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Freispruch für Taxi-Unternehmer
Verfasst: 24.02.2018, 12:14
von Otto
Freispruch für Taxi-Unternehmer
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Freispruch für das Taxi-Unternehmen Schwarze aus Diepholz: Es hat den Rechtsstreit mit dem Landkreis Diepholz um die Bereitstellungspflicht eines nächtlichen Taxis gewonnen.
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„Die für Taxen bestehende Betriebspflicht verlangt nicht eine jederzeitige Erreichbarkeit und Nutzbarkeit von Taxen“, führt das OLG Celle mit Verweis auf verschiedene bundesweite Urteile aus.
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Kreiszeitung
Verfasst: 26.02.2018, 11:54
von yogi
Verwaltung reagiert auf Freispruch
Taxi: Neue Verordnung
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Der Fachdienstleiter betonte ausdrücklich: „Als Taxi-Behörde haben wir ein großes Interesse daran, dass der Bürger nachts mit dem Taxi zum Bahnhof fahren kann!“
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Das Thema Dienstplan sei in der alten Droschkenverordnung bereits enthalten, aber nie thematisiert worden, antwortete Nogga.
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https://www.kreiszeitung.de/lokales/die ... 40247.html
...also diesen Fachdienstleiter würde ich nicht mal als Fahrdienstleiter einstellen - für seinen Namen kann er nichts, deshalb hier kein billiger joke darüber was er sich einen kann...