukommt und die - darüberhinaus - nur Verwirrung unter unseren
Kunden stiften wird .
Dennoch bitten wir Sie bei den zu erwartenden Diskussionen über dieses Thema ruhig und bestimmt der Kundschaft gegenüber die darin enthaltenden Besonderheiten zu erklären . Hier noch einmal die Feinheiten des Kurzstreckentarifs in seiner ganzen Ausführlichkeit :
Der Kurzstreckentarif gilt nur beim Abwinken des Taxis aus dem fließenden Verkehr , also nicht bei Bestellfahrten oder bei Einsteigern am Halteplatz .
Der Kunde muß sagen , dass er eine Kurzstrecke fahren will .
Für einen Betrag von € 3,20 pauschal kann der Fahrgast dann bis zu 2 Km
weit gefahren werden . Der Kurzstrecken - Pauschalpreis ist auch dann zu bezahlen , wenn weniger weit gefahren wird . Nach 2 Km wird durch akustisches oder optisches Zeichen ( blinken oder piepen ) angezeigt , dass der Fahrpreisanzeiger bis zum 3. Km auf dem Normaltarif aufholen wird . Ab dann gelten wider die normalen Tarifbedingugen .
Ebenfalls mit Umstellung ab dem 13.12.2005 gilt ein neuer Großraumtaxen - Zuschlag , d.h. :
Bei Benutzung einer Taxe , die über mehr als 4 Sitzplätze für Fahrgäste verfügt ( Großraumtaxi ) ist ein Zuschlag von € 3,00 zu entrichten , wenn mehr als 4 Fahrgäste gleichzeitig befördert werden .
Weitere Zuschläge werden nicht erhoben .
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Soweit die aktuellen Nachrichten aus unserer Verkehrsabteilung .
Habe den Text originalgetreu wiedergegeben , auch wenn Kommas fehlen ..............
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n.e !
Mit Umstellung auf den neuen Taxitarif ab dem 13.12.2005 , treten ausser der benötigten Tarifanpassung gleichzeitig zwei Neuerungen in Kraft .
Zunächst hat uns die Weihnachtszeit den " Kurzstreckentarif " beschert ,
der nicht auf unseren Weihnachtswunschzettel für das Taxigewerbe gestanden hat .
Sie alle kennnen die Problematik die mit dem sog: Winketarif auf uns zukommt und die - darüberhinaus - nur Verwirrung unter unseren
Kunden stiften wird .
Dennoch bitten wir Sie bei den zu erwartenden Diskussionen über dieses Thema ruhig und bestimmt der Kundschaft gegenüber die darin enthaltenden Besonderheiten zu erklären . Hier noch einmal die Feinheiten des Kurzstreckentarifs in seiner ganzen Ausführlichkeit :
Der Kurzstreckentarif gilt nur beim Abwinken des Taxis aus dem fließenden Verkehr , also nicht bei Bestellfahrten oder bei Einsteigern am Halteplatz .
Der Kunde muß sagen , dass er eine Kurzstrecke fahren will .
Für einen Betrag von € 3,20 pauschal kann der Fahrgast dann bis zu 2 Km
weit gefahren werden . Der Kurzstrecken - Pauschalpreis ist auch dann zu bezahlen , wenn weniger weit gefahren wird . Nach 2 Km wird durch akustisches oder optisches Zeichen ( blinken oder piepen ) angezeigt , dass der Fahrpreisanzeiger bis zum 3. Km auf dem Normaltarif aufholen wird . Ab dann gelten wider die normalen Tarifbedingugen .
Ebenfalls mit Umstellung ab dem 13.12.2005 gilt ein neuer Großraumtaxen - Zuschlag , d.h. :
Bei Benutzung einer Taxe , die über mehr als 4 Sitzplätze für Fahrgäste verfügt ( Großraumtaxi ) ist ein Zuschlag von € 3,00 zu entrichten , wenn mehr als 4 Fahrgäste gleichzeitig befördert werden .
Weitere Zuschläge werden nicht erhoben .
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Soweit die aktuellen Nachrichten aus unserer Verkehrsabteilung .
Habe den Text originalgetreu wiedergegeben , auch wenn Kommas fehlen ..............
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n.e !