Seite 1 von 1
Moia
Verfasst: 30.07.2018, 04:03
von jr
Anders als im bundesweiten Taxiforum war VWs Taxi-Konkurrenz hier noch kein Thema, also mache ich es mal auf:
https://www.zeit.de/mobilitaet/2018-07/ ... renz-taxis
Eine relativ neutrale Zusammenfassung. Es fehlt allerdings die Frage, wie die Jammerei wegen der Dieselnachrüstkosten und das Streuen vieler Millionen in ein solches Projekt zusammenpassen. Erst Diesel umrüsten und dann Moia genehmigt bekommen, dann käme das besser rüber. Vorher geht mein Daumen jedenfalls nach unten.
Ein Link zur Gegenseite:
https://dieklage.de/index.html
Verfasst: 30.07.2018, 08:42
von yogi
...handverlesenes Publikum welches unschlagbar billig durch die City kutschiert wird - davon kann kein Personenbeförderer leben, und ich denke VW wird sein Spielzeug früher oder später wie eine heiße Kartoffel abstoßen.
Es sei denn, der Werbeeffekt durch das product placement einer T6 - Fahrzeugflotte in der Innenstadt wird als ausgleichend errechnet.
Verfasst: 01.08.2018, 12:22
von Cool Fire
Taxiunternehmer geht gegen Genehmigung vor
Anders als Taxibetreiber unterliegt Moia nicht der Tarifpflicht – das heißt, die VW-Tochter kann die Fahrpreise selbst
bestimmen. Außerdem legt Moia seine Servicezeiten selbst fest. Nach Mitternacht fährt der Dienst in Hannover nur
von Donnerstag auf Freitag (0–2 Uhr) und in den Nächten von Freitag auf Samstag sowie Samstag auf Sonntag
(jeweils 0–4 Uhr). Sonntags fährt Moia erst ab 9 Uhr. Die Taxifahrer kritisieren das als "Rosinenpickerei", während
Taxis die Grundversorgung erbringen müssten. Zumal Moia, anders als Taxler, Kunden ablehnen kann, während für
Taxis eine Beförderungspflicht gilt (...)
https://www.zeit.de/mobilitaet/2018-07/ ... renz-taxis
Bitte den Kommentarbereich auch mal kurz überfliegen...die selbsternannten Experten überbieten sich
mal wieder gegenseitig mit ihren "Meinungen"...
Auch von mir: Daumen runter!
Verfasst: 02.08.2018, 10:59
von Otto
Was nützen da Gutachten, um den Taximarkt auf Wirtschaftlichkeit und reelle Zahlen zu reduzieren, wenn die Mietwagenkonkurrenz wie üblich Rosinenpickerei betreiben und ungestraft gegen die Rückkehrpflicht verstoßen darf.