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Raubüberfall auf Taxifahrer
Verfasst: 03.01.2014, 14:39
von yogi
...

Verfasst: 05.01.2014, 14:22
von Otto
Wenn das einer sagt, den darf ich doch plattmachen, oder?
Verfasst: 05.01.2014, 15:24
von yogi
Otto hat geschrieben:
Wenn das einer sagt, den darf ich doch plattmachen, oder?
...aber ja, Otto.
(...)
Das heißt, dass der in Notwehr Handelnde keine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen muss.[2] So muss beispielsweise niemand eine Körperverletzung hinnehmen, falls diese nur durch eine tödliche Abwehrhandlung zu verhindern ist. Eine Ausnahme hiervon gilt nur bei dem sogenannten krassen Missverhältnis. So darf beispielsweise ein Obstdiebstahl (jedenfalls durch deliktunfähige Kinder) nicht mit tödlichem Schusswaffengebrauch vereitelt werden. Bereits der Diebstahl mittelwertiger Gegenstände darf nach herrschender Meinung jedoch mit einer tödlichen Abwehrhandlung vereitelt werden, sollten mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen.[2]
(...)
Kristian Kühl: Strafrecht Allgemeiner Teil. 4. Auflage, Vahlen, 2002, §7 Rdn. 4
(...)
www.de.wikipedia.org/wiki/Notwehr
Verfasst: 05.01.2014, 17:04
von sehmann
Otto hat geschrieben:
Wenn das einer sagt, den darf ich doch plattmachen, oder?
Wenn du´s kannst auf jeden Fall.

Verfasst: 06.01.2014, 12:57
von Otto
sehmann hat geschrieben:Otto hat geschrieben:
Wenn das einer sagt, den darf ich doch plattmachen, oder?
Wenn du´s kannst auf jeden Fall.

„Das kann nur ein Spaghetti-Fresser sein. Kommt mit 'nem Messer zu 'ner Schießerei.“ - wer hat das gesagt?
Verfasst: 06.01.2014, 13:28
von yogi
...ist das nicht aus " Die Unbestechlichen " ?
Verfasst: 06.01.2014, 13:33
von Otto
Korrekt, der rassistische irische Bulle (Sean Connery).