"Schneeflocken-Tempolimit" gilt auch ohne Schnee
Verfasst: 06.08.2015, 18:43
Oberlandesgericht hat entschieden: "Schneeflocken-Tempolimit" gilt auch ohne Schnee
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Anders als beim Zusatzschild "bei Nässe" werde durch das Schild "Schneeflocke" (offiziell: Gefahr unerwarteter Glatteisbildung") die angeordnete Höchstgeschwindigkeit nicht auf Zeiten beschränkt, in denen winterliche Straßenverhältnisse herrschen (Az. 1 RBs 125/14).
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T-Online