Schusswunde ist Arbeitsunfall
Verfasst: 17.01.2016, 17:12
Schusswunde ist Arbeitsunfall
Wird ein Taxifahrer während der Dienstzeit angeschossen, handelt es sich um einen Arbeitsunfall. Das gilt auch, wenn er sich zu dem Zeitpunkt außerhalb seines Fahrzeugs befand, wie das Landessozialgericht nun entschieden hat.
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