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Höhere Gebühren für Taxifahrer

Verfasst: 11.11.2014, 18:34
von yogi
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Statt wie bisher etwa 6.000 Euro soll der Taxiruf künftig rund 140.000 Euro pro Jahr für die Nutzung von drei Vorfahrten vor die großen Kölner Bahnhöfe überweisen.
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Die Kölner Taxigenossenschaft hat inzwischen erfahren, dass die Bahn auch in anderen Städten hohe Gebühren für die Bahnhofsvorfahrten kassieren will. Nach Recherchen des WDR ist die Gebührenerhöhung offenbar ein bundesweites Vorhaben der Bahn.
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www.wdr.de/themen/bahnerhoehttaxistandgebuehren100.html
...im Moment läßt die Bahn aber auch nichts aus sich unbeliebt zu machen...

Verfasst: 12.11.2014, 02:53
von jr
Die sammelt Geld ein für die Bahnhöfe, an denen sie ab dem nächsten Jahr Taxifahrer dafür bezahlen müssen, daß sie dort auf Fahrgäste warten.

Verfasst: 10.12.2015, 15:55
von yogi
NEUER VERTRAG MIT „MY TAXI“
Die Deutsche Bahn bootet den Kölner Taxi-Ruf aus

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www.ksta.de/koeln/taxi-ruf-empoert-uebe ... 88430.html
PROTEST GEGEN MY TAXI
Kölner Taxifahrer bestreiken den Hauptbahnhof

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www.ksta.de/innenstadt/koelner-taxifahr ... 99828.html

Verfasst: 16.02.2016, 20:12
von yogi
Köln erklärt exklusive myTaxi-Stellplätze für unzulässig
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Es habe eine intensive rechtliche Prüfung der Situation am Hauptbahnhof und am Deutzer Bahnhof gegeben, erklärte die Stadt am Dienstag. «Eine Einschränkung der Nutzung auf ein einzelnes Unternehmen ist demnach nicht möglich», hieß es in der Mitteilung.
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Die Stadt unterstrich nun, dass es sich bei den Stellplätzen um «öffentlich gewidmetes» Gelände handele - selbst wenn die Bahn Eigentümer des Grundstückes sein sollte.
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www.ksta.de/newsticker/koeln-erklaert-e ... icker.html
...kann man nur hoffen, daß die Rechtsauffassung der Stadt Bestand haben wird.

Verfasst: 15.05.2016, 16:48
von yogi
Kölner Hauptbahnhof Bahn verliert im Streit um Taxi-Halteplätze

Die Taxi-Halteplätze auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofs dürfen nicht exklusiv an ein Unternehmen vermarktet werden. Mit dieser Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Köln der Stadt recht gegeben und eine Klage der Deutschen Bahn abgewiesen.
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Gegen diese Entscheidung kann die Bahn beim Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde einlegen. Nach Informationen des „Stadt-Anzeiger“ hat sie sich noch nicht entschieden, ob sie das tun wird.
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www.ksta.de/koeln/koelner-hauptbahnhof- ... e-24055500
...gut geurteilt.