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Achtung Taxifahrer: Werden Sie nicht zum Schleuser!

Verfasst: 16.08.2015, 15:47
von Otto
Achtung Taxifahrer: Werden Sie nicht zum Schleuser!

Datum
09.04.2015

Übergabe von "Fahrzeugpapieren"

Regelmäßig stellt die Bundespolizei im Rahmen ihrer Fahndungsmaßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Migration vor allem an der deutsch-österreichischen Landgrenze Taxifahrer fest, deren Fahrgäste keine Aufenthaltsdokumente für Deutschland besitzen. In derartigen Fällen wird im Zuge der Ermittlungen auch überprüft, ob der Taxifahrer als Schleuser gehandelt und sich so strafbar gemacht hat.

Der § 96 Aufenthaltsgesetz ("Einschleusen von Ausländern") formuliert es unmissverständlich: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen anderen Hilfe leistet, unerlaubt in das Bundesgebiet einzureisen und dafür einen Vorteil erhält oder sich versprechen lässt ."

Diese Strafvorschrift gilt selbstverständlich auch für Taxifahrer. Um gar nicht erst in den Verdacht des Einschleusens oder der Beihilfe zur unerlaubten Einreise zu geraten, sollten Taxifahrer bei Fahrten über die Grenze in das Bundesgebiet sicher sein, dass ihre Fahrgäste die erforderlichen Reisedokumente mitführen.

Hierfür sollte sich der Fahrer vor der Fahrt die notwendigen Reisedokumente zeigen lassen. Bei dieser Überprüfung wird Ihnen kein Fachwissen über Fälschungsmerkmale zugemutet. Wichtig ist in erster Linie, dass überhaupt ein Reisedokument vorhanden ist - und das Reisedokument ein Lichtbild aufweist, welches mit dem Dokumenteninhaber identisch ist.

Der Appell der Bundespolizei:
Werden Sie nicht zum Mittäter international agierender Schleuser!
Leisten Sie keine Beihilfe zur unerlaubten Einreise!

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie unerlaubt eingereiste Personen befördern (sollen), informieren Sie bitte umgehend die Bundespolizei!

Bundespolizei

Verfasst: 16.08.2015, 19:05
von minol
Na das Thema hatten wir ja schonmal als ein deutscher Taxifahrer von Dänemark eingeknastet wurde, weil er Leute befördert hat, die ohne Reisedokumente unterwegs waren. Ich bin der Meinung, daß es Aufgabe des Staates ist, zu kontrollieren, wer einreist und wer ausreist und nicht Aufgabe von Taxifahrern. Wenn Deutschland, Österreich oder Dänemark ein Problem mit dem freien Grenzverkehr hat, sollen sie gefälligst wieder Grenzkontrollen einführen und das nicht auf Laien abwälzen. Im übrigen wüßte ich ja gern mal, ob man auch Streß kriegt, wenn es eine rein innerdeutsche Tour ist, z.B. von Weener nach Leer. Die Taxi-Verbände sollten m.E. Sturm laufen dagegen, daß Taxifahrer hier kriminalisiert werden, nur weil sie für ihre Dienstleistung Geld verlangen.

ich bin jetzt auf jeden Fall gespannt, ob der Schaffner Ausweisdokumente verlangen wird, wenn ich demnächst als Bahnkunde zwischen Deutschland und Österreich wechsele.

Verfasst: 17.08.2015, 08:54
von Cool Fire
minol hat geschrieben:(...)Ich bin der Meinung, daß es Aufgabe des Staates ist, zu kontrollieren, wer einreist und wer ausreist und nicht Aufgabe von Taxifahrern.
Wenn Deutschland, Österreich oder Dänemark ein Problem mit dem freien Grenzverkehr hat, sollen sie gefälligst wieder Grenzkontrollen
einführen und das nicht auf Laien abwälzen (...)
Ganz genau so sehe ich das auch...in der nächsten Stufe dieser Entwicklung kriegen
sie uns sonst dran, sowas wie Gepäckkontrollen durchzuführen...könnten ja Drogen,
Waffen oder Schwarzgeld im Koffer verstaut sein...tststs...

Verfasst: 17.08.2015, 20:07
von jr
minol hat geschrieben:Im übrigen wüßte ich ja gern mal, ob man auch Streß kriegt, wenn es eine rein innerdeutsche Tour ist, z.B. von Weener nach Leer.
Inlandsfahrten sind nicht betroffen. Ich könnte mir allerdings denken, daß das anders ist, wenn unterstellt wird, daß es sich um eine geplante Anschlußfahrt handelt.
Die Taxi-Verbände sollten m.E. Sturm laufen dagegen, daß Taxifahrer hier kriminalisiert werden, nur weil sie für ihre Dienstleistung Geld verlangen.
Fahrten über die Grenze unterliegen grundsätzlich der freien Vereinbarung. Es ist kein Problem, die Fahrt vom Vorweisen der Reisedokumente abhängig zu machen. Wenn es nicht diskriminierend aussehen soll, auch bei jedem Fahrgast. Für Busfahrer und auch für Privatpersonen, die jemanden mitnehmen, gilt die Regelung entsprechend. Wie es bei der Bahn aussieht, weiß ich nicht.
Na das Thema hatten wir ja schonmal als ein deutscher Taxifahrer von Dänemark eingeknastet wurde, weil er Leute befördert hat, die ohne Reisedokumente unterwegs waren.
Die Zahl der ausländischen Taxifahrer, die hierzulande Schwierigkeiten bekommen haben, ist nach meinem Eindruck höher. Es wird nur mehr Geschrei darum gemacht, wenn es einen Deutschen außerhalb erwischt.

Verfasst: 17.12.2018, 21:37
von yogi
Schengener Grenzkodex: Busfahrer dürfen bei grenz­über­schreitendem Linienbusverkehr keine Pässe kontrollieren
(...)
Der Schengener Grenzkodex hindert Deutschland daran, Beförderungs­unternehmer im grenz­über­schreitenden Linienbusverkehr zu verpflichten, vor der Einreise in das deutsche Hoheitsgebiet die Pässe und Aufenthaltstitel der Passagiere zu kontrollieren. Solche Kontrollen haben die gleiche Wirkung wie Grenz­übertritts­kontrollen und sind daher verboten.
(...)
https://www.kostenlose-urteile.de/EuGH_ ... s26820.htm
...ich sage jetzt mal als juristischer Laie, dies sollte doch auch für die Beförderung durch eine Taxe gelten.
Der ganze Zirkus war doch wohl eher akademischer Natur, ich bin jahrelang in Grenznähe gefahren, und wenn ich mal in Venlo am Bahnhof geiern war, habe ich immer auf die offensichtlichen hush - puppies verzichtet - der Rest ist immer gut gegangen...
In meinem Bekanntenkreis habe ich einige alte Schulkollegen, die beim Zoll oder der Bundespolizei arbeiten, die durchaus der Meinung waren, daß ich als Taxifahrer eine Verplichtung hätte, die Fahrgäste zu " kontrollieren ".
Aber wieso sollte ich als Handlanger des HZA Krefeld oder Aachen tätig werden?