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"Schneeflocken-Tempolimit" gilt auch ohne Schnee

Verfasst: 06.08.2015, 18:43
von Otto
Oberlandesgericht hat entschieden: "Schneeflocken-Tempolimit" gilt auch ohne Schnee
(...)
Anders als beim Zusatzschild "bei Nässe" werde durch das Schild "Schneeflocke" (offiziell: Gefahr unerwarteter Glatteisbildung") die angeordnete Höchstgeschwindigkeit nicht auf Zeiten beschränkt, in denen winterliche Straßenverhältnisse herrschen (Az. 1 RBs 125/14).
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T-Online

Verfasst: 07.08.2015, 08:57
von the_unknown
etwas unlogisches urteil, aber dafür ist hamm bekannt ^^